Beiträge von anitari

    Ratschlag?

    Zahlen. Evtl. in Raten wenn die HV sich darauf einläßt.

    Zitat

    Ich muss jetzt ein Haufen Geld überweisen, weil die Hausverwaltung eigentlich ihren Job nicht ordentlich gemacht hat...


    ... und Du gepennt hast.

    Zitat

    Ist so ein Verfahren eigentlich gesetzlich gültig?

    Ist es. Die HV hätte Auch Dir allein den schwarzen Peter zuschieben und dir, wegen Mietrückstand, fristlos kündigen können.

    Ist ein, wenn auch nur mündlicher, Mietvertrag abgeschlossen worden ist der Gast Mieter.

    Die Kündigungsfrist richtet sich danach wie der Mieter das Zimmer gemietet hat.

    Ist das Zimmer mit Möbeln des Vermieters (Hauptmieter) ausgestattet hätte man ihm bis gestern ca. 18 Uhr in Schriftform zum 31.10. ohne Angabe eines Grundes kündigen können. Jetzt frühestens zum 30.11.

    Zahlt der Gast Miete und hat seine eigenen Möbel mitgebracht sieht die Sache anders aus.

    Dann nämlich greift das Mietrecht, vor allem der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Kündigen können immer nur alle Personen einer Vertragspartei gemeinsam.

    Angenommen alle 3 Hauptmieter sind die Partei Vermieter wäre eine Kündigung nur wirksam wenn sie von allen 3 erklärt (unterschrieben) wird.

    Zusatz: Möbliert bis zum 15. (bspw. heute) zum Monatsende; unmöbliert bis zum 3. d.M. zum Ende des übernächsten Monats.

    Zusatz zum Zusatz:

    Vorausgesetzt es kann nachgewiesen werden das die Möbel im Zimmer überwiegend dem Vermieter, der auch selbst mit in der Wohnung wohnt, gehören.

    Und vorausgesetzt es wurde nur ein Zimmer in´der Wohnung gemietet. Liest sich aber nicht so.

    Du hast die Wohnung in Besitz genommen. Damit ist schon ein Mietvertrag zustande gekommen. Auch wenn der schriftliche noch nicht unterschrieben wurde.

    Der Vertrag kann jetzt nur noch schriftlich gekündigt werden. Im Moment ist das frühestens zum 31.01.15 möglich.

    Zitat

    Sprich die Antennte bzw. das Breitbandkabel finanziere ich mit.

    Nein. Du zahlst ledig anteilig die Betriebskosten dafür. Bei Breitbandkabel noch die Grundgebühr.

    Zitat


    Soweit ich das verstehe bezahle ich bereits für einen Fernsehanschluss. Oder irre ich mich da?

    Ja. Siehe oben.

    Betriebskostenverordnung Punkt 15

    die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,

    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
    oder
    b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;

    Zitat

    Ich habe also nach einem Sendersuchlauf (digital und analog) 0 Sender gefunden.

    Analoge TV-Sender gibt es nicht mehr.


    Wäre noch zu klären was für eine Art Antenne denn nun vorhanden ist. Da widerspricht sich der Vertrag.

    Ein mal steht da

    Eine Gemeinschaftsantenne ist vorhanden, ein Breitbandkabelnetz nicht

    Und dann wieder

    Ein Breitbandkabelnetzanschluss ist vorhanden

    Zitat

    mir ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bewusst gewesen, das sich ein Zähler nicht gedreht haben soll,

    Seite 9 Warm-Wasserverbrauch steht unter Bemerkung Zähler läuft nicht.

    Warum WW- und Heiz-Verbrauch nur geschätzt wurde ist nicht nachvollziehbar.

    Zitat

    es wurden in der Wohnung dreimal ein Termin gemacht, in dem der Heizungszähler, KW Zähler und WW Zähler getauscht wurden.

    Hast Du dazu die Tauschprotokolle?

    Mir ist die ganze Heiz- und WW-Abrechnung mehr als suspekt. Trotz meiner kaufmännischen Ausbildung und langjähriger Erfahrung mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen steige ich da nicht so recht hinter.

    Zu einer ordentlichen und nachvollziehbaren Heiz- und WW-Abrechnung gehört auch, so jedenfalls nach meiner Erfahrung mit einer anderen Abrechnungsfirma, die genaue Übersicht der Gesamtheizkosten.

    Auch mein Rat der Abrechnung, weil in keinster Weise nachvollziehbar, widersprechen.

    Zitat

    wie soll ich mich verhalten?

    Gar nicht wenn Du ein gutes Gewissen hast.

    Sprich die Schäden nicht verursacht hast und diese im Übergabeprotokoll dokumentiert sind.

    Und auch nicht wenn der Vermieter, falls Du die Schäden verursachst haben solltest, Dir keine Gelegenheit gibt diese selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.

    Allerdings sind nun kaputte Türen und Drückergarnituren keine Mängel die man übersehen kann (verdeckte Mängel).

    Knack- und Angelpunkt sind der utopische WW-Verbrauch und megautopischen Aufbereitungskosten von 25 € pro m³.


    30 m³ entsprechen fast dem Gesamtwasserverbrauch einer Person in einem Jahr.

    Liegt der Abrechnung auch diese "Anlage Vorverteilung" bei?

    Und wurde inzwischen denn der nicht drehende WW-Zähler ausgetauscht?

    Ist das im Fall meiner Eltern nicht so? Der Wärmelieferant ist ein anderer. Das heißt die Mietnebenkosten dürfen an sich nicht angehoben werden.

    Klarheit schafft nur Einsicht in den Miet-/Leasingvertrag der Heizungsanlage und den des Heizenergielieferanten. Nur wenn beide die selben sind darf der VM die Miet-/Leasingraten als Nebenkosten umlegen. Sofern die vertraglich vereinbart ist.


