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Weiterhin stehen auch Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume 2012-2013 und 2013-2014 (jeweils zum August) aus
Sind das die Nutzungs- oder Abrechnungszeiträume?
Wenn Abrechnungszeiträume wäre die Abrechnung für 2012 - 2013 Spätestens Ende August 2014 fällig gewesen.
Für 2013 - 2014 hätte der Vermieter noch Zeit bis Ende August 2015.
Sind die Abrechnungszeiträume aber jeweils das Kalenderjahr sieht das anders aus.
2012 - verfristet am 1.1.2014 - Anspruch auf die Abrechnung besteht trotzdem noch. Denn ein evtl. Guthaben müßte der Vermieter noch erstatten.
2013 - noch nicht fällig
2014 - auch noch nicht fällig
Evtl. Ansprüche des Vermieters wegen Schäden sind 6 Monate nach Mietende verjährt. Sprich da kann er nichts mehr fordern.
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Und wie komm ich endlich an meine Nebenkostenabrechnungen? Die Hausverwaltung will sie mir nicht geben und verweist auf den Vermieter..
Ist korrekt. Der ist Dein Vertragspartner, nicht die HV.
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dass der Weg über normale, direkte Kommunikation keine Option mehr ist..
Dann bedient man sich indirekter Kommunikation und schreibt. Aber keine Mails oder ähnlichen Schnikschnack.
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Ich habe nun die Vermieter per Einschreiben mit Rückschein
Die schlechteste aller Zustellarten. Wenn Schon Einschreiben dann Einwurfeinschreiben.