Beiträge von anitari

    So speziell ist die Frage nicht.

    Jeder WGler zahlt Miete + Nebenkosten wie in seinem Vertrag vereinbart ist.

    Alles andere ist Sache des Vermieters.

    Zitat

    Darf er die Nebenkosten oder auch die Kaltmiete von den übrigen Mietern verlangen?

    Nur wenn Ihr den jetzt freien Wohnraum nutzt. Was Ihr ja sicher nicht macht:cool:

    Zitat

    Ich bin im Sommer in einem 4 Parteienhaus eingezogen, trotzdem werden sämtliche Kosten auf das komplette Jahr angerechnet.

    Sie müssen als Grundlage zur Abrechnung herangezogen werden, dann aber anteilig auf den Nutzungszeitraum des Mieters ungerechnet werden. Angenommen Dein Mietvertrag begann am 1.7.14 von allen Gesamtkosten 6/12 auch die des Schornsteinfegers.

    Den mußt Du nicht separat zahlen.

    Die Ablesung der Zähler muß der Vermieter gewähren. Div. Rechtsprecher sagen 1 x monatlich auf jeden Fall.

    Wie eine formell korrekte Abrechnung in etwa aussehen sollte siehe Bild

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    Zitat

    Der Vermieter ist kein Profi, die NK-Abrechnung ist eine handschriftliche Auflistung Leistung / Euro ohne jede weitere Information bzw. Rechengrundlage.

    Handschriftlich ist kein Formfehler, aber der Rest dürfte einer sein und somit die Abrechnung unwirksam. Aber wenn Du magst lade sie doch als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen und bitte nicht zu klein.

    Ist die Abrechnung unwirksam gibt es 2 Möglichkeiten:

    1. Die Abrechnung wegen formeller Fehler zurückweisen und eine korrekte fordern.

    2. Die Füße still halten, warten bis der Vermieter evtl. mahnt und dann erwidern das Du keine korrekte Abrechnung erhalten hast.

    Reagiert der Vermieter gar nicht am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung fordern. Denn dann ist eine Nachforderung des Vermieters verfristet. Ein evtl. Guthaben würde Dir aber noch zustehen.

    Ehrlich gesagt erschließt sich mir der Sinn auch nicht.
    Was in dem aktuellen Vertrag steht geht den neuen Vermieter nichts an.

    Name und Anschrift des jetzigen Vermieters ersieht er ja aus der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

    Wie wichtig ist Dir diese Wohnung?

    Wenn nicht wirklich - laß es und such weiter.

    Wenn wirklich wichtig - entsprich dem Wunsch des evtl. neuen Vermieters, auch wenn Du den Sinn nicht nachvollziehen kannst.

    Fristlos (außerordentlich) kann der Vermieter kündigen wenn ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.

    Allerdings bist Du mit der Maimiete schon deutlich in Verzug. Wenn der Vermieter Dich jetzt abmahnt und auch die Junimiete verspätet gezahlt wird kann er auch fristlos kündigen.

    Hast Du denn mit dem Vermieter über das Problem gesprochen?

    Zitat

    kann er dann trotz Mindestmietdauer fristlos kündigen?

    NEIN

    Bestenfalls die Kaltmiete kürzen.

    Zitat

    für die eine Mindestmietdauer von 2 Jahren im Vertrag vorgesehen ist

    Exakter Wortlaut?

    Bei Fragen solcher Art frage ich immer wo man denn von jetzt auf gleich hin will?

    Wenn Mietbindungsfrist gegenseitiger Kündigungsverzicht bedeutet, läuft der Vertrag automatisch weiter. Da muß nichts verlängert werden.

    Wohngeld bekommt man u. U. wenn wenn das Einkommen nicht ausreicht die Miete zu zahlen.

    Mit alleine wohnen oder mehreren Personen zusammen hat das nichts zu tun.

    Nun ja, Euch wurde eine "altmodische" Küche Vermietet. Das Ihr inzwischen den ollen 4-Platten-Herd ersetzt habt weiß der Vermieter ja nicht. Oder?

    Was habt Ihr mit dem ollen Herd gemacht? Hoffentlich nicht entsorgt!?

    Zitat

    könnte die HV darauf bestehen, dass wir unseren 3-Jahre alten Herd entsorgen

    Natürlich nicht, der ist ja Euer Eigentum. Den dürft Ihr bei Mietende mitnehmen, sofern denn der des Vermieters, ob nun der olle oder neue, wieder installiert wird.

    Jap, ich zahle monatlich immer 10€, was sich nun auf 15€ erhöht hat. Das weiß ich auswendig. Andere NK scanne ich nächste Woche ein. Generell nutze ich die Heizung sehr selten, was auch dem milden Winter geschuldet war.

    Wichtiger wäre die exakte vertragliche Vereinbarung zu Nebenkosten.

    Einzugsgebühr, Endreinigung etc. klingt nach Ferienwohnung.

    Bei "normalen" Wohnungen sind solche Kosten natürlich nicht zu zahlen.


