Beiträge von anitari

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    Kann ich irgendwas dagegen machen, dass er ohne mein Einverständnis in meine Wohnung geht, sich dort vollständig umsieht

    Schließzylinder der Wohnungstür austauschen und neue Wohnung suchen.

    Wohnt der Vermieter mit im Haus und hat das nur 2 Wohnungen braucht er keinen Grund um dir zu kündigen. Das nur nebenbei.

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    Alle 3 Wohnungen haben getrennte Eingänge.

    Dann ist es kein 2-Familienhaus. Ergo Kündigung nach genanntem Paragrafen nicht möglich bzw. unwirksam.


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    Als Begründung gibt VM an. er benötige den Wohnraum für sich und seine geschäftlichen Zwecke.

    Begründung wäre bei Kündigung nach genanntem Paragrafen nicht nötig bzw. würde es ausreichen wenn sich der VM auf selbigen im Kündigungsschreiben beruft.

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    Ist hier ein fristloser Kündigungsgrund nach BGB §§ 543,1 und 569, 2 gegeben?

    Aus meiner Sicht nicht.

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    Ist die ungerechtfertigte Extramiete von 25€ für einen Stellplatz eine Mieterhöhung und Sonderkündigungsgrund im Sinne des BGB § 561?

    Nein. Der Vermieter könnte hier auch schlicht die Nutzung des Stellplatzes, da nicht nachweislich zugesichert, von jetzt auf gleich untersagen.

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    Gibt noch anderweitig Möglichkeiten den Vertrag zu beenden?

    Fristgerecht kündigen.

    Aber das, wenn ich das recht verstehe, willst Du ja nicht.

    Hast Du denn schon eine Bleibe in die Du von jetzt auf gleich einziehen kannst?

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    Müsste Wartung, Schornsteinfeger, Abrechnungsservice nicht auch separat berechnet werden?

    Nein.

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    keine Ahnung warum das nochmal aufgeführt ist

    Weil das Haushaltsnahe Dienstleitungen/Aufwendungen (steht auch deutlich drüber) sind, die Du steuerlich geltend machen kannst.

    Die Darstellung/Auflistung dient lediglich als Nachweis für das Finanzamt.

    Zitat

    Wieso wird eigentlich bei Weiteren Kosten nochmals Warmwasser berechnet,

    Über das Wort Warmwasser stolpern eigentlich fast alle Mieter, weil sie denken es sind die Verbrauchskosten. Stimmt aber nicht. Das sind Aufbereitungskosten von Kalt- zu Warmwasser.

    Woher habt ihr die Infos das die Möbel im Mietvertrag mitdrinstehen? Hab heut mit nem Anwalt gesprochen meinte kann mich auf §573c Abs. 3 berufen möblierte Wohnung.
    Weiterhin meinte er ich soll eine fristlose Kündigung aussprechen aufgrund larmbelastigung bzw unzumutbares zusammenwohnen

    Na dann mach doch was der Anwalt "empfiehlt".

    Der Mieter behauptet dann, da im Mietvertrag keine Möblierung erwähnt ist, er hat unmöbliert gemietet.

    Und die fristlose Kündigung ignoriert er genüsslich weil keinerlei Abmahnung erfolgt ist.

    Schlauer Anwalt.

    Du hast aber im Vertrag nicht festgehalten das die Möbel dir gehören. Ergo gilt das Zimmer als unmöbliert.

    Die Punkte die ein weiteres Zusammenwohnen unmöglich machen sind keine mietrechtlich anerkannten Kündigungsgründe.

    Du kannst deinem Mieter nur nahelegen sich eine neue Bleibe zu suchen und selbst zu kündigen oder ihn, sobald er was gefunden hat, ohne Kündigung aus dem Vertrag entlassen.

    Nochmal, mietrechtlich hast Du keine Handhabe ihm zu kündigen.

    Ich weiß ja nicht in welcher Region Deutschlands Du wohnst.

