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Der Vormieter hat das Haus in einem katastrophalen Zustand hinter lassen. Wir haben uns mit dem Vermieter geeinigt, dass wir für eine gewisse Summe das Haus renovieren. Gehört bei dieser Renovierungsangelegenheit auch das schleifen von Türen dazu oder muss der Vermieter diese Instandsetzen lassen.
Schleifen ist aus meiner Sicht Instandsetzung (Reparatur). Die muß eigentlich der Vermieter vornehmen bzw. vornehmen lassen. Auf seine Kosten.
Nun wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.
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Die Wohnbelege sind mittlerweile seit 20 Jahren verbaut, haben wir ein Recht, den Mieter die Sachen verlegen zu lassen oder müssen wir das auf eigene Kosten erledigen?
Stehen die Belege im Vertrag und sind übermäßig abgenutzt, ist auch das Sache des Vermieters.
Gefallen Sie Euch nur nicht, ist das Eure Sache.
Aber Auch hier wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.
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Das Haus wird von einer Gastherme beheizt und muss jedes Jahr gewartet werden, auch schaut alle 2 Jahre der Schornsteinfeger vorbei. Wie verhält es sich da mit den Kosten, trägt der Vermieter diese oder gehört das in die Nebenkostenpflicht?
Liest man heutzutage Verträge nicht mehr bevor man sie unterschreibt?
Zunächst mal muß der VM diese Maßnahmen beauftragen und die Kosten dafür tragen.
Kann die Kosten aber, wenn vertraglich vereinbart, auf den Mieter "abwälzen".
Und zum 3 x: wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.