Beiträge von anitari

    Zitat

    Im übrigen wurde ihr mündlich gekündigt was formal ja nicht richtig ist, können wir dann nicht vielleicht fristlos zum 28.02.15 kündigen?

    Das ist natürlich dumm. Denn es gibt keine Kündigung.

    Rechtlich gesehen muß Deine Tochter jetzt kündigen. Was jetzt allerdings erst zum 30.4.15 möglich ist.

    Ein Grund für eine fristlose Kündigung bzw. Verkürzung der Kündigungsfrist liegt nicht vor.

    Schwer einen richtigen Rat zugeben.

    Sie soll es halt versuchen und außerordentlich zum 28.2.15 kündigen.

    Das die Vermieterin dann widersprechen wird und auf weitere Mietzahlung besteht kann gut möglich sein.

    Natürlich macht das eine Unterschied.

    Die Abrechnung muß nicht anhand von Beispielen erläutert werden, sondern eindeutig und nachvollziehbar sein.

    Und das Posten für Posten.

    Am Ende muß für den Mieter erkennbar sein wie hoch die Kosten insgesamt für das Objekt, seine Wohnung, seinen Anteil sind/waren und was er zu zahlen hat oder zurück bekommt.


    Da alles ist aus der Abrechnung nicht erkennbar. Von wem auch immer die kommt.

    Übrigens: die eingescannte Abrechnung wurde NICHT von meinem aktuellen Vermieter erstellt, sondern von dem davor.

    Also Abrechnung (der Scan) von: ***** "Vorperiode", Seite mit dem ganzen Text ist dann vom aktuellen Vermieter.

    MfG

    Na toll:mad:

    Da reißt man sich den A.. auf um zu helfen und dann das.

    Nimm den Kram und scher dich zu einem Anwalt oder dem so hoch gelobten Mieterbund.

    Sie ist nicht nur rechnerisch falsch, sondern auch inhaltlich.

    Ich ziehe nur mal den Posten Grundsteuer raus.

    Da steht Gesamt 448 - was 448? Euro, Birnen, Äppel?

    Es steht keine Gesamtwohnfläche, keine Gesamtkosten, jedenfalls nicht ersichtlich, in der Abrechnung, nicht deine Wohnfläche, nicht wirklich die Kosten für die Wohnung ... etc. etc.

    Das was da unter unter neue monatl. Vorauszahlung steht sollen vermutlich die Kosten für den Abrechnungszeitraum sein.

    Keine Gesamtsumme der Vorauszahlungen etc. etc.

    Und bitte ca. 1500 € für Wasser und Abwasser? Das reicht nach meinem Wasserpreis für etwa 300 m³, der Jahresverbrauch von 8 - 10 Personen

    Müll 1207 € ? Ich glaube so viel habe ich 10 Jahren zusammen nicht gezahlt.

    Lege gegen die komplette Abrechnung wegen Form- und Rechenfehlern ein.

    Und zahle keinen Cent bevor Dir eine korrekte Abrechnung vorliegt.

    Dann mach halt einen Termin beim Vermieter und laß dir die Originalbelege vorlegen.

    Rechnerisch und inhaltlich ist die Abrechnung OK.

    Warum einige Kosten höher als sonst sind kann Dir nur der Vermieter sagen.

    Zitat

    Und das Guthaben bezieht sich ja nur auf meien Warmwasser udn heizkosten. Aber in der Betreibsabrechnung wegen Hausmeister usw musste ich sonst nie nachzahlen.

    Das Guthaben bezieht sich auf alle Betriebskostenarten.

    Das ist ja haarsträubend, dies komische Abrechnung.

    Ich würde das Ding als inhaltlich und rechnerisch falsch zurückweisen und eine korrekte Abrechnung verlangen.

    Ist die überhaupt an Dich gerichtet? Mir sieht das eher nach einer Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümer aus.