    In einigen Regionen waren die ersten 6 Monate des Jahres 2013 sehr heizkostenintensiv.

    Dauerfrost bis Ende April, selbst Mai und teilweise sogar der Juni waren nicht wirklich heizfrei.

    Da sind die 109 € Nachzahlung noch im Rahmen.

    Wenn ich mir aber die monatlichen Vorauszahlungen von nur 149 € ansehe hätte die Nachzahlung vermieden werden können.

    Denn bei der Wohnungsgröße inkl. Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten ist das verdammt knapp. 160 € wären angemessener gewesen.

    Warum man die neuen Vorauszahlungen jetzt nur um 3 € erhöht hat kann ich nicht nachvollziehen. Kann ich nachdem ich den Fehler ( siehe unten) gefunden habe:o

    Allerdings sehe ich da einen Fehler auf Seite 4

    Unten steht bisherige Vorauszahlungen 149 €, macht gesamt 1788 € und weiter oben werden aber nur 1716 € genannt. Und auch auf Seite 1 werden als Vorauszahlungen nur die 1716 € genannt. Ob es nun nur ein Rechenfehler ist oder Du tatsächlich weniger gezahlt hast weiß ich natürlich nicht.


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    Was mich an meiner Rechnung noch stutzig macht ist, dass Betriebstrom Heizung, Wartung, Warmwasser ( keine Ahnung warum das nochmal aufgeführt ist ) Schornsteinfeger, Abrechnungsservice mit in die Energieverbrauchsrechnung einfließen und nicht separat aufgeführt sind

    Das alles sind Heiznebenkosten und gehören zu den Heizgesamtkosten. Das ist nicht nur rechtens sondern gesetzlich vorgeschrieben.

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    Hab gelesen bei teilweise möbliert auf 30. des Monats?

    Falsch gelesen. Teilmöbliert = unmöbliert.

    Für die Kündigung seitens des Vermieters gelten § 573 und 573c Abs. 1

    oder

    § 573a


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    Leider hab ich nicht die Möbelstücke aufgeführt im Vertrag.

    Dann hättest selbst bei Vollmöblierung schlechte Karten. Denn aus dem Vertrag müßte deutlich hervorgehen das das Zimmer überwiegend, man kann auch sagen vollständig, mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist.

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    Es gab noch keine offizielle Kündigung.

    Wird es auch nicht. Und wenn doch ist sie unwirksam. Denn der Verkauf des Hauses berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung.

    Kauf bricht nicht Miete ist kein Sprichwort sondern Gesetz. http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html


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    Welche schritte wir einleiten sollen.

    Bis auf Besichtigungstermine festlegen erst mal gar keine.

    Um zu verhindern das Euch laufend die Bude mit Kaufinteressenten eingerannt wird solltet Ihr selbst 2 - 3 Termine pro Monat a ca. 1 Stunde dafür festlegen und diese dem Vermieter und evtl. Makler nachweisbar mitteilen.

    Das erspart allen Beteiligten die Terminplanung und evtl. Ärger.

    Es besteht allerdings die Gefahr, das will ich nicht verschweigen, das Euch der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen wird. Darum vielleicht doch schon mal nach was Neuem Ausschau halten.

    Und wenn Ihr was gefunden habt versuchen per vertraglicher Vereinbarung möglichst lange eine ordentliche Kündigung hinauszögern.

    Das ginge z. B. mittels Kündigungsverzicht von bis zu 45 Monate ab Vertragsabschluß in einem Formularmietvertrag.

    Individuell kann das auch länger sein.

    Ist so ein Kündigungsverzicht evtl. auch im aktuellen Vertrag vereinbart?

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    Kündigung Mietvertrag vor Mietbeginn möglich?

    Mietverträge können, wenn unbefristet und ohne Kündigungsverzicht, sofort nach Unterschrift wieder gekündigt werden.

