Zitat
Nebenkosten pro Kopf - auch für Säugling
Hat ein Säugling keinen Kopf? Ob nun wenige Tage oder 100 Jahre spielt für die Abrechnung nach Personen keine Rolle.
Zitat
Unser Vermieter rechnet sämtliche Nebenkostenposten pro Kopf ab.
Auch die Grundsteuer, Kosten für Niederschlagswasser und Straßenreinigung.
Das ist allerdings nicht korrekt. Nach Personen dürfen nur Posten abgerechnet werden verbrauchsabhängig sind aber wegen fehlender Meßeinrichtungen danach abgerechnet werden können. Müllentsorgungskosten können auch so abgerechnet werden.
Hinweis, nach Personen dürfen dies Kosten auch nur dann abgerechnet werden wenn es ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Ansonsten gilt auch hier Wohnfläche.
Grundsteuer, Niederschlagswasserbegühr und Straßenreinigung sind keine verbrauchsabhängigen Kosten. Folglich können diese nur nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Gleiches gilt für Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Zitat
Dürfen wir nun vom Vermieter fordern diese Posten gerecht abzurechnen?
Dürft Ihr.
Beruft Euch dabei auf § 556a BGB
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Der rot markierte Teil belegt das nur verbrauchs-/verurschungsabhängige Kosten nach einem anderen Schlüssel als der Wohnfläche umgelegt werden dürfen. Vorausgesetzt es ist vertraglich etwas anderes vereinbart!