Beiträge von anitari

    Ok, danke für die schnelle Antwort. :)

    Gerne.

    Noch eins. Deine Kündigung in Schriftform muß spätestens am 4.6. beim Vermieter sein damit Du zum 31.8.14 kündigen kannst.

    Du kannst ja im Kündigungsschreiben erwähnen das einer Neuvermietung ab dem 1.8. deinerseits nichts im Wege steht.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht, dass dieser am 30.09.2013 endet (wurde anscheinend mit dem Vormieter so vereinbart)
    Frage: Wie lange geht jetzt meine Kündigungsfrist? Ganz normal 3 Monate oder kann ich eigentlich fristlos kündigen, laut dem Mietvertrag ist dieser ja gar nicht mehr gültig. Auf dem Nachtrag steht dazu auch nichts weiteres.


    Ist der Vertrag stillschweigend, also ohne das Mieter oder Vermieter widersprochen haben, fortgesetzt worden ist er unbefristet.

    Gleiches gilt falls keine oder eine unwirksame Begründung für die Befristung im Vertrag genannt ist.

    Du kannst nur ganz normal ordentlich mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.

    Zitat

    Wie soll ich mich jetzt also am besten verhalten? Die Wohnung fristgerecht zum 31.08. kündigen

    Genau so.

    Zitat

    oder lieber noch ein bisschen warten, evtl. einen Nachmieter finden und dann nur bis zum 30.07. Miete zahlen?
    Angenommen ich kündige diese zum 31.08., finde dann aber doch einen Nachmieter bereits zum 01.08. Hat der Vermieter dann trotzdem das Recht noch für einen Monat Miete zu kassieren obwohl ich gar nicht mehr darin wohne?

    Angenommen Du findest 100 Interessenten, dann muß der Vermieter keinen einzigen davon akzeptieren.

    Er kann schlicht auf die Erfüllung des Vertrages bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist bestehen.

    Ob die Abrechnung zu hoch kann ich nicht sagen.

    Was ich sagen kann ist das sie unwirksam ist.

    Es fehlen nämlich einige Grundanforderungen.

    1. Gesamtkosten des Hauses
    2. Verteiler-/Umlageschlüssel
    3. Gesamtwohnfläche
    4. Wohnfläche der Wohnung
    5. In der Abrechnung steht nur Zeitraum 1.1. - 28.12.13. Korrekt müßte dort der Abrechnungs- und Nutzungszeitraum genannt sein.

    Weiterhin ist die Abrechnung der Heizkosten nicht korrekt. Diese muß nach der Heizkostenverordnung erfolgen.

    Außer Mieter und Vermieter wohnen gemeinsam in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen.

    Zitat

    "Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen?"

    Er müßte die genauen Kosten des letzten Jahres auflisten und somit eine Erhöhung der NK-Pauschale begründen.

    Aber wie gesagt, diese Möglichkeit muß ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.

    Darum wäre der entsprechende Passus des Vertrages wichtig.

    Zitat

    Stimmt das wirklich, dass er das nicht darf oder kann es passieren, dass es schnell zu einer erneuten Mieterhöhung kommen kann?

    Da der jetzige Vermieter die Miete nur um 9 % erhöhen will, kann der neue das in 12 Monaten wieder. Wenn denn das Haus bis dahin verkauft ist.

    Vorausgesetzt das Mieterhöhungsverlangen des jeweiligen Vermieters ist wirksam.

    Zitat

    Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen? Wir haben bis jetzt einen Pauschalbetrag gezahlt

    Wenn vertraglich vereinbart ist das die Nebenkosten-Pauschale angepaßt werden kann, kann er das.

    Begründen muß er das anhand der Kosten des letzten Jahres.


    Zitat

    und wissen nicht wirklich wofür genau und ob die Höhe des Betrags überhaupt angemessen war/ist.

    Das kann man ohne die vertragliche Vereinbarung zu kennen nicht sagen.

    Wofür die NK-Pauschale alles sein kann ist hier nachzulesen

    http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

    Ich Fang mal von hinten an.

