Beiträge von anitari
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Habe echt keine Lust noch 3 Monate miete für ein Zimmer zu zahlen ...
Wirst Du aber müssen wenn der Vermieter keinen deiner vorgeschlagenen Kandidaten akzeptiert oder dieses Zimmer nicht mehr vermieten will.
In letzterem Fall müßte er es dann aber bis zum Ende deiner Kündigungsfrist leer stehen lassen und dürfte erst dann selbst einziehen.
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Muss er dem Mieter somit nicht darüber informieren, dass sich die NK zukünftig - also bereits schon seit der letzten Abrechnungsperiode - deutlich erhöhen?
Muß er nicht. PUNKT
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Der feuchte Keller ist und der verdreckte Mülltonnenplatz können eine Mietminderung rechtfertigt.
Letzteres aber nur sehr geringfügig. Hier wäre zu prüfen ob nicht per Vertrag oder Hausordnung die Mieter verpflichtet sind für Ordnung zu sorgen.
Aber laß dich unbedingt fachlich beraten/unterstützen. Nimmt man als Laie (Mieter) selbst eine Mietminderung vor kann das ganz schnell nach hinten los gehen.
Was bei Besichtigung oder vor Einzug gesagt wurde ist irrelevant.
Zitat4) Die Aussentreppe zum Keller wird bei jedem Regen feucht und es hat sich starkes Moos gebildet, so das es Lebensgefährlich ist diesen Weg zu gehen. Muss das Moos vom Vermieter entfernt werden?
Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht. Sprich er muß mögliche Gefahrenquellen auf seinem Grundstück und in seinem Haus beseitigen bzw. vermeiden. Weiß denn der Vermieter schon von der vermoosten Treppe?
Für Mietminderung generell gilt das zunächst mal der Vermieter nachweisbar über Mängel informiert werden muß.
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und der Winter 2013 war anhand der Gesamteinheiten von 98 nicht so kalt
Ich dachte immer Temperaturen mißt man in Grad Celsius, jedenfalls in Europa. Die Messung in Einheiten wäre mir neu.
Die Monate Januar - Ende April waren in ganz Deutschland s...kalt. Selbst der Mai war vielerorts noch nicht wirklich heizfrei.
Es wurde also viel länger als sonst geheizt. Daher der Hohe Gasverbrauch.
Deine Einheiten haben damit nichts zu tun.
Wobei ich bei den Einheiten auch nicht durchsteige. 98 für das ganze Haus, nur für Dich oder was?
Oder hast Du das Komma falsch gesetzt? 9800,00 kämen für eine ganzes Haus eher hin.
Am besten Du scannst die Abrechnung ein und lädst sie als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.
Alles andere ist nur Spökenkickerei.
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Wie sollen wir nun vorgehen?
Eine Wohnung bei einem anderen Vermieter mieten.
ZitatEr stellt keine Mietverträge aus, macht keine Nebenkostenabrechnungen
Muß er auch nicht. Denn bei mündlichen Verträgen ist alles inklusive.
ZitatIch habe gesagt ich ziehe nicht ein bevor alles saniert ist
Na und, dann sucht sicher Vermieter einen anderen Mieter.
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Nach dem letzten Winter der keiner war haben scheinbar alle den Winter davor vergessen.
ZitatKann mir vielleicht jemand erklären, warum bei weniger Einheiten der Verbrauch höher ist ?
Weil der Gesamtgasverbrauch der Heizungsanlage höher war. Das Du selbst weniger Einheiten Verbrauch hattest hat damit herzlich wenig zu tun.
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"Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein pauschaler Ausgleichsbetrag von einer Monatsmiete in dann geltender Höhe zu zaheln"
Toffer2105 hat nach dem exakten Wortlaut zur Mindestlaufzeit gefragt.
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Hallo Anitari, nein das Haus besteht aus insgesamt 6 Wohnungen.
OK, dann muß zwingend nach der HKVO abgerechnet werden. Tut bzw. tat der Vermieter das nicht kannst Du von den Heizkosten in der Abrechnung 15 % abziehen.
Aber die geleisteten Vorauszahlungen kannst Du nicht zurückfordern, die Abrechnung wurde ja erstellt. Und evtl. Nachzahlungen mußt Du ja für 2010 - 2012 (falls kalenderjährig abgerechnet wird) ohnehin nicht mehr leisten.
Das in dem Haus überwiegend Familienangehörige wohnen oder gewohnt haben ist unwichtig.
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Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen.
Und wenn korrekte Abrechnungen ein Guthaben ergeben hätten?
Dann würde der Mieter nämlich noch Anspruch darauf haben.
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Die Heizung ist abgestellt??

Es gibt viele Vermieter und Eigentümer die meinen Heizkosten zu sparen wenn sie von Mai bis Ende September die Anlage nur auf Warmwassererwärmung umstellen.