    Zitat

    Wir haben im Mietvertrag nach geschaut. Es gibt leider einen Paragraphen zur Mieterhöhung, der eine Erhöhung der Mietkosten erlaubt.


    Erhöhung der Miete ist was anderes als Erhöhung/Anpassung der Nebenkosten.

    Zitat

    Ich bin dann in die Wohnung nicht eingezogen und habe die Schlüssel zurückgegeben.

    Und hoffentlich auch in Schriftform gekündigt.

    Zitat

    Ich hatte den Fehler gemacht, die Kaution und die erste Miete im Voraus zu zahlen, wie der Vermieter wollte.
    Hat er das Recht in diesem Fall die erste Kaltmiete zu behalten?

    Der Vermieter hat das Recht die Kaution, die erste Warmmiete einzubehalten und weitere zu Warmmieten fordern.

    Zitat

    Viele Mängel sind dann sichtbar geworden: Feuchtigkeitspuren und Schimmel an der Wand, Flecken auf den Matratzen und Kissen, wackeliger und abgerissener Bürostuhl. Die Wohnung wurde auch nicht vernünftig geputzt.

    Alles keine Mängel die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

    Zitat

    Ich dachte eine Überweisung wäre üblich. Nun wird ein hinterlegtes Sparbuch verlangt? Das war nie zur Sprache gebracht worden vorher? Was hat das für einen Grund warum der Vermieter ausgerechnet ein hinterlegtes Sparbuch will?

    Damit ist die Kaution, wie gesetzlich vorgeschrieben, insolvenzsicher getrennt vom Vermögen des Vermieter angelegt. Also vollkommen korrekt und gesetzeskonform.

    Wie auch der Mietvertrag, den ich zugegebenermaßen nicht komplett gelesen habe.

    Tip am Rande, ich würde als Betriebskostenvorschuss noch einen 10er drauflegen. Unter 1 € pro m² erscheinen mir etwas wenig. Auch Wenn Gas und Wasser separat gezahlt werden.

    Zitat

    Ich jedoch bin Beamter ...

    Merkt man

    Zitat

    Darf der neue Vermieter das so einfach?

    Miete bzw. die Leasingraten der Heizungsanlage ist umlegbar wenn die Anlage vom Wärmelieferanten gemietet/geleast wurde.

    Nicht umlegbar wenn sie von einer Heizungsfirma gemietet/geleast wurde die nicht gleichzeitig der Wärmelieferant ist.

    Deine Eltern sollten sich den Miet-/Leasingvertrag vorlegen lassen.


    Laut Mietnebenkosten Durchschnitt | Soviel ist normal! werden monatliche Betriebskosten mit 2,16 Euro – 2,91 Euro pro Quadratmeter / Monat angesetzt. Da bin ich aber deutlich drüber - obwohl ich sehr auf meinen Energieverbrauch achte.

    Das sind a) reine Durchschnittswerte die Mit den tatsächlichen NK wenig bis nichts zu tun haben und b) auf ein Jahr bezogen.

    Du hast aber nur 7 Monate dort gewohnt und dazu in einem Jahr in dem die tatsächlichen Heizkosten besonders hoch waren.

    Jetzt sagst Du sicher was gehen mich die Heizkosten von Januar - Mai an.

    Die gehen Dich sehr wohl was an. Denn die fließen in die Gesamtkosten, die Grundlage der Abrechnung sind, der Heizanlage ein.

    Das ist mit Ursache der Nachzahlung.


    Aber wie mehrfach geschrieben, die Abrechnung in dieser Form ist unwirksam, wenn nicht noch die Gesamtkostenaufstellung des ganzen Objektes dabei ist, in der auch Abrechnungs- und Nutzungszeitraum genannt sind.

    Übrigens sind inzwischen Heizkosten inkl. WW-Aufbereitung von bis zu 1,50 €/m² durchaus realistisch. Die übernehmen sogar die Jobcenter für Ihre Kunden.

    Schließe mich Berny an.

    Das ist lediglich die Auflistung der Kosten, aber keine korrekte Abrechnung.

    Es fehlen die tatsächlichen Gesamtkosten des Hauses, der Abrechnungszeitraum und die Angabe Name und und Anschrift des Nutzers/Mieters, wenn diese denn nicht weiter oben stehen.


    Ich vermute mal es ist eine Eigentumswohnung?

    Wobei ich immer noch sage das ein Nachzahlungsbetrag von 152 € für das Abrechnungsjahr 2013 wenig ist.

    Die geht Dich auch erst mal nichts an. Und formlos ist ein relativ auslegbarer Begriff.

    An dieser Steller wie immer der Rat/die Bitte, die Abrechnung einscannen (bitte nicht kleiner als 800 x 600 Pixel) und als Bild hochladen.

    Persönliche Daten (Name und Adressen) unkenntlich machen.

    Zitat

    ich habe nun - wenn auch verspätet - meine Nebenkostenabrechnung für 06/2013 bis 12/2013 erhalten.
    Einzug: Juni 2013.

    Bei Abrechnungszeitraum Kalenderjahr ist das noch lange nicht verspätet.

    Zitat

    Nun die Frage: Kann die Abrechnung der Heizkosten derart hoch sein wenn sie eigentlich nie in Betrieb war?

    Die Heizungsanlage war sicher in Betrieb. Und bei Warmwasseraufbereitung das ganze Jahr über.

    Das deine Heizkörper in der Wohnung nicht in Betrieb waren (genutzt wurden) hat damit rein gar nichts zu tun.

    250 € Heizkosten für 6 Monate sind doch Peanuts.


    Zitat

    Ich wohne in einer 1-Zimmer Wohnung mit ca 40qm.

    Und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

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