Beiträge von anitari

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    Hier ein foto von den Betriebskosten .

    Das ist lediglich die vertragliche Vereinbarung zu Betriebskosten. Keine Abrechnung darüber oder warum genau der Vermieter jetzt noch eine Zahlung verlangt.

    Übrigens ist Deine Tochter Vertragspartner des Vermieters nicht Du.

    Zitat

    Ich habe das Gefühl das es nicht Rechtens ist und da sie die Wohnung nie bezogen hat eigentlich keine Kosten verursacht

    Ganz großer Irrtum.

    Verbrauchsunabhängige Kosten sind in jedem Fall angefallen. Und diese muß sie auch anteilig für ihren Nutzungszeitraum, egal ob sie die Wohnung bewohnt hat oder nicht, tragen.

    Zitat

    Jetzt kam Post vom Vermieter das er die Kautions Urkunde nicht raus geben kann und verlangt für das halbe Jahr erstmal zusätzlich 120€ Betriebskosten.

    Auf welcher Grundlage? Was genau steht in dieser "Post"?

    120 € NK wenn inkl. Heizkosten und womöglich sogar noch Warmwasseraufbereitung sind schon mal mindestens 30 € zu wenig.

    Ob nicht sogar 50 € zu wenig kommt darauf an was in den NK noch so alles enthalten ist. Besonderer Service wie z. B. Aufzug, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Winterdienst etc. kosten natürlich.

    Mehr kann man zu den sparsamen Angaben nicht sagen.

    Bei dem Betrag lohnt es sicher die Abrechnung von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen.

    Hallo,

    in der Grundmiete von € 300 sind die Betriebskosten nicht enthalten.
    Die Netto-Miete heisst auch Grundmiete, Brutto kalt bedeutet, Nebenkosten plus Grundmiete ohe Heizkosten und dann gibt´s Brutto warm- hier sind noch die Heizkosten mit einbezogen.

    Mein Güte kann man das jemand der kein Mietrecht studiert hat nicht einfacher erklären?

    Die Nebenkosten sind zusätzlich zur Kaltmiete zu zahlen, PUNKT.


    Mainschwimmer

    Ich "studiere" gezwungener Maßen seit etwa 12 Jahren Mietrecht und habe immer noch nicht alles verstanden. Was erwarten Sie von jemand der aller paar Jahre oder gar zum ersten mal einen Mietvertrag abschließt?

    Zitat

    "Der monatlich im Voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende Mietzins beträgt 260 €. Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten."

    Heißt nach meinem Verständnis das Du eine Pauschal-/Inklusivmiete gezahlt hast. Da kann der ehemalige Vermieter nichts nachfordern, auch wenn er selbst nachzahlen müßte.

    Zitat

    gibt es eine Chance, dass die Meinung der Mieter berücksichtigt wird?

    Nein. Die Mieter können auch gerne den nächsten Waschsalon nutzen. Ob sie da aber für 2 bzw. 4 € ihre Wäsche waschen und trocknen können wage ich zu bezweifeln.

    Mit Mietrecht hat das übrigens nichts zu tun.

    mit Sicherungen waren die Sicherheitsschlösser gemeint

    Was Ihr mit der Vormieterin vereinbart (gemauschelt) habt ist völlig irrelevant. Waren bei Mietbeginn Schlösser vorhanden, müssen auch welche bei Mietende vorhanden sein.


    Zitat

    Ist den ein Untermietverhältnis ohne Kenntnis des Eigentümers gültig?


    Ist es.

    Zitat

    Im Juli/August war er dann für 6Wochen im Urlaub. In der ersten Woche seines Urlaubes hat der Heisswasser Ofen seinen geist aufgegeben, woraufhin wir kein Warmwasser und keine Heizung mehr hatten. (Es war mehr als 1 Woche knapp 10°C)

    Im Juli/August 2014? Sorry, aber das kann ich nicht glauben.

    Abrechnungszeitraum 1.11.2012 - 31.10.2013 - Abrechnung hätte dir spätestens am 31.10.2014 zugegangen sein müssen wenn der VM eine Nachzahlung geltend machen will.

    Für Abrechnungszeitraum 1.11.2013 - 31.10.2014 wäre sie am 22.11.2014 fristgerecht zugegangen.

    Zitat

    Muss ich eine mündliches Mietverhältnis, schriftlich Kündigen?

    Gemäß BGB § 568 ja

    Zitat

    Wie sieht es mit einer Nebenkostenabrechnung aus?

    Kommt drauf an was, wenn überhaupt, zu Nebenkosten vertraglich vereinbart wurde.

    Zitat

    Was ist mit den Sicherungen?

    Welcher Sicherungen?

    Zitat

    verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um 6 Monate.

    Das ist nach deutschem Mietrecht unwirksam.

    Ein Wohnraummietvertrag kann seitens des Mieters jeder Zeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeden Monats gekündigt werden.

    Hast Du jetzt zum 31.5.2015 (der Mai hat 31 Tage) gekündigt ist diese Kündigung zu diesem Datum wirksam.

    Aber vielleicht hat sich der Vermieter, genau wie Du, einfach nur vertippt und meinte 30.05.

    Ruf ihn an und klär das.

    Ansonsten schick nochmal, ist ja noch viel Zeit, eine neue Kündigung mit korrektem Datum.

    Du kannst aber noch bis 5.1.15 zum 31.03.15 kündigen. Auch der März hat 31 Tage;)

    Im Mietvertrag, bzw. in dem Auszug steht aber etwas davon, dass der Vertrag auf unbestimmt Zeit läuft:

    " Das Mietverhältnis läuft - vorbehaltlich einer Mindestmietdauer von 24 Monaten - auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der Ziff. 4 genannten Frist - und vorbehaltlich Ziffer 2 - gekündigt werden."

    Die Mindestmietdauer ist somit als Kündigungsverzicht anzusehen.

    Mindestmiet- aber nicht Mindestvermietdauer.

    Im Klartext, der Begriff Mindestmietdauer kann durchaus als einseitig für den Mieter ausgelegt/angesehen werden.

    Von einem gegenseitigen Kündigungsverzicht kann auch ich nichts erkennen.

    Es sei denn es ist ein Staffelmietvertrag. Da wäre ein einseitiger Kündigungsverzicht nur für den Mieter zulässig.

    Zitat

    Darf der Vermieter allgemein eine Firma damit beauftragen, das komplette Haus auf Kosten der Mieter zu reinigen, Schnee zu beseitigen und Mülltonnen raus zu bringen??

    Wenn die Umlage dieser Kosten vertraglich vereinbart ist darf er das.

    Wenn nicht muß er die Kosten selbst tragen.

    Was ich und meine Vorbeter damit sagen wollen - Mietvertrag

    .Ich habe noch eine richtige Heizkostenabrechnung bekommen

    Melde Dich wieder wenn dir diese und die richtige komplette Betriebskostenabrechnung vorliegt. Das Ableseprotokoll und was der Versorger zu den Abwasserkosten "sagt" ist kein Anhaltspunkt über Richtig- oder Unrichtigkeit der Abrechnung.

    Grundsätzlich ist, das wurde dir hier schon schon mehrfach gesagt, als erstes der Vermieter dein Ansprechpartner.

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