    Eine Mietvertragskündigung ist nur in Schriftform wirksam. Schriftform bedeutet mit Originalunterschrift. Das ist bei Fax ja nicht gegeben.

    Zitat

    Die Frist ist 2 Monate statt 3 Monate also Ende 31.8 Richtig ?

    Falsch. Es heißt außerordentlich mit gesetzlicher Frist. Und die beträgt für Mieter nun mal 3 Monate.

    Zitat

    Der Vermieter hat die Kaution bei ner Bank angelegt, im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kann man eine Frist bis zur Auszahlung setzen?

    Kann man frühesten nach Mietvertragsende.

    Allerdings steht dem Vermieter eine Prüfungsfrist von bis zu 6 Monaten zu ob und welche Ansprüche er noch aus dem Mietverhältnis hat.

    Zitat

    Da dies jedes Jahr passiert ( quelle alt Mieter),

    Wäre zu prüfen oder prüfen zu lassen ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist.

    Zitat

    Jetzt kam uns die Idee, da wir ja offiziell kein Schreiben wegen Eigenbedarf bekommen haben, 3 potentielle Nachmieter zum 1.07. zu suchen und sie der Hausverwaltung vorzustellen. Kämen wir dann zumindest vor dem 1.08. aus der Wohnung raus?

    NEIN, auch nicht wenn Ihr 300 sucht oder Bill Gates persönlich dabei ist.

    Dieses MÄRCHEN ist einfach nicht auszurotten:mad:

    Zitat

    Meine Mutter soll die Wohnung fristgerecht zum 1.08. kündigen, aber um eine vorzeitige Kündigung bitten (soweit ich das verstanden habe).

    Fristgerecht wäre im Moment zu 31.8.

    Warum?

    Erhöhte Energiekosten und, besonders 2013, erhöhter Verbrauch.

    Das Du selbst wenig geheizt hast (die Ausrede kommt eigentlich immer bei solchen Fragen) ist irrelevant.

    Denn Heizkosten werden ja zu 30 oder 50 % verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Prüfen lassen lohnt sich natürlich immer.

    Zitat

    Wir rechen jetzt pauschal mit 3€ je qm je Monat.


    Rechnet lieber im Durchschnitt ...

    Zitat

    Angegeben wurden lt. Vermieter 55,00€ NK + 74,00€ heizkosten (Heizung/Warmwasser)

    Das hört sich sehr, ne verdammt, wenig an.

    Na gut wenn fast alle verbrauchs-/verursachgsunbahängigen Kosten von Euch selbst getragen werden, wiederum nicht.

    Laßt Euch trotzdem vom Vermieter genau sagen/aufschlüsseln was in den NK, die Ihr an ihn zahlt, enthalten ist.

    Da finde ich 55 € auch schon ziemlich wenig. Aber gut kann ja sein das die Grundsteuer dort günstig ist und der VM günstige Sach- und Haftpflichtversicherungen hat.

    Zitat

    1.Wie ist das, wenn nun der Vermieter gegen uns spielt und unseren Auszug fordert, dagegen die Vermieterin aber nicht?

    Auszug fordern, sprich kündigen, kann nur die Partei Vermieter als ganzes.

    Zitat

    2. In wie Fern ist die Abmahnung überhaupt rechtsgültig? Es war keine richterliche Person /Polizei zur Überprüfung hier.

    So rechtsgültig wie nur was.

    Da es hier um Zivilrecht geht muß kein Richter oder die Polizei etwas überprüfen.

    Zitat

    3. Teilweise beschwert sich Mrs. Problem sogar um 21:00 Uhr am Wochenende, wenn wir am vorglühen sind und extra in die weiter entfernte Küche dafür gehen. Ist das überhaupt rechtens?

    Alles klar.

    Wegen vermeidbarem Lärm, das ist alles ab 50 dB, kann man sich immer beschweren.

    Zitat

    Diese Kabelgebühren tauchten in den zwei Jahren zuvor nicht auf und sind im Mietvertrag auch nicht vereinbart,

    Taucht im Mietvertrag evtl. der Verweis auf § 2 der Betriebskostenvereinbarung auf?

