Ich gehe mal davon aus das die vertragliche Vereinbarung zu Nebenkosten wirksam ist.
Sprich im Vertrag sind die NK-Posten aufgelistet oder es wird auf § 2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen und es sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart.
Dann mußt Du diese auch zahlen.
Anspruch auf eine Abrechnung hast Du frühestens am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.
Erst dann kannst Du die Abrechnung fordern und ggf., wenn die VMn dem nicht nachkommt, die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten.
Zitat
P.S.: Meine Vormieterin hab ich auch drauf angesprochen und die hat die erten 3 Jahre normal gezahlt und dann kam keine Reaktion und die hat die letzten 4 Jahre nur noch Kalt gezahlt, auch da kam keine Reaktion!
Das kann auch gewaltig in die Hose gehen.