    Zitat

    die Nebenkostenabrechnung der vorherigen wohnung, aus der wir nun vor fast 1 jahr ausgezogen sind, liegt uns noch immer nicht vor.

    Für die Abrechnung ist der Abrechnungszeitraum entscheidend, nicht das Auszugsdatum.

    Zitat

    *sind wir überhaupt verpflichtet die 300 euro NK für die neue wohnung zu zahlen, wenn sie uns noch immer die rückzahlung der kaution der alten wohnung schuldig ist?

    Neue Wohnung - neuer Vertrag. Mit der alten Wohnung und dem alten Vertrag hat das nichts zu tun.

    Zitat

    hinzu kommt aber, dass das nachbarspaar eine wohnung von 75m² hat, doch in deren mietvertrag eine endreinigung von 150 euro veranschlagt wurde.
    *Muss ich das einfach so hinnehmen?

    Der Vertrag der Nachbarn geht Dich schlicht nichts an.

    Zitat

    In der jetzigen Wohnung hat sie einen betrag von 300 (!!!) euro für 60m² veranschlagt.

    Für was?

    Was zahlst Du denn für die neue Wohnung monatlich an NK im Voraus?

    Bei Einzug in der 2. Hälfte des Jahres kann es schon sein das man nachzahlen muß.

    Allerdings geht aus deinem, sorry, wirren Geschreibsel nicht hervor was nun genau bezüglich der Nebenkosten vereinbart ist.

    Zitat

    Allerdings müsste er laut Vermieter den Mietvertrag selber kündigen und das will er natürlich nicht

    Noch "besser" der Mietvertrag kann nur von Euch gemeinsam gekündigt werden.

    Was Du machen kannst? Eine gemeinsame Kündigung des Mietvertrages verfassen und dem (noch) Freund zur Unterschrift vorlegen.

    Weigert er sich, ihn auf Zustimmung verklagen. Dann ersetzt das Urteil seine Unterschrift.

    Vorher aber klären ob der Vermieter Dich weiter als Mieterin haben möchte. Wenn nicht neue Wohnung suchen.

    Rechtlich gesehen hat Deine Mutter keinen Anspruch darauf aus dem Vertrag entlassen zu werden und auch keinen auf die andere, kleinere Wohnung und Du keinen Anspruch den bestehenden Vertrag allein fortzusetzen.

    Der Vermieter kann darauf bestehen das der Mietvertrag der jetzigen Wohnung form- und fristgerecht von allen Personen der Partei Mieter gekündigt wird und dann entscheiden an wen er sie neu vermietet.

    Was genau ist zu Nebenkosten vertraglich vereinbart?

    Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Seite des Mietvertrages, nicht zu klein, einscannen und als Bild hochladen. Persönlich Daten unkenntlich machen.

    Hallo Berny,

    ja, er ist mitangemietet - er steht explizit mit im Mietvertrag. Sonst hätte mir ihn die Verwaltung ja auch nicht ordnungsgemäß kündigen müssen.

    Gruß Hannah

    Im Wohnungsmietvertrag?

    Wenn ja kann er gar nicht separat gekündigt werden! Er gehört quasi mit zur Wohnung.


    Dann ist unten auf den Vertrag noch einmal mit Sternchen in Handschrift geschrieben, wie sich die NK zusammensetzen.
    "NK setzen sich zusammen aus Strom 40 Euro etc."

    Mehr nicht? Oder ist unter etc. noch was aufgelistet?

    Zum Beispiel Heizkosten, Wasser, Grundsteuer, Versicherungen, Müll etc.

    Zitat

    Nun habe ich im Internet viel recherchiert nach Mietrecht und was ich machen kann. Ich bin darauf gestoßen, dass man jemandem fristlos kündigen kann, wenn zwei Monatsmieten ausstehen.

    Korrekt. Folglich kann dem Mieter frühestens am 4. Werktag im Juni fristlos gekündigt werden wenn die Miete für Mai und Juni nicht gezahlt ist.

    Ersatzweise gleich fristgerecht. Denn wenn der Mieter den Rückstand unverzüglich zahlt ist die fristlose Kündigung unwirksam.

    Zitat

    Und weiterhin habe ich gelesen, dass man jemandem fristlos kündigen kann, wenn die Kaution nicht gezahlt wurde, diese muss jedoch mindestens zwei Monatskaltmieten entsprechen.

    Da Mieter per Gesetz berechtigt sind die Kaution in 3 monatlichen Raten zu zahlen, kann frühestens am 4. Werktag im 3. Monat nach Mietbeginn wegen der offenen Kaution fristlos gekündigt werden.

    Miet- und Kautionszahlung ist getrennt voneinander zu sehen. Zum Beispiel 1 offene MM und 1 offene Kautionsrate, auch wenn das zusammen 2 offene MM ausmacht, berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.

    Zitat

    Nun ist meine Frage, wie ich vorgehen soll

    Den 4. Werktag im Juni abwarten.

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