Lies im Link ab Ausnahmen: mietrechtliche Härtefälle bei langfristigen Verträgen
Beiträge von anitari
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Kann ich ohne die drei monatige Kündigungsfrist ausziehen?
Ausziehen natürlich. Nur die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Sprich Miete + Nebenkosten sind bis zum Ende der Kündigungsfrist mußt Du zahlen.
Hast denn schon eine neue Wohnung?

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Wann besteht denn, losgelöst von meinem konkreten Fall, d.h. abstrakt ein
"Renovierungsbedarf"?Wenn Du z. B. die Hütte quitschbunt bemalt hast oder alles dunkelgelb vom intensiven Rauchen ist.
ZitatMüssen Spuren im "normalen Rahmen", d.h. nach Nutzung über 32 Monate alle beseitigt werden, das Haus also komplett renoviert übergeben werden oder dürfen normale Abnutzungsspuren, die typischer Weise bei Gebrauch der Mietsache entstehen, vorhanden sein....
Dürfen sie.
Was aber normale Abnutzung ist sieht jeder anders. Für den Mieter können z. B. 3 Fettspritzer an der Küchenwand normal sein, für den Vermieter unnormal.
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Ein Blick in die Landesbauordnung sollte Klarheit schaffen wer für die Kosten aufkommt. Der Eigentümer (Vermieter) oder der Besitzer (Mieter).
Mir ist lediglich eine Ausnahme bekannt wo es der Besitzer ist. Und das ist Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung wäre möglich, wenn sie denn nach den gesetzlichen Bestimmungen dazu erfolgt. 1. Voraussetzung die Modernisierung und die ca. Höhe der Mieterhöhung muß mindestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme angekündigt werden.
Mehr Infos hier Modernisierung Mietwohnung Duldung Mieterh
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Zitat
Da wir nun kündigen werden, und ich die Mängel nicht auf mir sitzen lassen möchte,
Bist Du denn überhaupt Mieter?
In Deiner Frage heißt es nur:
ZitatIch wohne nun seit ca. 1,5 Jahren mit meiner Freundin in einer Mietwohnung. Meine freundin lebt in dieser Wohnung jedoch schon seit längerem (>8 Jahre).
Mit der Kündigung solltet Ihr Euch bzw. Deine Freundin, falls sie alleiniger Hauptmieter ist, aber sputen. Die muß, wenn sie zum 30.6.14 sein soll, spätestens am 3.4.14 beim Vermieter sein.
Mietminderung unbedingt mit fachlicher Hilfe vornehmen. Da kann man als Laie viel falsch machen.
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Die Vereinbarung ist rechtlich in Ordnung.
Du kannst erstmals nach dem 16.6.14 ordentlich kündigen. Und da eine Kündigung nur zum Monatsende zulässig ist, wäre das zum 30.9.14.
ZitatKann man da mit Gesundheitsgefährung kommen?
Nur wenn ein Amtsarzt bestätigt das von der Wohnung eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Eh das, wenn überhaupt, passiert ist die Kündigungsfrist um.
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219 Öken für 2 Rauchmelder? Sind die aus Gold? Vielleicht ist ja auch nur das doofe Komma verrutscht. Aber egal.
Mußt Du natürlich nicht zahlen. Von der Endsumme anziehen, den VM schriftlich informieren und gut ist.
Mit dem Bundesland hat das übrigens nichts zu Tun.
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ich habe damals einen Vertrag unterschrieben, indem ich ein Jahr lang auf die Kündigung verzichte.
Bitte den genauen Wortlaut der entsprechenden Klausel.
Handelt es sich evtl. um einen Staffelmietvertrag?
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ich glaube, dass Wohngeld nicht so hoch gezahlt wird
Vorübergehend sicher. Also beantragen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ändert sich ja nicht. Nur der Zeitpunkt ab oder zu dem das erstmals möglich ist.
Was genau/wörtlich steht denn in der Kündigungsverzichtsklausel?
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Greift das hierzu?
Nein.
Ihr habt aber die Möglichkeit Hilfe in Form von z. B. Wohngeld zu beantragen.
Weitere Möglichkeit mit dem VM reden und versuchen Nachmieter vorschlagen zu dürfen.
Das Dein Mann auszieht entbindet ihn nicht von seinen vertraglichen Pflichten.
So nebenbei, mal angenommen Ihr könntet fristlos kündigen, wo wollt Ihr denn von jetzt auf gleich hin?
ZitatSonderkündigungsrecht bei wirtschaftlicher Verschlechterung möglich?
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.Ich stell mir gerade vor das ginge wirklich.