    Wenn ja sind die Kabelgebühren vertraglich vereinbart.

    Das sie in den 2 Jahren zuvor nicht berechnet wurden oder Du den Kabelanschluß nutzt oder nicht, ist völlig irrelevant.


    Fehlt der o. g. Verweis und die Kabelgebühren sind tatsächlich nicht vertraglich vereinbart, mußt Du sie natürlich nicht zahlen.

    Sorry, bis Seite 8 habe ich das Urteil sorgfältig gelesen, danach habe ich nicht mehr viel verstanden. Da steht also, dass bei gänzlich fehlender oder unwirksamer Tierhaltungsklausel eine Zustimmung beim Vermieter eingeholt werden muss?

    Wenn das so ist - welchen Sinn haben dann diese Klauseln noch? Ich habe den Eindruck, dass bisher ist in jeder Diskussion herausgekommen ist, dass der Vermieter gefragt werden muss, er aber nicht einfach so ablehnen darf. Wenn das sogar bei völlig fehlender Klausel auch der Fall ist, dann braucht man ja gar keine mehr.

    Ich halte es für locker möglich, dass ich da irgendwo einen Gedankenfehler habe, finde ihn aber nicht. :o

    Hast keinen Denkfehler.

    Zitat

    Da steht also, dass bei gänzlich fehlender oder unwirksamer Tierhaltungsklausel eine Zustimmung beim Vermieter eingeholt werden muss?

    Richtig. Das war aber für die Haltung von Hunden oder Katzen schon vorher so.

    Zitat

    Wenn das so ist - welchen Sinn haben dann diese Klauseln noch?

    Genau genommen den selben wie vorher. Sprich keinen.


    Zitat

    Wenn das sogar bei völlig fehlender Klausel auch der Fall ist, dann braucht man ja gar keine mehr.

    Brauchte man auch vor dem Urteil eigentlich nicht.

    Tenor des Urteils ist nur das der Vermieter die Haltung von Hunden oder/und Katzen nicht mehr generell und grundlos untersagen darf.

    Was den Mieter trotzem nicht berechtigt einfach ein solches Tier zu halten.

    Ob nun der Mieter auf Zustimmung klagen Muß oder Vermieter auf Abschaffung, puh, soweit konnte ich dem Urteilstext auch nicht folgen.

    Die im Netz kursierenden Interpretationen meinen der Mieter muß auf Zustimmung klagen.

    Alle Angaben wie immer ohne

    @Kolinum und AndreasC1977
    Jepp, das war mir klar, dass ein Vermieter gegen die Winzlinge gar nichts unternehmen kann.

    Mir ging es bei meiner Frage aber nicht darum, ob der Vermieter "jedes Tier" rausklagen könnte, sondern darum, ob der Mieter jetzt überhaupt noch (z.B. Hund oder Katze) anmelden muss und/oder Zustimmung einholen muss.

    Die Zustimmung muß immer noch eingeholt werden. Nur darf der VM sie nicht mehr ohne plausiblen Grund verwehren.


    Hier das Urteil in Klartext + Begründung.


    Urteil des VIII.

    nein, aber der BGH urteilt so. Wenn jede Haltung von der Zustimmung abhängig ist, ist das ein Verbot.

    Der BGH hat geurteilt das ein generelles Tierhaltungsverbot unwirksam ist. Kleintiere dürfen, egal was im Mietvertrag steht, immer gehalten werden.

    Zitat

    Und dann hab ich noch ein Schreiben bekommen, in dem der Vermieter die Räumungsklage zurückgenommen hat aber fordert, dass mit die Gerichtskosten auferlegt werden sollen.

    Fordern kann der VM viel. Warte ab was das Gericht weiter unternimmt/schreibt.

    Zitat

    Ich kann nur nicht verstehen wie das mit der Kündigung zum 31.05.2014 ist. Gilt den nicht die letzte Kündigung?

    Wenn dem so wäre hättest Du für Mai noch Miete zahlen müssen.

    Also schweig.

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