Beiträge von anitari

    Zitat

    Wann genau entfällt entsprechend §549 Abs. 2 Pkt. 2 BGB der Mieterschutz?

    Genau dann:

    Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat,

    Aus meiner Sicht muß aus dem Vertrag deutlich hervorgehen das der Vermieter den Wohnraum mit Möbeln ausgestattet hat.

    Zumindest aus der Überschrift, besser noch zusätzlich mit einer Inventarliste im Vertrag.

    Ansonsten könnte die jeweils andere Partei behaupten, wie es ihr gerade in den Kram paßt, das die Möbel der jeweils anderen gehören.

    Als Pflicht des Vermieters den Wohnraum mit Möbeln auszustatten würde ich das nicht sehen, eher als Selbstverpflichtung(Selbstschutz:p).

    Nein, ich habe kein Sparbuch hinterlegt.
    Ich habe Summe X einfach zu Begin des Mietverhältnisses auf ein Konto überwiesen und dann nichts mehr davon gehört.

    Aber was passiert denn jetzt, wenn ich den Brief einfach in der Ecke liegen lasse und nicht zustimme?

    Eigentlich nichts. Sollte Dich der neue VM auf die Kaution ansprechen lege ihm den Zahlungs-/Überweisungsbeleg, den Du ja sicher noch hat, vor.

    Zitat

    1. darf sie überhaupt ohne mein Wissen in die Wohnung

    Natürlich nicht. Stichwort Hausfriedensbruch.

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    2.) darf sie so große Veränderungen vornehmen, die ja die Wohnung so wie sie ist eigentlich unbewohnbar machen

    Auch nicht.

    Zitat

    3.) darf ich die Miete zurückverlangen?

    Aus meiner Sicht ja.

    Zitat

    Ich habe meine Wohnung gekündigt, daraufhin hat meine Vermieterin ihren Schwager als Nachmieter genommen,

    Ein Nachweis das ein Vertrag zwischen der VMn und ihrem Schwager zustande gekommen ist wäre gut.

    Aber ich, wie auch schon Kolinum und Berny schrieben, sehe gute Chancen die gezahlte Miete zurück zu bekommen.

    Ich möchte mir ein Haus kaufen habe aber in meinem Mietvertrag einen vierjährigen Kündigungsverzicht der erst Mitte 2017 endet. Ist der Erwerb einer Immobilie Grund für eine Sonderkündigung?

    Grund zur Sonderkündigung, nein.

    Bitte mal den exakten Wortlaut der Kündigungsverzichtsklausel posten oder die entsprechende Seite des Mietvertrages einscannen und als Bild hochladen.

    Nicht vergessen persönliche Daten unkenntlich zu machen!

    Vorab was der BGH dazu sagt:

    Unzulässig ist ein Kündigungsverzicht dann, wenn keine Kündigung vor Ablauf der 4-Jahres-Frist erfolgen darf, denn dann würde das Mietverhältnis frühestens nach 4 Jahren + Kündigungsfrist (im günstigsten Fall 2 Monate) enden. Es muss die Möglichkeit verbleiben, dass vorzeitig so gekündigt wird, dass das Mietverhältnis auch tatsächlich nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragbeginn endet! Rein rechnerisch bedeutet dies folgendes: 4 Jahre entsprechen 48 Monaten. Zieht man die Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten ab, verbleiben noch 45 Monate. Man kann also wechselseitig (Mieter und Vermieter) längstens für die Dauer von 45 Monaten (ab Vertragsbeginn) auf das Recht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags verzichten.

    Quelle und mehr Infos dazu: Mietrecht: K

    Sofern der Kündigungsverzicht nicht individuell, also gesondert vom eigentlichen Mietvertrag, vereinbart wurde.

    Im Vertrag steht nicht das das Zimmer überwiegend mit meine Möbeln ausgestattet ist, nur das die Zimmer an der Untermieter vermietet ist. Es geht um nur ein Person

    Dann ist es ein Vertrag über unmöblierten Wohnraum und es gelten die § 573 Abs. 3, 573c Abs. 1 und 573a

    Du kannst dem Mieter kündigen, aber nur aus wichtigem Grund, der in der Kündigung zu nennen ist. Aber nicht jeder Grund ist gesetzlich anerkannt.

    Kündigungsfrist mindestens 3 Monate.

    Nach § 573a kannst Du auch ohne wichtigen Grund kündigen. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.

    Tipp für die Zukunft, nicht mehr diese 0815-Untermietverträge aus dem Netz verwenden.

    Zitat

    Darf ich den Untervermieter kündigen und wie lange ist die Kündigungsfrist?

    Natürlich darfst Du das, wie jeder andere Vermieter auch.

    Mit welcher Frist und ob mit oder ohne Grund kommt auf die vertragliche Vereinbarung an.

