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Die Nachzahlung beläuft sich auf ca. 700€ mit Zahlungsziel 30.05.2014. Jetzt ist meine erste Frage, wie soll man das in dem kurzen Zeitraum prüfen?
Um die Abrechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen stehen Dir erst mal 30 Tage ab Zugang der Abrechnung zu. Erst dann ist sie fällig.
Weitere 12 Monate ab Zugang kannst Du immer noch Einwände gegen die Abrechnung erheben.
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und deutlich wärmeren Wintermonaten die Heizkosten im Vergleich ordentlich gestiegen sind.
Aber nur die Wintermonate Ende 2013, die Anfang 2013 waren ja sehr kalt.
Du schreibst allerdings nichts zur Wohnungsgröße und den monatlichen Vorauszahlungen. Das wäre noch wichtig zu wissen.
Am besten Du scannst die Abrechnung ein und lädst sie als Bild hoch.
Namen und Adressen aber unkenntlich machen!
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Ich weiß jetzt nicht mehr weiter uns wüsste gerne wie ich mich verhalten soll??
Zu aller erst den Vermieter, er ist Dein Vertragspartner nicht die HV, anschreiben das Du Einsicht in die Originalbelege verlangst. Aber nicht per E-Mail oder ähnlichem elektronischen Schnik-Schnack, sondern per Einwurfeinschreiben.
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und er mich bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang schon jetzt anmahnt und in Verzug setzt.
Das kannst Du erst mal ignorieren.