Modernisierungserhöhung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    weiß einer über die Kappungsgrenze bescheid? Es geht darum, ob Personen mit geringfügigen Einkommen auch diese Modernisierungskosten zahlen müßen?
    Vielen dank, für Hilfe. Mfg. Ines

  • Zitat

    ob Personen mit geringfügigen Einkommen auch diese Modernisierungskosten zahlen müßen?

    Ja, hier werden keine Unterschiede gemacht. Wie soll das auch funktionieren? Aber Personen mit geringfügigem Einkommen haben ein Anrecht auf Wohngeld.

  • Bei Mieterhöhung wegen Modernisierung gibt es keine Kappungsgrenze.

    Mal davon abgesehen ist es dem Mietrecht egal ob der Mieter ein geringfügiges Einkommen hat oder nicht.

  • Es geht darum, ob Personen mit geringfügigen Einkommen auch diese Modernisierungskosten zahlen müßen?


    Hallo Ines, das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten...:(

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