Nebenkostenabrechnung 2014 fehlender wärmezähler

  • hallo,
    ich versuche erst mal die allg. bedingtheiten zu erläutern. meine freundin und ich sind ende 2010 in ein 5-parteien haus eingezogen. bis dato gab es dort nur gaseinzelöfen. es wurde 1 we aufgestockt, und im keller für diese wohnung eine zentrale gasheizung für wärme und warmwasser installiert. wir wurden als einzige wohnung an die heizung, nicht aber an das warmwasser angeschlossen = zentralheizung unser wohnung nur heizung + dachgeschoss heizung und warmwassr. es wurde und wird (2014) nach §9 absatz 2 die trennung von heizkosten und warmwasser durchgeführt. erstmal kann man in der vergangenheit überhaupt so verfahren. wenn wir auch am warmwasser angeschlossen wären, wäre es ja noch insofern gerecht, wenn die warmwasserkosten nicht real sind, wir unseren anteil über die heizkosten berappen, weiss nicht wie ich es besser ausdrücken soll. es entstehen jährlich um die 2000-2200 € gesamtkosten, die warmwasserkosten sind immer so um die 60-80 €. im keller steht warmwasserbehälter, kann des net so gut schätzen, der 300-500 l fasst. allein, selbst wenn kein warmwasser entnommen wird, kann der doch ein jahr lang kaum mit 80 € warmwasser bevorraten?. da wir nicht am warmwasser angeschlossen sind, empfinde ich es so, dass wir das warmwasser der anderen wohnung subventionieren, bin ich da falsch, dass ich das nicht als legitim betrachte ??? 2014 wurde wieder getrennt nach §9 absatz 2, hätte nicht zwangsweise ein wärmezahler eingebaut sein müssen und danach abgerechnet.

    2014 gesamtbrennstoffkosten 1500 € unsere einheiten 4100 unsere heizkosten 1500 €
    2013 gesamtbrennstoffkosten 1400 € unsere einheiten 5300 unsere heizkosten 1000€

    also bei annähernd gleichem gesamtverbrauch haben wir deutlich weniger einheiten gebraucht, müssen aber 50% mehr zahlen ??? dass es differrenzen von 10% oder so gibt, kann ich gefühlt verstehen, das aber irgendwie nicht.
    vielen dank für rat, erklärungen und vorgehensweise.

  • Am besten ist es Du scannst die Abrechnung ein und lädst sie als Bild(er) hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Vorab nur eins, der Vermieter ist verpflichtet Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten gemäß Heizkostenverordnung abzurechnen. Tut er das nicht darf der Vermieter diese Kosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.

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    hoffe das geht so, kriegs grad nicht anders hin

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  • ...........und wie begründet Ihr Vermieter diese Abweichungen?
    Wo ist die Anwort des Vermieters? Habe ich da was übersehen?

    Oder waren Sie schlichtweg nur zu feige oder bequem eine Erklärung zu fordern?
    Stattdessen bombardieren Sie uns hier mit allen möglichen Abrechnungen.
    Ich werde Ihre Bequemlichkeit nicht unterstützen, was nicht heißen muß, dass sich andere Teilnehmer nicht auch so äußern.

  • Ich hab auch keine Lust mich durch zum Teil längst verjährte Abrechnungen zu lesen.

    zagreus76

    Entweder Du lädst die relevanten Abrechnungen leserlich als Bilder hoch oder holst Dir Rat von Fachleuten die dafür bezahlt werden.

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