Beiträge von anitari

    Ich gehe mal davon aus das die vertragliche Vereinbarung zu Nebenkosten wirksam ist.

    Sprich im Vertrag sind die NK-Posten aufgelistet oder es wird auf § 2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen und es sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart.

    Dann mußt Du diese auch zahlen.

    Anspruch auf eine Abrechnung hast Du frühestens am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

    Erst dann kannst Du die Abrechnung fordern und ggf., wenn die VMn dem nicht nachkommt, die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten.


    Zitat

    P.S.: Meine Vormieterin hab ich auch drauf angesprochen und die hat die erten 3 Jahre normal gezahlt und dann kam keine Reaktion und die hat die letzten 4 Jahre nur noch Kalt gezahlt, auch da kam keine Reaktion!

    Das kann auch gewaltig in die Hose gehen.

    Zitat

    Also haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?

    Wenn die Zimmer nachweislich unmöbliert vermietet wurden, ja.

    Zitat

    Enden die mündlich abgeschlossenen Untermietverträge automatisch mit Beendigung des Hauptmietvertrages?

    Nein. Aber der Vermieter (Hauptmieter) muß bei seinem Mietende die Mietsache vollständig geräumt an den Vermieter zurück geben.

    Zitat

    Wie lange vor Ablauf des Hauptmietvertrages müssen die Untermieter informiert werden.

    So früh wir möglich. Aber die reine Information ist keine Kündigung.


    _______________________________________________________________________________________
    So am Rande, warum wird eigentlich immer geglaubt/davon ausgegangen das WGs und sog. Untermietverhältnisse was anderes als ganz "normale" Mietverhältnisse sind?


    Bin mir da allerdings nicht ganz sicher.

    Ich auch nicht.

    Zählen die 15 Monate nun ab Vertragsbeginn (1.9.14) oder ab Überlassung des Wohnraums (vor 3 Jahren)?

    Letzteres ist ja nun deutlich mehr als 15 Monate her.

    Zitat

    Könnte der neue Mietvertrag eigentlich auch ein Änderungsvertrag sein?

    Auch denkbar.

    @toffer

    Zitat

    Das du bereits zuvor in dieser Wohnung gewohnt hast, ist irrelevant.

    Ist es möglicherweise nicht.

    Bitte den exakten Wortlaut der Kündigungsverzichtsvereinbarung und wann der Vertrag abgeschlossen/unterschrieben wurde oder die entsprechende Seite des Vertrages einscannen und als Bild hochladen. Namen und Adressen unkenntliche machen.

    Sollte die Kündigungsverzichtsvereinbarung unwirksam sein besteht die Möglichkeit den Vertrag jetzt zu kündigen. Der Ex könnte ggf. auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagt werden.

    Ist die Kündigungsverzichtsvereinbarung aber wirksam wird es schwer aus dem Vertrag zu kommen.

    Denn Du allein kannst nicht kündigen und eine Vertragsentlassung ginge nur mit Zustimmung des Ex und des Vermieters, was beide nicht zwar können, aber nicht müssen.

    anitari, gut das es Menschen gibt, die lesen können.
    Wie ich schon geschrieben habe, wurden die Gesamtkosten (Müll+Versicherung) durch die Wohnungen von zwei Häusern geteilt.
    In der Abrechnung seht ihr nur die Kosten von unserem Haus(1), die dann wieder durch die m2 von unserem Haus(1) geteilt wurden und auf unsere Wohnung gerechnet wurden.

    Was anderes ist für den Mieter auch nicht wichtig bzw. ausschlaggebend.

    Wie der Vermieter seine Kosten umgelegt/berechnet bekommt ist irrelevant.

    Dein Vermieter hat die Kosten völlig korrekt umgelegt und abgerechnet.

    Im MV sind gar keine Schlüssel aufgeführt. Aber in der Abrechnung werden dann die Gesamtkosten auf m2 gerechnet, geht das dann auch? Also Häuser werden nach EInheiten gespittet( sind 2) und dann diese Kosten durch Gesamtfläche mal unserer Wohnung.

    JA

    Nur wenn NK anders als nach der Wohnfläche abgerechnet werden sollen muß das ausdrücklich im Vertrag stehen.

    Abrechnung nach Verbrauch, wenn möglich, und Heizkosten ausgenommen.


    Zitat

    Die Vermieter haben mir gesagt, dass Müll und Versicherung per Wohneinheit abgerechnet ist.

    Abrechnung lesen und verstehen

    Für die blinde Roxanne

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hab so kleine Probleme mit den Bildern. Das Blümchenbild soll es nicht sein;-), sondern das der Abrechnung.

    Zitat

    Darf die Versicherung per Anzahl der Wohnungen gerechnet werden?

    Wenn vertraglich so vereinbart und alle Wohnungen etwa gleich groß sind, ja.

    Zitat

    Wir sind im September 2012 in eine 63m2 Wohnung eines KfW 70 Gebäudes gezogen. Zahlen monatlich 160 Euro und sollten schon für 2012 200 Euro nachzahlen.

    Was bei Mietbeginn kurz vor Beginn der Heizperiode nicht ungewöhnlich ist. Fehlen doch etwa 4 monatliche Vorauszahlungen aus heizfreien Monaten.

    Zitat

    Diese Abrechnung kam aber auch erst weihnachten 2013 bei uns an

    Wenn der Abrechnungszeitraum = dem Kalenderjahr ist noch fristgerecht.

    Zitat

    Darf man nach Widerruf die Abrechnung erhöhen?

    Warum nicht wenn der Vermieter eine Fehler zu seinen Ungunsten gefunden und korrigiert hat.

    Zitat

    ich versuche mich seit Tagen da rein zu lesen aber es ist echt schwierig wenn man sich nicht richtig damit auskennt.

    Kann ich verstehen.

    Vorschlag:

    Scann die Abrechnung/en ein (bitte nicht zu klein) und lade sie als Bilddatei/en hoch.

    Namen und Adressen unkenntlich machen.

    Ich sehe da keinen Wucher. Schließlich hast Du eine vollmöblierte/ausgestattete Wohnung gemietet. Abnutzung und evtl. Reparaturen oder gar Ersatz von Möbeln bzw. Einrichtungen kann und wird jeder kluge Vermieter in die Miete einkalkulieren. Da ist nichts Unrechtes dran.


    Zitat

    Meine Frage ist nun, ob es für mich Möglichkeiten gibt, die Miete zu kürzen, aus dem Vertrag auszutreten oder gar den bereits gezahlten Betrag einzuklagen?

    3 x nein.

    Selbst wenn der Vertrag unwirksam befristet sein sollte, nutzt Dir das nichts mehr.

    Denn eine fristgerechte Kündigung ist im Moment frühestens zum 30.4.15 möglich.

    Klagen kannst Du, wird Dir aber außer Kosten nichts bringen.

    Da es offenbar um eine ganz "normale" Wohnung handelt ist diese Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit unwirksam.

    Sprich im Moment ist eine Kündigung zum 30.4.15 möglich.

    Auch für Studenten gilt, außer sie mieten Wohnraum in einem Studentenwohnheim, das Mietrecht wie für jeden anderen Mieter auch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!