Sorry, bis Seite 8 habe ich das Urteil sorgfältig gelesen, danach habe ich nicht mehr viel verstanden. Da steht also, dass bei gänzlich fehlender oder unwirksamer Tierhaltungsklausel eine Zustimmung beim Vermieter eingeholt werden muss?
Wenn das so ist - welchen Sinn haben dann diese Klauseln noch? Ich habe den Eindruck, dass bisher ist in jeder Diskussion herausgekommen ist, dass der Vermieter gefragt werden muss, er aber nicht einfach so ablehnen darf. Wenn das sogar bei völlig fehlender Klausel auch der Fall ist, dann braucht man ja gar keine mehr.
Ich halte es für locker möglich, dass ich da irgendwo einen Gedankenfehler habe, finde ihn aber nicht. 
Hast keinen Denkfehler.
Zitat
Da steht also, dass bei gänzlich fehlender oder unwirksamer Tierhaltungsklausel eine Zustimmung beim Vermieter eingeholt werden muss?
Richtig. Das war aber für die Haltung von Hunden oder Katzen schon vorher so.
Zitat
Wenn das so ist - welchen Sinn haben dann diese Klauseln noch?
Genau genommen den selben wie vorher. Sprich keinen.
Zitat
Wenn das sogar bei völlig fehlender Klausel auch der Fall ist, dann braucht man ja gar keine mehr.
Brauchte man auch vor dem Urteil eigentlich nicht.
Tenor des Urteils ist nur das der Vermieter die Haltung von Hunden oder/und Katzen nicht mehr generell und grundlos untersagen darf.
Was den Mieter trotzem nicht berechtigt einfach ein solches Tier zu halten.
Ob nun der Mieter auf Zustimmung klagen Muß oder Vermieter auf Abschaffung, puh, soweit konnte ich dem Urteilstext auch nicht folgen.
Die im Netz kursierenden Interpretationen meinen der Mieter muß auf Zustimmung klagen.
Alle Angaben wie immer ohne 