    Steht im Vertrag das das Zimmer überwiegend mit Deinen Möbeln ausgestattet ist?

    Was steht im Vertrag bezüglich der einer Kündigung deinerseits?

    Und ist das Zimmer an nur eine Person vermietet?

    Auch ich kann, bis auf die Nutzerwechselgebühr, keinen Fehler erkennen.

    Noch mal zum Verständnis:

    Nutzungszeitraum in ausschließlich Heizmonaten, ohne Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten, führt fast immer zu einer Nachzahlung.

    Euer Nutzungszeitraum waren die heizkostenintensivsten Monate des Jahres. Da fallen 60 - 70 % der Jahresheizkosten an.

    Übrigens waren 120 € monatliche Vorauszahlungen bei einer Wohnfläche von knapp 97 m² inkl. Heizkosten extrem wenig.

    Zitat

    Meine Frage ist nun, ob diese Arbeiten auf meine NK mit angerechnet werden dürfen, da ich ja bereits im März ausgezogen bin

    Es dürfen, besser gesagt müssen, alle Kosten die im Abrechnungszeitraum entstehen der Abrechnung zu Grunde gelegt werden. Egal ob sie nach dem Auszug oder vor dem Einzug eines Mieters anfallen.

    Abgerechnet werden die Kosten dann anteilig des Nutzungszeitraumes. Bei Dir also 3/12 der Kosten.

    So nebenbei, würde es Dir gefallen wenn Du z. B. 100 % der Winterdienstkosten tragen müßtest und die Mieter die erst im April oder Mai einziehen gar keine?

    Erscheinen Dir die Gartenpflegekosten ungewöhnlich hoch, verlang beim Vermieter Einsicht in die Originalunterlagen.

    Zitat

    Ich habe dem Vermieter gesagt, dass ich für die Wohnung, den Garten und wenn man so will auch für den Teil der Zufahrt zwischen Haus und Garten, den nur wir allein nutzen, Miete bezahle. Entsprechend kann ich auch selbst entscheiden, was ich dort abstelle oder nicht.

    Irrtum. Miete zahlst Du allein für die Wohnung. Das andere darfst Du bestenfalls nutzen bzw. mit nutzen.

    Zitat

    Deshalb die Frage, ob der Vermieter überhaupt entscheiden darf, was ich auf mein Grundstück stelle…?

    DEIN GRUNDSTÜCK? Du beliebst zu scherzen.

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    Nun sollen wir eine Nachzahlung in Höhe von 143 Euro für die 3 Monate haben!

    Ausschließlich, zudem knackig kalte, Heizmonte. In den Heizmonaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Diese stellen ja nur einen Durchschnittswert eines ganzes Jahres mit und ohne Heizmonaten dar.

    Da seid Ihr mit 143 € noch ganz gut weg gekommen.

    Zitat

    Es ist anzumerken, dass wir für das komplette Jahr 2012 eine Nachzahlung von 143 Euro hatten.

    Da konntet Ihr ja auch Heizkostenguthaben aus den heizfreien Monaten, Mai bis September, "ansparen".

    Was mich allerdings stutzig macht das es jeweils exakt 143 € sind.

    Zitat

    da wir ab den 1. Februar in der neuen Wohnung waren und die alte Wohnung somit ohne Verbrauch leer stand.

    Aber die verbrauchsunabhängigen Grundkosten, die ja nach der Wohnfläche abgerechnet werden, müßt Ihr trotzdem tragen.

    Zitat

    § 2 ist nicht so zu verstehen, dass für die ersten 24 Monate nur
    der Mieter auf ein Kündigungsrecht verzichtet,
    diese Formulierung dient nur der Klarstellung. Deshalb
    liegt ein Zeitmietvertrag vor, der eben zum
    30.09. endet (und jeweils um 1 Jahr verlängert werden kann..

    Der Richter hat, meiner Meinung nach, keine Ahnung von Wohnraum-Mietrecht.

    Einseitiger Kündigungsverzicht nur für Mieter geht nur bei Staffelmietverträgen. Ansonsten wäre die Vereinbarung unwirksam.

    Befristung von Mietverträgen geht auch nur einmal. Dann sind sie, wenn stillschweigend fortgesetzt, unbefristet.

    Verlängerung um jeweils 1 Jahr, weil zum Nachteil des Mieters, unzulässig.

    Zitat

    Schade mal auf den Fachanwalt noch warten.

    Der hoffentlich mehr von der Materie versteht.

    Zitat

    Wie kann ich einen neuen Beitrag eröffnen?

    Im jeweiligen Unterforum gibt es oben links einen blauen Button mit der Beschriftung + Thema erstellen

    Und bitte die entsprechende Seite öfter mal mit F5 neu laden. Mietrecht.de hat seit einiger Zeit eine kleine Macke.

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