ZitatWann genau entfällt entsprechend §549 Abs. 2 Pkt. 2 BGB der Mieterschutz?
Genau dann:
Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat,
Aus meiner Sicht muß aus dem Vertrag deutlich hervorgehen das der Vermieter den Wohnraum mit Möbeln ausgestattet hat.
Zumindest aus der Überschrift, besser noch zusätzlich mit einer Inventarliste im Vertrag.
Ansonsten könnte die jeweils andere Partei behaupten, wie es ihr gerade in den Kram paßt, das die Möbel der jeweils anderen gehören.
Als Pflicht des Vermieters den Wohnraum mit Möbeln auszustatten würde ich das nicht sehen, eher als Selbstverpflichtung(Selbstschutz:p).