Knackpunkt sind aus meiner Sicht die Heiz- und Wasserkosten.
Das was der Abrechnung dazu bei liegt sind lediglich die Ablesewerte aber nicht die Berechnung. Das ist sicher eine von den 2 die Du nicht hochladen konntest. Mach das in einer Antwort.
Zitat
Das Bade wurde nur mit Heizlüfter beheizt also keine Heizung benutzt.
Der evtl. dem Heizkörper schön eingeheizt hat.
Aber wie schon mehrfach geschrieben, Mietbeginn bzw. Nutzungszeitraum ausschließlich in der Heizperiode bedeutet fast immer eine Nachzahlung.
Die Heizkosten dieser beiden Monate kannst Du nicht auf das Jahr hoch rechnen.
In der Heizperiode sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Dafür in den heizfreien Monaten bis zu 80 % geringer.
Die Vorauszahlungen darf der Vermieter bestenfalls um 1/12 der Nachzahlung erhöhen.
Erscheint Dir das zu viel hast Du das recht die Vorauszahlungen auf einen angemessenen Betrag selbst anzupassen.