    Zum Link des Mietervereins:

    1,85 € aber ohne Heiz- und Warmwasserkosten

    Zitat

    Okay die Wohnung ist saniert und im besseren zustand. Aber seit ich hier wohne ( die letzten beiden Abrechnungen) , muss ich immer betriebskosten nachzahlen.

    Ich lese da Guthaben von 373,73 €

    Die Anpassung der Vorauszahlungen nach oben ist demnach nicht rechtens.

    Ne die Mietgesellschaft verkauft das Haus an den vermeindlich neuen Käufer (Einzelperson) und dieser möchte in meine Wohnung einziehen.

    Danke aber für die Antworten, das das Schreiben mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt wurde frage ich mich ob ich denen nicht wegen Betruges einen Reinwürgen sollte, bin mir aber nicht sicher ob das eine gute Idee wäre...

    Viele RÄ machen einfach ihre Mandanten verlangen

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    Vergiß das mit dem Reinwürgen. Kostet Dich nur Zeit, Nerven und natürlich Geld.

    Ja, nichtvermietete, aber wie sieht es mit vermieteten Objekten aus, die aber nicht die Musterstr. 2, sondern die Musterstr. 4 haben. Zahle ich als Bewohner von Hausnummer 2 auch Teilkosten von Hausnummer 4?

    Wenn diese Objekte eine wirtschaftliche Einheit sind, ja.

    Sei doch froh, je mehr Wohnfläche um so geringer die Kosten für den einzelnen Mieter.

    Beispiel:

    Ich habe mal in einer Wohnung gewohnt die zu einem Objekt aus 2 Häusern a 12 Wohnungen bestand. Das ganze erstreckte sich von Hausnummer 6 - 12.

    Zitat

    Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

    Wenn Du die Abrechnung einscannst und als Bild hoch lädst könnte es möglich sein. Namen und Adressen bitte unkenntlich machen.

    Deine Ausführungen sind leider alles andere als klar.

    Zitat

    Laut Betriebskostenspiegel vom Mieterverein liegt der Schnitt bei 1,85€/m².

    Da hast Du mit Sicherheit eine ziemlich veraltete Seite erwischt.

    Inzwischen sind es 2,20 - 3,00 € im Schnitt. Was bedeutet das es durchaus auch mehr sein kann.

    ich kann mich meinen vorredner nur anschließen. Deine Rechnung hat einen kleinen, aber signifikanten Fehler. Und der RA ist ja nun kein Mathematiker, ihm kann man keinem Vorwurf machen.

    Ein Fachanwalt für Mietrecht sollte den richtigen Rechenweg kennen.

    Dafür sind nur die Grundrechenarten nötig. Keine höhere Mathematik.

    Zitat

    Die Wohngemeinschaft hat die NKA schließlich erst NACH einem Jahr in den Händen gehalten.

    Wann ein Mieter die Abrechnung in den Händen hält ist unwichtig. Wichtig ist das sie binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes in seinen Machtbereich gelangt. Dazu reicht es wenn sie im Briefkasten ist.

    Also nicht anfechtbar.

    Aus meiner Sicht auch nicht wegen dem defekten Spülkasten und dem daraus resultierenden hohen Wasserverbrauch.

    Wurde hier der Vermieter nachweisbar über dem Mangel informiert und hat diesen trotz Fristsetzung nicht behoben, hätte man das als Mieter selbst machen bzw. machen lassen können und dem Vermieter in Rechnung stellen oder mit der Miete verrechnen können.

    Falls das nicht unter Kleinreparaturen, für die es eine wirksame Vereinbarung im Vertrag gibt, fällt.

    Ahhh ok. Danke Anitari. Ich habe den Fehler gemacht, dass ich 1175,52€ geteilt durch meine Wohnfläche 69,66 m² gerechnet habe und so natürlich auf einen anderen Wert gekommen bin.

    Immer erst die Gesamtkosten : die Gesamtwohnfläche, dann hast Du den Betrag für 1 m², dann x Deine Wohnfläche.

    So nun rechne alles noch mal nach:cool:

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