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Verstehe ich das richtig, Du hast mit dem Vermieter gemeinsam in einem 2FH gewohnt?
Wenn ja muß nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Verbräuche zu schätzen ist nicht unzulässig, wenn eine Ablesung nicht bzw. nicht mehr möglich ist.
Der Vermieter hätte auch schlicht nach der Wohnfläche abrechnen können.
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weil er durch den hüft Bruch nicht mehr alleine für sich sorgen kann.
Ok, dadurch ist man evtl. körperlich aber nicht gleich geistig "gebrächlich".
ZitatOb sie eine Vollmacht haben kann ich natürlich nicht sagen,
So lange sie (Tochter und Schwiegersohn) keine Vollmacht im Original nachweisen ist eh alles was die beiden "verantstalten" Null und Nichtig.
An wen ist denn die Abrechnung gerichtet?
An Dich oder den Vermieter?
Noch mal, Abrechnungszeitraum über nur 5 Monate ist ungewöhnlich. War der schon immer so?
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Ich habe am 17.7.14 eine Nebenkosten Abrechnung bekommen für den Zeitraum 1.1.14-1.5-14
Merkwürdiger Abrechnungszeitraum.
Üblich ist ein Abrechnungszeitraum über 12 Monate.
Bitte die Abrechnung einscannen und als Bild hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen!
ZitatAm 17.7.14 rief mich die Tochter des Vermieters an und ich erklärte ihr das ich diese mit der nächsten miete am 1.9.14 bezahle. nicht mal eine stunde später rief mich der Mann von der Tochters Vermieter an
Was haben die Beiden damit zu tun? Wenn sie vom Vermieter keine Vollmacht vorweisen können, rein gar nichts.
Kündigung wegen offener NK- Nachzahlung ist nicht möglich.
Zitatin höhe von 33,40 euro
Na dann soll der VM doch einen Mahnbescheid erlassen. Kostet ihn 32 €:p
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Kannst du die Befristung, wenn sie nicht schriftlich fixiert ist, denn irgendwie beweisen? Wird sonst schwierig.
Der Grund der Befristung muß zwingend schriftlich erfolgen.
§ 575
Zeitmietvertrag(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten willund er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
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Wenn das ein Fachanwalt oder Richter liest zerreißt er die Kündigung in der Luft.
Die Befristung, da ohne Grund, ist unwirksam, also ist der Vertrag unbefristet.
Fristgerechte Kündigung wäre momentan frühestens zum 30.11.14 möglich.
Da das Zimmer nicht überwiegend mit Deinen Möbeln ausgestattet ist greift das Mietrecht (der Mieterschutz) in vollem Umfang.
ZitatDie hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung stütze ich auf die gleichen Gründe sowie auf Eigenbedarf.
Die Formulierung stinkt förmlich nach vorgeschobenem Eigenbedarf.
Tip für die Zukunft, Zimmer nur noch komplett möbliert vermieten und das vertraglich fixieren. Das macht es einfacher "ungehorsame" Mieter los zu werden.
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Teilmöbliert zählt wie unmöbliert. Eine Befristung muß in dem Fall begründet sein, ansonsten ist sie unwirksam.
Wenn er nicht freiwillig auszieht, vorausgesetzt die fristlose Kündigung ist wirksam, hilft nur die Räumungsklage.
Sollte die Befristung wirksam sein kannst Du dem Mieter übrigens nicht hilfsweise fristgerecht kündigen. Was bei 3monatiger Befristung ohnehin Blödsinn wäre.
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Wen wo raus nehmen? Deinen Mann aus dem gemeinsamen Mietvertrag?
Das geht gar nicht. Er kann bestenfalls mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten PERSONEN, also er, Du und Vermieter, aus dem Vertrag entlassen werden.
Stimmen nicht alle PERSONEN einer evtl. Vertragsentlassung zu müßte der Vertrag komplett von allen PERSONEN, Du und Dein Mann der Partei Mieter gekündigt werden. Dann könntest Du einen alleinigen Mietvertrag mit dem Vermieter, wenn der möchte, abschließen.
Es kann aber auch alles so bleiben wie es ist. Nur ist Dein Mann dann weiterhin dem Vermieter gegenüber, wie auch Du, haftbar.
Dir allein kann der Vermieter, jedenfalls nicht so lange Dein Mann mit im Vertrag steht, kündigen.
Außerdem brauchte er einen wichtigen Grund dazu.
Die Miete kann der Vermieter immer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhöhen.
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Zitat
Wir stehen gemeinsam im Mietvertrag drin. Jetzt ist meine Frage ob ich so einfach aus dem Mietvertrag raus komme,
Nein. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung Deines Mannes und des Vermieters.
Allein kündigen kannst Du nicht.
ZitatIch möchte doch nur raus aus der wohnung.
Daran kann Dich keiner hindern.
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