ZitatIm übrigen wurde ihr mündlich gekündigt was formal ja nicht richtig ist, können wir dann nicht vielleicht fristlos zum 28.02.15 kündigen?
Das ist natürlich dumm. Denn es gibt keine Kündigung.
Rechtlich gesehen muß Deine Tochter jetzt kündigen. Was jetzt allerdings erst zum 30.4.15 möglich ist.
Ein Grund für eine fristlose Kündigung bzw. Verkürzung der Kündigungsfrist liegt nicht vor.
Schwer einen richtigen Rat zugeben.
Sie soll es halt versuchen und außerordentlich zum 28.2.15 kündigen.
Das die Vermieterin dann widersprechen wird und auf weitere Mietzahlung besteht kann gut möglich sein.