Beiträge von anitari

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    Das könnte das/ein Problem sein. Es wurde alles mündlich vereinbart.

    Könnte nicht, ist es.

    Die Betriebskosten des Aufzugs sind bestenfalls auf den Mieter umlegbar. Aber keine "Nutzungsgebühr".

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    Wollte daher mal fragen, ob ich dies wirklich dulden muss, oder dagegen etwas machen kann.

    Manchmal verstehe ich die Mieterwelt nicht mehr.

    Die einen wollen die Miete mindern weil der Vermieter nicht repariert - die anderen weil er repariert.

    BGB § 555a
    Erhaltungsmaßnahmen

    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

    (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.

    (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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    und ich glaube auch nicht, dass er mir in meiner Wohnung vorzuschreiben hat, wo ich etwas hinstelle,

    In einer möblierten Wohnung schon. Es sind die Bedingungen des Vermieters. Akzeptiere sie oder such Dir eine andere - unmöblierte - Bleibe.

    Gegen den mangelnden Platz für Klamotten hilft das hier

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    Dagegen hat der Vermieter bestimmt nichts. Außerdem ist so ein Schrank leichter zu transpotieren.

    Wenn die Forderungen noch nicht verjährt sind müßt Ihr zahlen. Vorher aber die Originalrechnungen prüfen. Manchmal lassen Vermieter die vom Handwerker splitten damit sie knapp unter dem Höchstbetrag liegen.


    „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden“.

    Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr

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    Kann ich den Mietvertrag als Hauptmieter weiter aufrechterhalten und diese Wohnung an meine Kinder untervermieten?

    Das mußt Du den Vermieter fragen. Der muß nämlich um Zustimmung zur Untervermietung gebeten werden.

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    Oder soll ich den Mietvertrag ohne Angabe meiner Situation einfach weiter aufrecht erhalten und die Kinder zahlen die Miete an meiner statt an die Vermieterin?

    Irgend wann, spätestens wenn andere Namen am Briefkasten und Klingelschild stehen, wird er dahinter kommen und Dir wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte kündigen.

    Außerdem bleibst Du bei dieser Konstellation weiterhin Vertragspartner des Vermieters und somit voll haftbar.

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    Das Carport, wofür wir extra zahlen, ist ebenfalls undicht und beschert uns bei Regen immer ein nasses Auto. Da könnte ich es auch auf der Straße abstellen.

    Carports können gar nicht dicht sein.

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    Meine Frage an euch wäre, was kann ich hier überhaupt in der Summe an Missständen als Gegenmaßnahme machen?

    Den Vermieter nachweisbar schriftlich informieren und auffordern die Mängel, bis auf das undichte Carport, zu beheben bzw. beheben zu lassen.

    Eine evtl. Mietminderung setzt allerdings voraus das die Mängel schon bei Einzug/Wohnungsübergabe nachweisbar moniert wurden.


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    worüber das Licht im Hausflur und die Heizanlage abgerechnet wird und er diese Kosten auf alle Wohnparteien (hier wären es 3) umschlagen müsse. Diese Kosten wurden vor dem Einzug nie angesprochen und vertraglich erwähnt.

    Vertraglich ist doch sicher die Zahlung von Betriebs- und Heizkosten vereinbart. Allgemeinstrom, z. B. für die Treppenhausbeleuchtung, und der Betriebsstrom der Heizungsanlage gehören dazu. Da muß nichts extra an-/abgesprochen werden.

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    Ich bin persönlich bin der Meinung, dass ich das Zimmer incl. der Möbel miete ABER es trotzdem noch meine Entscheidung ist, was ich davon nutze und was ich damit tue, sofern beim Auszug alles wieder wie beim Einzug vorzufinden ist.

    Ist es eben nicht.

    Stell Dir vor jeder Kurzeitmieter räumt das Zimmer um. Dann könnte der VM bald die Möbel wegschmeißen.

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    Sprich bei 2 hauptmietern müssten die Bevollmächtigung von beiden kommen?

    Jede Person der Partei Mieter Mieter hat neben den selben Pflichten auch die selben Rechte.

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    viel mehr damit dass ich einen neuen Mietvertrag abschließen muss wenn sie auszieht, oder dass sie mir einfach einen untermieter aufdrückt den ich nicht kenne und mir somit das leben einfach nur weiter erschwert..

    So einfach wie die Dame denkt geht das nicht. Einfach ausziehen beendet nicht ihre vertraglichen Pflichten. Und über Nachmieter entscheidet allein der Vermieter.

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    jedoch sind diese dritte berechtigt einfach so in die Wohnung zu kommen auch wenn sie nicht da ist?

    Wenn der Besitzer (Mieter) sie dazu bevollmächtigt hat, natürlich.

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    allerdings habe ich nunmal angst die Wohnung zu verlieren ...

    Warum das? Mit den Schlüsseln hat das ja wohl nichts zu tun.

    Mieter sind berechtigt Dritten (Freunden oder Verwandten) Schlüssel zur Wohnung zu geben.

    Da Du den BK-Schlüssel verloren hast mußt Du auch für die Kosten aufkommen.

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    Kann ich nun in Schwierigkeiten kommen wenn ich von ihr 10 euro für einen Schlüssel verlange, bzw. nicht einfach so einen zur Verfügung stelle?

    Möglicherweise. Nämlich dann wenn Deine Mitbewohnerin genau so zickig ist und ebenfalls das BK-Schloß austauscht.:p

    Hi, ja da hast du Recht. Mir geht es aber an sich nicht um die Nachforderung sondern um den monatlichen Abschlag an Heizkosten und dieser beträgt momentan 118€ und ist natürlich falsch aufgeteilt da die Warmwasserkosten nicht aufgeführt sind, weder als Verbrauch noch die dazugehörigen Grundkosten hierfür aber das haben wir ja nun schon raus bekommen. ;)

    Und vorher waren es 112 €, die übrigen BK 45 €. Neu, Heizkosten 118 € und übrige BK 49 €. Macht eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen von exakt 10 €.

    Was an der Abrechnung nicht korrekt ist hat Ajax ja schon erklärt.

    Von mir noch 2 Hinweise.

    Winter 2012/13

    Einer der nicht enden wollte. Selbst der Mai war vielerorts noch nicht wirklich heizfrei. Da ist eine Nachzahlung nicht ungewöhnlich. Und 118 € eigentlich noch wenig.

    Als ALGII-Empfänger kannst Du die Abrechnung beim Jobcenter vorlegen. In der Regel werden Nachzahlungen auch übernommen.

    Zitat

    In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Küche damals beim Einzug vom Vormieter übernommen habe.

    Wenn das tatsächlich so im Vertrag steht ist es Deine Küche und Du kannst sie mit nehmen.

    Aber poste trotzdem mal den genauen Wortlaut oder scann die entsprechende Seite des Vertrages ein.

    Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.

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