Beiträge von anitari

    Es gibt keine Standartmietverträge. Jeder Mietvertrag ist das Ergebnis des Aushandelns der Vertragsparteien.

    Und was genau steht in diesem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?

    Entweder die entsprechenden Klauseln abtippen oder einscannen.

    Namen und Adressen unkenntlich machen!

    Zitat

    Den Arbeitsnachweis des Gärtners habe ich nie gesehen oder unterzeichnet.

    Mußt Du auch nicht. Laß Dir vom Vermieter oder der Verwaltung die Originalnachweise darüber vorlegen.

    Schlüsselhinterlegung

    Für den Fall, dass der Mieter längere Zeit (mehrere Tage) abwesend (Arbeit, Urlaub, Krankheit) ist, muss er dem Vermieter oder einer anderen Vertrauensperson die Schlüssel überlassen, damit eine Besichtigung durchgeführt werden kann. Es genügt aber auch, dass der Mieter für den Vermieter (Handy) zumindest erreichbar ist, und so sichergestellt ist, das der Vermieter eine angemeldete Besichtigung auch in Abwesenheit des Mieters durchführen kann. In aller Regel (Ausnahme Verkaufbesichtigungen) ist es dem Vermieter aber zuzumuten so lange abzuwarten, bis eine persönliche Teilnahme des Mieters möglich ist.

    Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter


    Zitat

    so hat er Termine vereinbart ...

    Dem wirkt man entgegen in dem man als Mieter selbst Termine festlegt und diese dem VM und Makler schriftlich mitteilt.

    Übrigens muß man als Mieter nicht mehr als 1 - 2 Besichtigungen pro Woche a ca. 45 - 60 Minuten nicht dulden.


    Mein Vorschlag leg jetzt für die nächsten Wochen, ausgenommen der Urlaubszeit, 2 Termine pro Woche (1 davon möglichst am WE)
    fest und teile diese dem Makler und Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben mit.

    Das erleichtert allen beteiligten die Terminplanung und erspart Ärger.

    Zitat

    Der Vormieter hat das Haus in einem katastrophalen Zustand hinter lassen. Wir haben uns mit dem Vermieter geeinigt, dass wir für eine gewisse Summe das Haus renovieren. Gehört bei dieser Renovierungsangelegenheit auch das schleifen von Türen dazu oder muss der Vermieter diese Instandsetzen lassen.

    Schleifen ist aus meiner Sicht Instandsetzung (Reparatur). Die muß eigentlich der Vermieter vornehmen bzw. vornehmen lassen. Auf seine Kosten.

    Nun wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.

    Zitat

    Die Wohnbelege sind mittlerweile seit 20 Jahren verbaut, haben wir ein Recht, den Mieter die Sachen verlegen zu lassen oder müssen wir das auf eigene Kosten erledigen?

    Stehen die Belege im Vertrag und sind übermäßig abgenutzt, ist auch das Sache des Vermieters.

    Gefallen Sie Euch nur nicht, ist das Eure Sache.

    Aber Auch hier wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.

    Zitat

    Das Haus wird von einer Gastherme beheizt und muss jedes Jahr gewartet werden, auch schaut alle 2 Jahre der Schornsteinfeger vorbei. Wie verhält es sich da mit den Kosten, trägt der Vermieter diese oder gehört das in die Nebenkostenpflicht?

    Liest man heutzutage Verträge nicht mehr bevor man sie unterschreibt?

    Zunächst mal muß der VM diese Maßnahmen beauftragen und die Kosten dafür tragen.

    Kann die Kosten aber, wenn vertraglich vereinbart, auf den Mieter "abwälzen".

    Und zum 3 x: wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.

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    Übrigens gibt es keinen Hauptmieter in unserer WG.

    Gibt es mit Sicherheit. Mindestens einen. Dann sind die anderen Mitbewohner dessen Untermieter, es sind alle gleichberechtigte Mieter in einem gemeinsamen Vertrag oder jeder Mitbewohner ist Hauptmieter mit einem separaten Vertrag.

    Wäre also erst mal zu klären wer Dein Vermieter ist bzw. mit wem Du einen Vertrag hast.

    Grundsätzlich aber bestimmt der Vermieter wer Nachmieter wird und ab wann.

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    Ist das mit deutschem Mietrecht vereinbar, eine Nachkostenabrechnung erst, nachdem wir ja 14 Monate nicht mehr in der Wohnung gewohnt, haben zu erstellen?


    Wann Mieter ausgezogen sind ist für die Er- und Zustellung der NK-Abrechnung völlig irrelevant.

    Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum.

    Ist der das Kalenderjahr hat der Vermieter für den Zeitraum 1.1. - 31.12.2013 bis zum 31.12.2014 Zeit die Abrechnung er- und zuzustellen.

    Zitat

    Ich hab folgendes problem, ich wohne direkt an einer sehr stark befahrenen straße (auch nachts),

    Die war ja wohl vor 2 Monaten bzw. bei der Besichtigung schon da.

    Zitat

    Mich würde einfach nur interessien ob ich dafür sorgen kann das mein vermieter neue fenster
    einbauen lassen muss, bzw muss er das überhaupt und wenn, was spielt da eine rolle ?

    Muß er nicht.

    Zitat

    Muss der Vermieter welche nachrüsten

    Muß er auch nicht.

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    Werde in den nächsten Tagen auch gerne mal den Mietvertrag und das Schreiben, das er uns zur Wohnungsübergabe geschickt hat, posten, habe es nur gerade nicht da.

    Dann melde Dich in den nächsten Tagen noch mal.

    Ohne zu wissen was genau im Vertrag steht kann man so eine Frage nicht beantworten.