    In Deinem Fall, wenn die Kündigung spätestens am 3. Werktag im November beim Vermieter ist, zum 31.01.2015

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    Konsequenzen?

    Du mußt nur 2 x Miete und Nebenkosten zahlen. Wenn der Vermieter nicht vorher einen anderen Mieter findet.

    Was die Vermieterin meint ist schnurz.

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    Jetzt habe ich das Glück eine Wohnung ab Dezember 2014 mieten zu dürfen. wie verhält sich nun die Lage: kann es mir passieren, dass ich drei Monate die Miete weiterzahlen muss??

    Die Lage verhält sich so das Du ordentlich kündigen mußt. Was Momentan frühestens zum 31.01.2015 möglich ist. Und so lange mußt Du Miete + Nebenkosten zahlen.

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    ist der Abrechnungszeitraum 01.01.2013 bis 31.08.2013.

    Das ist dein Nutzungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum, und der ist entscheidend, ist und bleibt der 1.1. - 31.12.2013.


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    In den letzten Abrechnungen mussten wir immer nur einen geringen Betrag nachzahlen, nun sollen wir über 450 Euro nachzahlen!

    Für das heizkostenintensive Jahr 2013 nicht selten.

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    --> Nein, es ist ein Kellerraum in einem Einfamilienhaus

    In an Betracht dessen halte auch ich den Vertrag für kurios.:rolleyes: Ist das ein Mädchenpensionat?


    Wie ich schon schrieb, unwirksame Klauseln und das sind in diesem Vertrag ziemlich viele, machen den Vertrag als ganzes nicht unwirksam.


    Da es kein Wohnraum in einem Wohnheim ist, ist die sog. Abnutzungsgebühr. Die Reinigungsgebühr aus meiner Sicht auch. Diese könnte nur erhoben werden wenn Du bei Auszug das Zimmer nicht sauber zurück gibst und der Aufforderung das nachzuholen nicht nachkommst. Für solche Sachen ist u. a. die Kaution da.

    Wegen Mehrverbrauch von Strom und/oder Wasser kann der VM bestenfalls die Nebenkosten erhöhen aber nicht die Miete.

    Es ist eine Pauschale für Nebenkosten vereinbart. Mit dieser ist alles abgegolten. Sprich keine Abrechnung, keine Nachforderung und auch keine Erstattung. Eine Erhöhung der Pauschale könnte der Vermieter vornehmen, wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart ist. Wovon ich aber nichts lese.

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt zwar 3 Monate, kann aber vertraglich kürzer vereinbart werden.

    Für dem Mieter wohlgemerkt. Für den Vermieter gilt grundsätzlich die gesetzliche oder eine längere falls vertraglich vereinbart.

    Geh ich recht in der Annahme das es sich um Wohnraum in einem Wohnheim handelt?

    In diesen gelten die meisten Bestimmungen zum Mietrecht nämlich nicht.

    Davon abgesehen machen unwirksame Klauseln nicht den kompletten Vertrag unwirksam.


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    Die Wohnung ist 25qm groß, das steht aber nichtmal im Mietvertrag drin --> Formfehler?

    Nein. Die Wohnfläche muß nicht im Vertrag stehen.

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    Abnützung: 80€ einmalig bei Auszug --> Ist das rechtens?

    Ich meine ja, wenn es Wohnraum in einem Wohnheim ist.

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    Die Möbel dürfen nicht verstellt oder beklebt werden --> Ist das rechtens?

    Ich meine ja, wenn es Wohnraum in einem Wohnheim ist.


    Auf was genau zielt Deine Frage denn nun ab?

    Ob Du kündigen mußt und mit welcher Frist vermute ich mal.

    Da im Vertrag nichts dazu steht gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen.

    Kündigung in Schriftform bis spätestens dem 3. Werktag eines Monats zu Ende des übernächsten Monats. Wäre aktuell zum 31.01.2015

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