Wenn die Kosten tatsächlich so hoch waren ist das erlaubt.
Laß dir vom Vermieter den Originalbeleg zu den Gartenpflegekosten vorlegen.
Es kann natürlich auch sein das 2016 Kosten entstanden sind die nicht jährlich, sondern in größeren Abständen anfallen. Beispiel Erneuerung Sandkastensand, Baumschnitt oder Erneuerung Bepflanzung.
Über die Beauftragung einer Firma muß der Vermieter nicht informieren.