    Vorab nur eins, habt ihr die Wohnung "Papageibunt" (Rot, Blau, Grün oder Knallgelb) bemalt müßt Ihr auf jeden Fall streichen.

    Anspruch auf die Schlüssel/Wohnung hast Du ab Mietbeginn.

    Alles vorher ist reines Entgegenkommen des Vermieters.

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    wie soll ich als dreifach Mutter das hingekommen innerhalb der Zeit?

    Wir haben heute den 2.6.

    Da wird man es auch als 3fache Mutter schaffen bis zum 25.6. alles zu packen.

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    Also die Miete überweise ich dem Mitbewohner der eben auch in der WG wohnt.

    Dann ist das Dein Vermieter.


    Punkt 3 ist so zu verstehen das der gemietete Wohnraum (das Zimmer) nur an eine Person vermietet ist/wurde.

    Mit den Personen die sonst noch in der Wohnung wohnen hat das nichts zu tun, auch nicht mit den Möbeln in den gemeinschaftlich genutzten Räumen wie z. B. Küche und Bad.

    Zitat

    n der Kündigung steht nur, das ich eben zum 01.07.2014 das Zimmer verlassen soll, weil es mir gekündigt wird.

    Wie ich schon schrieb, ist unwirksam. Vermieter können einem Mieter nur aus wichtigem Grund, der im Kündigungsschreiben anzugeben ist, kündigen.

    Zitat

    Wer jetzt genau mein Vermieter ist, ist die große Preisfrage...

    Das ist der an den Du die Miete zahlst.

    Zitat

    Mein Mitbewohner hat eben als Grund für die schnelle Kündigung angeben, dass ich eben deren Waschmaschine etc benutze und er als Untermieter? mit in der Wohnung wohnt...daher darf er mich sozusagen früher Kündigen.

    Ein Vermieter kann einem Mieter nur so kurzfristig kündigen wenn:

    1. Er selbst mit in der Wohnung wohnt.

    2. Der Wohnraum (das Zimmer) überwiegend mit seinen Möbeln ausgestattet ist.

    und

    3. An nur eine Person vermietet wurde.

    Trifft auch nur einer der 3 Punkte nicht zu gilt das Mietrecht in vollem Umfang. Soweit ich das aus der Frage erkennen kann trifft Punkt 2 nicht zu.


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    Wie sieht es jetzt aus? Da die Kündigung am 08.05 abgegeben wurde (also zu spät), heißt es doch, dass die Frist um einen Monat verlängert wird, oder?

    Die Kündigungsfrist verlängert sich nicht. Sie beginnt nur später. Hier am 1.6.14 und Endet am 31.8.14.

    Wobei die Kündigung ja ohnehin unwirksam ist. Weil jemand nicht in eine Wohngemeinschaft paßt ist kein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund.

    Wobei die Gartenpflege gar nicht vereinbart ist.....und 900 € für 2x Rasen mähen im Jahr ist ja auch happig....na ja, man klammert sich an jeden Strohhalm...

    Steht zwischen Hauswart und Aufzug.

    Gartenpflege ist allerdings mehr als nur Rasen mähen.

    Punkt 10 § 2 der BetrKV

    die Kosten der Gartenpflege,

    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;


    Ist im Vertrag tatsächlich kein Umlageschlüssel vereinbart, muß der VM alle NK, Wasser und Müll, nach der Wohnfläche abrechnen.

    Wobei, ich hab mal nach Wohnfläche gerechnet, sich das nichts nimmt oder es wurde sogar nach Wohnfläche gerechnet.
    Die Gartenpflege würde danach sogar 57 € mehr kosten würde.

    Zitat

    und legt die Besichtigungen dann auch meistens so, dass meine Freundin nicht da ist.

    Aber Hallo! Ohne den Mieter (Deine Freundin) hat die Vermieterin nichts in dem Zimmer zu suchen.

    Zimmer abschließen oder sogar Schließzylinder austauschen.


    Zitat

    Aber wenn ich das richtig verstehe, hat sie da kein Recht drauf, das zu verlangen?

    Zu verlangen das der Nachmieter die Rollos kauft? Nein das hat sie nicht. Ebenso wenig kann sie Verlangen das die Vermieterin das in die Anzeige schreibt.

    Die Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt, bis auf eine Ausnahme, für den Mieter, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, 3 Monate.

    Für den Vermieter i. d. R. grundsätzlich bzw. gesetzlich 3, 6 bzw. 9 Monate.

    Und der Vermieter muß i. d. R. einen Grund haben/angeben um dem Mieter zu kündigen.

    Wer ist denn nun Dein Vermieter?

    Der Hauptmieter + Frau oder Dein Mitbewohner?

    Zitat

    Ich habe keine Unterschrift auf dem Mietvertrag abgegeben ...

    Ist unwichtig, da Mietverträge auch mündlich geschlossen werden können. Auf die Kündigungsfrist für den Mieter hat das keinerlei Auswirkung, es gilt automatisch die gesetzliche.

    Zum Verständnis, Du wohnst immer noch in der Wohnung in die Ihr vor ca. 1 Jahr eingezogen seid?

    Du (allein) hast für eine der 2 freien Wohnungen Interesse bei der Vermieterin angemeldet?

    Sie hat Dir für beide Mietverträge geschickt oder 2 Exemplare für eine?

    Du hast unterschrieben und zurückgeschickt. Der Vermieterin war das am 2.4. offensichtlich zu spät, ergo hat sie nicht unterschrieben und somit gibt es keinen Mietvertrag auf den Du Dich berufen kannst, also auch keinen Grund der Vermieterin auf den Keks zu gehen.

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