Beiträge von anitari

    Der Fehler bezieht sich darauf, dass ich hier einen falschen Betrag angegeben hab. Hatte in meinem ersten Post angegeben ich würde 184€ zahlen, aber ich zahle nur 92€, also nur die Hälfte da ja 2 Mietparteien.

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    Hier mal die Abrechnung. Ich zahle übrigens "nur" 523€ nach. Da er sich da schon 2 mal verrechnet hat, und zb statt 1200€ Vorauszahlung nur 1100€ Vorauszahlung angegeben hat.
    Ich bin übrigens am 15.12.14 dort ausgezogen.

    Wie jetzt, der Vermieter kann im Dezember 2014 schon die Abrechnung für 2014 machen? Sehr merkwürdig.

    Was ich so auf den ersten Blick sehe:

    Wasser wird lediglich der Verbrauch und Dein Betrag angegeben, keine Gesamtkosten.

    Außerdem fehlt die Gesamtwohnfläche und der Umlageschlüssel.

    Versicherungen, Schornsteinfeger und Heizungswartung werden einfach durch 2 geteilt, sprich nach Wohneinheit abgerechnet. Ist das vertraglich so vereinbart?

    Bei Heizung steht MWH, dann ist es wohl Fernwärme?

    Und, wie schon schrieb, die Abrechnung der Heiz- und WW-Kosten ist ziemlich abenteuerlich.

    Aus meiner Sicht ist die Abrechnung schon allein formell falsch.

    Die Gebäudeversicherung ist nicht doppelt. Der Vermieter hat nur die Risiken gesondert versichert.

    Es ist nicht unrechtens die Risiken gesondert zu versichern.

    20 € pro m² für Warmwasseraufbereitung ist heftig.

    Der Kaltwasserverbrauch ist im üblichen Durchschnitt. Es muß aber noch einen Warmwasserzähler geben. Der Verbrauch ist dem Kaltwasserverbrauch zuzurechnen.

    Zitat

    Auf meine Nachfrage hin, hat er mir erzählt, er hat das mit einem schlüssel 70:30 umgelegt.

    Erzählen genügt nicht, er muß eine korrekte Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung vorlegen.

    Die Umlage 30 % nach der Wohnfläche und 70 % nach Verbrauch ist aber korrekt.

    Vorgehensweise:

    Als erstes Einsicht beim Vermieter in die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen verlangen.

    Bringt das keine Klarheit, die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

    Du kannst sie auch einscannen und als Bild hochladen. Dann kann man schon mal drüber schauen.

    Namen und Adressen unkenntlich machen.

    Ich wurde vor ca. 2 Wochen von einer Partei der Erbengemeinschaft (3 Kinder) schriftl. per normalem Brief über den Verkauf informiert. 3 Wohnungen stehen leer bzw. sind möbliert verkauft und werden jetzt leergeräumt. Ebenfalls Dachboden und Kellerräume. Ich krieg das auch nur am Rande mit, da ich tagsüber nicht da bin. Das Haus wurde an eine Immobilienfirma ca. 50 kM entfernt verkauft.

    Eigentlich müßte die Info von allen ehemaligen Eigentümern kommen.

    Mein Rat/Vorschlag, die ehemaligen Eigentümer nochmal anschreiben und darüber informieren das Du die Miete erst mal auf ein Sparkonto "legst", da Dir Namen und Bankverbindung des neuen Vermieters nicht bekannt sind.

    So kann man Dir jedenfalls nicht vorwerfen die Miete nicht gezahlt zu haben.

    Hallo, ich wohne zur Miete seit 15 Jahren im gleichen Haus. Mein Vermieter ist vor Jahren verstorben, das Haus ging an die 3 Kinder = Erbengemeinschaft. Nun wurde ich informiert, dass das Haus verkauft wurde und ich die Februarmiete nicht mehr auf das bekannte Konto überweisen soll. Bis heute (31.01.2015) hat sich der neue Besitzer nicht bei mir gemeldet.
    Was nun?

    Von wem informiert?

    Bin um jeden Rat wirklich dankbar !

    Und wieder ein ellenlanger Roman statt Fakten.


    Zitat

    Vereinbarung sind laut Vertrag pro Zimmer 80€,

    Genauer Wortlaut?

    Zitat

    Von Pauschal war nie die Rede, wir haben gesagt, sie zahlen was sie verbrauchen.

    Was steht im Vertrag?

    Zitat

    eine Nebenkostenabrechnung habe ich gemacht und einem der Mieter gezeigt,

    Zeigen reicht nicht, zustellen und das frist- und formgerecht.

    Zitat

    Das Haus hat nur diese 2 Wohnungen ...

    Ich dachte da an das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters für diesen Fall.

    Aber wenn ich lese das die Zimmer einzeln vermietet sind fällt das wohl flach.

    Hast Du die Verträge vorliegen? Wenn ja und der Inhalt ist, bis auf die Namen, der selbe bitte mal einen einscannen und als Bild hochladen. Namen und Adressen unkenntlich machen.