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Schließe mich Kolinum an.
Anmerkung:
Vor den Werten der Heiz- und WW-Kosten steht fast überall *R.
Heißt, steht auch ganz unten auf der Abrechnung, die Verbräuche wurden, weil vermutlich keiner am Ablesetermin vor Ort war, geschätzt.
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Ja was denn nun zurückbekommen oder nachzahlen?
Also, wie Kolinum schon schreibt, Die Abrechnung einscannen und als Bild hochladen.
Namen und Adressen natürlich unkenntlich machen.
Nur eins Voraus, ob ein Mieter die Wohnung nutzt oder nicht spielt für die verbrauchunabhängigen, wie z. B. Heizgrundkosten, Nebenkosten keine Rolle.
Und da der Winter 2012/13 sehr lang und sehr kalt war hat sich das natürlich ausgewirkt.
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Nebenkostenpauschale
Wirklich Pauschale oder monatliche Vorauszahlungen?
Bei Pauschale muß nämlich nicht abgerechnet werden und eine Erhöhung wäre nur möglich wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart ist.
Über monatliche Vorauszahlungen allerdings muß der VM 1 x jährlich eine korrekte Abrechnung erstellen.
Nur wenn sich daraus eine Nachzahlung ergibt dürfte er die Vorauszahlungen angemessen erhöhen.
ZitatIhre neue Miete beträgt damit ab 01.06.2014 368,93
betriebskostenvorauszahlung 187,00
heizkostenvorauszahlung 0,00
--------Gesamtmiete 555,93Euro
Für mich sieht auch nach einem Vertipperli aus. Wird sich am Montag sicher klären.
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Dabei handelt es sich ausschließlich um eine Mieterhöhung der Kaltmiete gemäß § 558 BGB und sieht auf den 1. Blick OK aus.
Mit der Erhöhung der Nebenkosten hat das nichts zu tun.
Das ist eine andere Baustelle.
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Für 2013 wurde noch keine Nebenkostenaufstellung ausgehändigt, sondern nur mit der Mieterhöhung ein vermerk im Schreiben das ab Juno Mieterhöhung und Nebenkostenerhöhung in Höhe wie im ersten Beitrag zu leisten sind.
Ich bat darum das Mieterhöhungsverlangen einzuscannen, zumindest aber den exakten Wortlaut einzustellen.
Ist das so schwer?
Erhöhung der NK seitens des VM geht nur nach korrekter Abrechnung und wenn diese eine Nachzahlung ergibt.
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Denn eine Erhöhung um 220% ... *kopfkratz*So kleine Vertipperlies übersieht man großzügig

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Solche Hinweise sind statthaft und ergeben keine Verpflichtung.
Richtig.
Aber mit diesen Hinweisen/Empfehlungen kann der Mieter nachher nicht sagen/behaupten er hätte nicht gewußt wie man richtig lüftet oder Laminat wischt.
Ist fast wie in Amiland, wenn im Handbuch nicht steht das man die Füße ins Auto nimmt bevor man die Tür zu macht, ist der Hersteller schuld wenn man sich dabei die Hacksen bricht.
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Danke für den Tipp, das Merkblatt werden meine Mieter im Herbst ebenfalls bekommen.:DGern geschehen:D
Laß Dir aber unterschreiben das sie es bekommen haben. Warum erst im Herbst und nicht jetzt?
Für meinen Mieter der EG-Wohnung, die auch im Sommer ziemlich kühl ist, habe ich noch ein Extra-Merkblatt
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Zitat
Soviel mir bekannt ist kann man die Miete nur um 10 % erhöhen.
Falsch bekannt. Die Kaltmiete darf innerhalb von 3 Jahren um 20 % erhöht werden. In bestimmten Regionen nur noch um 15 %.
Allerdings muß das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt sein.
Wenn möglich bitte als Bild hochladen oder die wesentliche Textpassage wiedergeben.
ZitatDie Miete würde um 20 % angehoben und die nebenkosten um 220 %
Ist das mietrechtlich gesehen in Ordnung?
Da Miete und Nebenkosten 2 paar Schuhe sind, sprich das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, ist das mietrechtlich in Ordnung.
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Muss ich die Lüftungsregeln die mir der Vermieter vorlegt einhalten?
Nö
ZitatDarf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?
Ja
Du darfst aber evtl. Schäden durch Schimmelbildung zahlen.
Fenster ständig auf Kipp ist die schlechteste aller Lüftungsarten, besonders in EG-Wohnungen die oft ohnehin, besonders im Sommer, kühler sind als höher gelegene Wohnungen.
ZitatWir haben eine Zentralheizung in der Wohnung, weil wir tagsüber meistens die Rolladen zu haben meinte der Vermieter zu mir, dass die Kosten sich steigern weil keine Sonne in die Wohnung kommt. Daher möchten Sie auch, dass wir die Rolladen nicht zu machen sollen. Dürfen Sie es bestimmen oder nicht?
Nö, sind doch Deine Kosten
Das http://www.wub-biw.de/Merkblatt_Richtig_heizen.pdf bekommen meine Mieter zum Mietvertrag dazu
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