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Ich bin im Sommer in einem 4 Parteienhaus eingezogen, trotzdem werden sämtliche Kosten auf das komplette Jahr angerechnet.
Sie müssen als Grundlage zur Abrechnung herangezogen werden, dann aber anteilig auf den Nutzungszeitraum des Mieters ungerechnet werden. Angenommen Dein Mietvertrag begann am 1.7.14 von allen Gesamtkosten 6/12 auch die des Schornsteinfegers.
Den mußt Du nicht separat zahlen.
Die Ablesung der Zähler muß der Vermieter gewähren. Div. Rechtsprecher sagen 1 x monatlich auf jeden Fall.
Wie eine formell korrekte Abrechnung in etwa aussehen sollte siehe Bild
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Der Vermieter ist kein Profi, die NK-Abrechnung ist eine handschriftliche Auflistung Leistung / Euro ohne jede weitere Information bzw. Rechengrundlage.
Handschriftlich ist kein Formfehler, aber der Rest dürfte einer sein und somit die Abrechnung unwirksam. Aber wenn Du magst lade sie doch als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen und bitte nicht zu klein.
Ist die Abrechnung unwirksam gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Die Abrechnung wegen formeller Fehler zurückweisen und eine korrekte fordern.
2. Die Füße still halten, warten bis der Vermieter evtl. mahnt und dann erwidern das Du keine korrekte Abrechnung erhalten hast.
Reagiert der Vermieter gar nicht am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung fordern. Denn dann ist eine Nachforderung des Vermieters verfristet. Ein evtl. Guthaben würde Dir aber noch zustehen.