    Zitat

    Es würde nichts bringen, eine Kündigung in unseren Briefkasten zu legen,

    Die Kündigung an irgendwelche zugerufene Adressen oder an den Vermieter des Vermieters zu schicken bringt erst recht nichts.

    Um das noch mal aufzuklären bzw. zu erklären:

    Der Vermieter muß Gelegenheit haben Kenntnis von der Kündigung zu nehmen. Dazu muß sie in seinen Machtbereich gelangen. Was zumindest der Briefkasten unter der im Mietvertrag stehenden Anschrift ist.

    Wann und ob er sie da raus nimmt und liest ist völlig wurscht.

    Den Umstand das der Name nicht am Briefkasten steht kann man ändern:rolleyes:

    So nebenbei, es steht nirgends geschrieben das eine Kündigung in den Briefkasten geworfen werden muß.

    Sie kann auch persönlich übergeben oder unter der Tür durch geschoben werden.:cool:

    In Eurem Fall könnte man sie auch z. B. am Spiegel im Flur oder Bad ankleben. Offen, ohne Umschlag. 1- 2, möglichst neutrale, Zeugen unterschreiben lassen und Fotos machen.

    Zitat

    ... nur um mal das Wichtigste genannt zu haben, ......

    Genau das hast Du nicht!

    Wichtig:

    Vertragliche Vereinbarung zu Nebenkosten. ja [ ] nein[ ]

    Wenn ja, monatliche Vorauszahlungen [ ] oder Pauschale [ ].

    Wenn nein, bleibt Vater auf den Kosten sitzen. Das bleibt er auch wenn eine Pauschale vereinbart ist.

    Wenn monatliche Vorauszahlungen was ist mit Nebenkostenabrechnungen? Wurden jemals welche erstellt und dem Mieter zugeschickt?

    Zitat

    Mein Vater besitzt ein Haus, dessen DG er selbst bewohnt. (3 Zimmer, Diele, Bad, Küche)
    Im EG + 1. Og wohnen seit Jahren 5 Mieter in einer WG.

    Hat das Haus nur diese 2 Wohnungen?

    Zitat

    Wenn ich aber nun heute am Tag eine Miete (!) zahlen kann, sollte ich dann die Miete als Miete für Januar, oder für Februar überweisen?

    Gib im Verwendungszweck Mieter Januar 2015 an.

    Zitat

    Danke an alle, die nicht direkt von Verbrechern reden, sondern hilfreiche Antworten geben möchten.

    Dann tu ich das als Vermieter mal.

    Es gibt auch Vermieter die Verständnis haben und mit denen man reden kann.

    Man muß es nur tun!

    Sogenannte Untermietverhältnisse sind Mietverhältnisse wie alle anderen auch. Nur das hier der Vermieter selbst Mieter ist.

    Es gelten die selben gesetzlichen Bestimmungen.

    Zitat

    Kann die Erhöhung der Kosten sofort auf den Untermieter umgelegt werden?

    Wenn der Vertrag schon abgeschlossen ist, nein.

    Zitat

    Gilt eine Jahressperrfrist

    Und zwar ab Mietbeginn. Erst dann darf der Vermieter erstmals mit einem Mieterhöhungsverlangen an den Mieter heran treten.

    Zitat

    Der Vermieter hat den Hauptmietern zum 1.1 Kaltmiete und Nebenkosten erhöht.

    Das/die Schreiben dazu wäre/n interessant zu sehen.

    Wenn möglich einscannen und als Bild hochladen. Bitte nicht zu klein, Namen und Adressen natürlich unkenntlich machen.

    Ich dachte immer, es muss ein Rückschreiben kommen, ob die Kündigung akzeptiert wurde oder nicht und wenn ja, für welchen Zeitraum.

    Nein

    Zitat

    Deshalb bekamen wir über Umwege seine Arbeitsadresse raus, an die wir die Kündigung laut Aussage vieler Leute schicken sollten. Diese wurde per Einschreiben verschickt, angenommen und wieder zurück gesendet.
    Als sie hier an kam, haben wir sie nun an den Vermieter geschickt, auch per Einschreiben.

    Versteh ich das richtig, an den Vermieter Eures Vermieters?

    Wenn ja, ist das Chaos perfekt. Der ist nicht Euer Vertragspartner.

    Egal wo sich Euer Vermieter (der Hauptmieter) aufhält, ob auf Hawaii oder im Orbit, die Kündigung muß an seine im Mietvertrag genannte Anschrift gehen.

    Wann und ob er sie da raus nimmt und liest ist völlig egal.

    Also ganz fix, bis spätestens 4.2.15, eine Kündigung an Euren Vermieter an seine im Vertrag angegebene Adresse per Einwurfeinschreiben schicken.

    Es sollte doch zumindest ein an den Mieter gerichtetes Schreiben geben aus dem die Gesamtkosten, seine Monatlichen Vorauszahlungen und der Nachzahlungs-/Gutschriftsbetrag hervorgeht. Die Abrechnungen des Vermieters in Kopie als Anlage.

    Dann wäre das ja auch OK.

    Aber so wie ich das verstehe wurden dem Mieter lediglich die Abrechnungen des Vermieters zugeschickt.

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