Muss der Vermieter die Reperaturkosten übernehmen

  • Hallo Liebe Forum Mitglieder,

    ich habe da eine Frage an euch.

    Ich habe ein Einfamilienhaus, das ich vermieten möchte. Das Haus ist etwas älter und sehr renovierungsbedürftig ist ein altes Bauernhof. Wir haben mit dem Mieter ausgemacht, dass er die Renovierungsarbeiten selber macht.
    Müsste ich das irgendwie schriftlich haben oder wie bin ich auf der sicheren Seite bzw. Hat er ein Recht wenn er auszieht die Renovierungskosten zu wollen.?

    Vielen Dank im Voraus

  • Zitat

    Müsste ich das irgendwie schriftlich haben ...

    Jepp. Aber in einer gesonderten, vom Mietvertrag getrennten, Vereinbarung.

    Ansonsten gilt BGB § 535 Abs. 1

    Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Vermieterneulingen empfehle ich immer die Mitgliedschaft bei Haus & Grund

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!