Beiträge von anitari

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    oder muss ich die 3 monate dann ganz warten ?

    Schlimmer. Du mußt warten bis auch die anderen 2 WGler kündigen wollen.

    Denn einer von mehreren Hauptmietern mit einem gemeinsamen Mietvertrag kann allein nicht kündigen bzw. wäre seine Kündigung unwirksam.

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    Kann man das dann auch anders regeln ?

    Wenn sich alle am Vertrag beteiligten Personen, 3 Mieter und Vermieter, einig sind kann man das.

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    Welche Rechtlichen Möglichkeiten bestehen für mich.

    Keine. Aber für den Vermieter. Dieser kann, und wird ganz sicher, verlangen den Schließzylinder der Wohnungstür zurück zu tauschen.

    Denn so wie ich das lese hat jeder WGler ausschließlich ein Zimmer in der Wohnung gemietet und die übrigen Räume dürfen lediglich genutzt werden.

    Durch den Umstand das Du nur noch alleine dort wohnst bist Du noch lange nicht alleiniger Mieter der kompletten Wohnung.

    Übrigens ist auch das Zimmer des verstorbenen Mitbewohners für Dich tabu.

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    Zu den 14,60€ gesellen sich jetzt monatlich zusätzliche ~90€ Nebenkosten

    Das ist eine andere Baustelle.

    Was heißt eigentlich zusätzlich? bei 73 m² wären etwa 160 € das Minimum und etwa 200 € auch noch normal.

    Zitat

    Des Weiteren wurden im November sämtliche kostenlose Parkplätze durch die Stadt abgeschafft und Parkuhren aufgestellt. Das führt dazu dass wir einen zweiten Stellplatz anmieten mussten für ~60€ monatlich.

    Dafür kann der Vermieter nun absolut nichts bzw. hat das mit Mietrecht nichts zu tun.

    Zitat

    Mieterhöhung - wie handelt man richtig?

    Zustimmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Sofern denn das Mieterhöhungsverlangen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

    Was man prüfen bzw. prüfen lassen kann.


    Entspricht die Mieterhöhung bzw. das Mieterhöhungsverlangen den gesetzlichen Bestimmungen kann man es als Mieter natürlich auch darauf ankommen lassen und warten bis der Vermieter die Zustimmung einklagt.

    Was natürlich Kosten verursacht die der Mieter tragen muß.

    Wichtigste Frage, was genau ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

    Entweder den exakten Wortlaut oder die relevanten Vertragsseiten einscannen und als Bild hochladen.

    Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Das Mietrecht gilt weitestgehend auch für Dienstwohnungen.

    Nebenbei, für Betriebskosten gibt es keinen Mietspiegel und bei Betriebskostenpauschale keine Abrechnung.

    Der Inhalt dieses Schreibens vom Kommunalreferat wäre auch interessant.

    Ist im Vertrag keiner der 3 gesetzlich zulässigen Gründe (siehe Antwort Kolinum) genannt, ist der Vertrag unbefristet und kann jeder Zeit von Dir mit der für Mieter geltenden Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

    Zitat

    Im Mietvertrag vom Vermieter steht: "Es endet mit dem angeführten Zeitablauf, ohne, dass es einer Kündigung bedarf."

    Ist das der ganze Wortlaut oder steht da mehr?

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    Nebenkosten enthalten doch immer Betriebs- und Heizkosten.

    Wenn sie nicht extra ausgewiesen sind ja.

    Allerdings sind 40 € bei 35 m² entschieden zu wenig. 70 € hätten es mindestens sein müssen. Von daher hat der Vermieter recht das Du im Prinzip keine Heizkosten gezahlt hast.

    Wäre allerdings zu klären was genau vertraglich zu Nebenkosten vereinbart ist.

    Warmmietvertrag heißt ja eigentlich "all inclusive".

    Bitte mal dem Vertrag bzw. die relevanten Seiten einscannen und als Bild hochladen.

    Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    Wieso will die Bank jetzt einen Gutachter vorbei schicken, obwohl der neue Eigentümer das Darlehen schon bewilligt bekommen hat?

    Weil Banken die einen Immokauf finanzieren in regelmäßigen Abständen prüfen ob die Sicherheit (Immobilie) noch den finanzierten Betrag wert ist. Sprich ob sich der Zustand zumindest nicht verschlechtert hat. Meine Bank schickt alle 3 Jahre so einen Wertgutachter.

    Ist also kein Trick.

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    Soll die Mieterin A, den neuen Eigentümer mit dem Gutachter rein lassen?

    Wird sie wohl müssen.

    Zitat

    Auch ist es für ihm einfacher die Miete zu erhöhen.

    Das ist es auch ohne Wertgutachter. Er muß sich nur an die gesetzlichen Bestimmungen halten.


    Zitat

    Darf er Fotos machen?

    Nur mit Erlaubnis der Mieterin.

    Zitat

    Hab ich eine Chance das zu verhindert?

    Kaum


    BGB § 555a
    Erhaltungsmaßnahmen

    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

    (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.

    (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Reparaturen an der Heizungsanlage, wozu auch die Heizkörper gehören, hat ausschließlich der Vermieter zu tragen.

    Auch dann wenn die Kosten unter dem Betrag für Kleinreparaturen liegen.

    Begründung:

    Auf das "innenleben" der Heizkörper und -rohre hast Du als Mieter keinen häufigen Zugriff. Eigentlich ja gar keinen.

    Ergo greift hier die Kleinreparaturklausel nicht.

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