Liebe Forumfreunde,ich wohne seit 4 Monaten zur Untermiete. Die Hauseigentümerin hat dem Hauptmieter wegen mehrf.Vertragsbruch,mehrfachen polizeieinsatzes, Ruhestörung, und angeblichen Drogenhandel fristlos zum 31.01.2015 gekündigt.Somit hat der Hauptmieter / Verwalter allen Untermietern ebenfalls fristlos gekündigt. Der Verursacher der Ruhestörung ist nach 3 facher Abmahnung mitte September fristlos gekündigt worden,seit dem keine Anzeige o.pol.Vermerk einer Ruhestörung mehr.Es gab in den letzten 14 Tagen drei Polizeieinsätze,allerdings nicht im Rahmen der Ordnungsgemäße sondern weil drei Personen ärztliche Hilfe benötigt haben,also auch Krankenwagen. Es liegt gegen keinen der Untermieter, als auch Hauptmieter eine Anzeige oder Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels vor,dies ist völlig aus der Luft gegriffen. Meine Frage ist!: Können die Untermieter überhaupt gekündigt werden und wenn ja geht dies fristlos? Keiner der Untermieter ist wegen der Kündigungsgrümde abgemahnt worden,oder hat sich sonst eine Verfehlung zuschulden kommen lassen.Gegen keinen liegt eine Anzeige oder pol.Vermerkt vor der Bezug a.d.Kündigungsgrümde nimmt.Bitte dringend um rasche fachkundige Auskunft! Bitte helft,es ist dringlich!!!
Danke euch allen!
Untermieter wird vom Hauptmieter fristlos gekündigt,da Hauseigentümer dem Hauptmieter
-
andre -
14. Januar 2015 um 09:14 -
Erledigt
-
-
-
Zwischen den Untermietern und der Hausverwaltung/Eigentümer gibt es kein Vertragsverhältnis. Ansprechpartner für den Hauseigentümer bleibt sein Vertragspartner und das ist der Hauptmieter. Der Eigentümer kann das Mietverhältnis nach den gesetzl. Regelungen kündigen. Wird das Hauptmietverhältnis wirksam beendet, ist die Mietsache vom Hauptmieter zum Ende des Verhältnisses herauszugeben und somit auch vom Untermieter.
-
Zitat
Können die Untermieter überhaupt gekündigt werden und wenn ja geht dies fristlos?
Ja und ja
Sofern denn Gründe vorliegen die dazu berechtigen.
Aber nur von ihrem Vertragspartner dem Hauptmieter.
-
Hallo,
nun kommt es auch auf den Hauptmietvertrag an.
Da mit den Untermietern und Hauptvermieter keine vertragliche Vereinbarung besteht, kann der Hauptvermieter, wenn es dazu kommt, auch die Räumung Dritter vertragsfremder Personen bei Gericht beantragen.
Man sollte dringlichst schnell sich eine andere Bleibe suchen.
Der Untermieter hat Schadenersatzansprüche gegenüber seinem Untervermieter, die er bei dem einklagen muss.
Allerdings ist es noch nicht so weit, d. h. man hat noch ein wenig Zeit sich um eine geeignete Bleibe umzusehen, denn erst mal läuft die Kündigung gegen den Hauptmieter, sekundär gegen die Untermieter, erst mal Ruhe bewahren, wenn man das kann, sich rechtlich beraten lassen oder zu einem Mieterverein gehen.
Gruß
BHShuber
-
Dankesehr, du machst mir Mut!!! Weiter so...
Gruß Andre. -
Hallo andre,
könntest Du nicht kurzfristig, also bis zum 31.01., ausziehen?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!