Beiträge von anitari

    Wenn die Kosten tatsächlich so hoch waren ist das erlaubt.

    Laß dir vom Vermieter den Originalbeleg zu den Gartenpflegekosten vorlegen.

    Es kann natürlich auch sein das 2016 Kosten entstanden sind die nicht jährlich, sondern in größeren Abständen anfallen. Beispiel Erneuerung Sandkastensand, Baumschnitt oder Erneuerung Bepflanzung.

    Über die Beauftragung einer Firma muß der Vermieter nicht informieren.

    Der Vermieter kann sein Angebot, da bereits von ihm unterschrieben, nicht mehr zurücknehmen.

    Aber auch vermag nicht zu sagen wann dieses Angebot hinfällig wird wenn Du es nicht annimmst.

    Im BGB habe ich dazu folgendes gefunden:

    § 147
    Annahmefrist

    (1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.

    (2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

    Was bzw. welcher Zeitraum mit "regelmäßigen Umständen" gemeint ist, ist nicht definiert.

    Per Post können es etwa 3 - 5 Werktage sein.

    Was im Vertrag steht und was das BGB bzw. der Vermieter "definiert" sind 2 Paar Schuhe.

    Im Gegensatz zur Kündigungsfrist für den Vermieter kann für den Mieter eine kürze als die gesetzliche Vereinbart werden.

    Unwirksame oder unklare Vertragsklauseln gehen immer zu Lasten des Vermieters.

    Auch ich meine das hier eine 1monatige Kündigungsfrist vereinbart wurde.

    Lohnt es sich in diesem fall zur Vebreucherzentrale oder gar Mieterbund zu gehen ?

    Erst mal nicht.

    Wie groß ist die Wohnung und wie Hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Der Vermieter darf zwar die Vorauszahlungen nach einer Abrechnung erhöhen, aber nur angemessen.

    Sprich um 1/12 des Nachzahlungsbetrages das wären hier maximal 14,41 €. Einen sog. Sicherheitszuschlag, wie Strom- oder Gasanbieter, dürfen Vermieter nicht verlangen.

    ... die Gesamt m2 für 4 Etagen incls Keller(teilweise ausgebaut) wären dann 192*4=768 m2.

    Dder Hebesatz in Mainz berträgt 480, 3 Etagen sind bewohnt... hilft dir das weiter diie 744 habe ich über einen Rechentool errechnen lassen, dort war wichtig der Hebesatz, der Einheitswert der Wohnung, das Alter, also vor 1926 gebaut und ob es min ein 2. Familienhaus ist, die Grundstücksfläche war nicht gefragt.

    GRuß

    Mieterschützer

    PS.: BHShuber: der Verteilerschlüssel ist nicht auf der NK hinterlegt, sonst hätte ich es wahrscheinlich selbst ausrechnen können,

    Und deine Wohnfläche?

    Bei 768 m² und 744 € wären das 0,97 € pro m² im Jahr.

    Wenn ich das recht verstehe hast Du die Grundsteuer mittels eines Tools errechnen lassen. Und Du glaubst was da errechnet wurde?

    Was nutzt dir den Unsinn eigentlich? Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Umlage läßt man sich vom Vermieter die Originalbelege, z. B. den Grundsteuerbescheid , vorlegen. Und nutzt nicht irgendwelche Tools.

    Der Verteilerschlüssel muß in der Abrechnung angegeben sein.

    ... die Gesamtgrundsteuer beträgt 744€ ... das müsste doch reichen um den aliquoten Anteil berechnen bzw angeben zu könne oder?

    unser Anteil ist mit 169,2€ in der NK-Abrechnung angegeben. Wir bewohnen den 2. Stock, die Vermierter die anderen beiden Etagen.

    GRuß Mieterschuetzer

    Ich gehe mal davon aus das Du meinst wie die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen ist.

    Das geht, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche.

    Formel:

    744 € : Gesamtwohnfläche des Hauses x Wohnfläche der jeweiligen Wohnung = Kosten des jeweiligen Nutzers

    Die Grundstücksgröße spielt bei der Berechnung der Grundsteuer durch die Stadt/Gemeinde so gut wie gar keine Rolle.

    Handelt es sich hier um eine Kündigungsfrist von 1 Monat?

    Nein. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (die Staffelung für Vermieter außer acht gelassen).

    Ob da nun zum Ende des oder eines Kalendermonats steht ist völlig wurscht.

    Hier die gesetzlich korrekte Formulierung:

    § 573c

    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.


    ______________________________________________________________________________________________________

    Sorry, habe beim Kopieren dies blöde Tabelle mit erwischt und krieg die nicht weg||

    Reparaturen gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. Entweder der Abrechnung in dem Punkt widersprechen oder den Betrag einfach raus rechnen und den Vermieter informieren warum man die Abrechnung um den Betrag gekürzt hat.

    Falls der VM mit Kleinreparatur kommen sollte, Reparaturen an der Antennenanlage falle nicht darunter.

    Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden."

    Würde hier bedeuten zum 20.04.2018. Da Mietverträge aber nur zum Monatsende gekündigt werden können also zum 30.04.2018. Die Kündigung müßte spätestens am 3. Werktag im Februar 2018 beim Vermieter sein.

    Allerdings wäre wichtig wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde.

    "Bis zum 20.4." heißt für mich, dass erst danach plus drei Monate gekündigt werden kann, aber "zum Ablauf der Frist" hieße, ab dann wird die Kündigung wirksam.

    Im Mietrecht gilt "Im Zweifelsfall immer für den Mieter". Heißt hier der 2. Satz, der besagt das zum ... gekündigt werden kann, gilt.

    Also beinhaltet der Verzichtszeitraum bereits die gesetzliche Frist?

    Soll der maximal zulässige Zeitraum von 4 Jahren (48) Monaten ausgeschöpft werden muß die 3monatige Kündigungsfrist des Mieters enthalten sein. Ansonsten wäre die Vereinbarung unwirksam. Darum oben meine Frage wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!