Beiträge von anitari

    Was die Vermieterin will ist uninteressant. Aus meiner Sicht sogar Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

    Die Versicherung übernimmt lediglich die Wiederherstellung (Reparatur) der tatsächlich beschädigten Türen. Sofern Dir keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

    Allerdings hast Du jetzt ein Zeitproblem. Binnen 1 Woche ist es unmöglich das die Versicherung den Schaden reguliert. Also wirst Du erst mal selbst tätig werden müssen. Im Klartext selbst reparieren/streichen oder jemand damit beauftragen und natürlich bezahlen.

    Denn am Mietvertragsende ist die Wohnung in Vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

    So nebenbei, der Hund wird ja sicher die Türen nicht erst in den letzten Tagen zerkratzt haben.

    Zitat

    Wie würdet ihr die Sache bewerten, teilt ihr meine Auffassung?

    Jein

    Meine Auffassung/en:

    1. Der stillschweigenden Fortsetzung des Mietvertrages nach Ende der Kündigungsfrist wurde nicht widersprochen und im Mietvertrag gibt es auch keinen Passus wonach der Vermieter da schon vorsorglich tut.

    Dann gilt der Mietvertrag mit allen vereinbarten Konditionen, auch der Miethöhe, unverändert weiter. Sprich die Forderung des Vermieters ist berechtigt. Mietzahlungen müssen übrigens nicht angemahnt werden.

    2. Der stillschweigenden Fortsetzung des Mietvertrages nach Ende der Kündigungsfrist wurde binnen 2 Wochen nach Vertragsende widersprochen oder im Mietvertrag gibt es auch einen Passus wonach der Vermieter da schon vorsorglich tut.

    Dann wäre ein neuer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen und der Vermieter hat die Miethöhe stillschweigend akzeptiert.

    Oder heißt es in der E-Mail des Vermieters Nutzungsentschädigung?


    Zitat

    Anfang Dezember haben wir dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir Anfang März 2015 aus dem Objekt ausziehen werden,

    Sollte es zutreffen das der Vertrag stillschweigend fortgesetzt wurde oder gar ein neuer Vertrag zustande kam, reicht diese Mitteilung nicht aus. Es muß form- und fristgerecht gekündigt werden.

    Kündigungen über Mietverhältnisse, egal ob Wohnung oder Garage, müssen in Schriftform erfolgen.

    Schriftform heißt mit eigenhändiger originaler Unterschrift. Ansonsten sind sie unwirksam.

    E-Mail oder Fax erfüllen diese Formvorschrift nicht.

    Da die Kündigung dem Vermieter deutlich vor dem 3.6.15 zugegangen ist, ist das Ende der K-Frist der 31.08.15

    Dazu brauchst Du keinen Anwalt. Es reicht dem Vermieter das hier unter die Nase zu halten:

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Ist allerdings ein Kündigungsverzicht vereinbart der besagt das frühestens zum 30.09.15 gekündigt werden kann, wäre das etwas anderes.

    Also mal in den Mietvertrag schauen ob dort was in der Richtung steht.

    Zitat

    Ich habe im Anschluss bereits versucht, in einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin den Sachverhalt zu erklären.
    Diese beharrt jedoch darauf, dass meine Kündigung für den 30.08. zu spät eingegangen und daher erst zum 30.09.
    wirksam sei.

    Vielleicht kann die Dame nicht rechnen/zählen.

    Zitat

    "Die Eltern beider Mieter verpflichten sich gegebenenfalls die Miete und Nebenkosten, sowie durch den Mieter verursachte Schäden in voller Höhe, zu übernehmen!"

    Das soll wohl eine Bürgschaft darstellen. Ich bezweifel das dies in dieser Form wirksam ist.

    Zitat

    "Bagatellschäden bis zu 1 zu 1 Monatsmiete (=520€) pro Jahr werden vom Mieter getragen!"

    Das ist komplett unwirksam. Eine wirksame Kleinreparaturklausel sieht anders aus.

    Zunächst mal können A und B, da sie 2 von 3 Hauptmietern mit einem gemeinsamen Vertrag sind, alleine gar nicht kündigen.

    Ist keine Einigung bezüglich Nachmieter zu erreichen bleibt nur die komplette Kündigung des Mietvertrages.

    Ist der 3. WGler damit nicht einverstanden, können ihn die anderen 2 auf Zustimmung verklagen.

    Dann ersetzt das Urteil seine Unterschrift unter die gemeinsame Kündigung.

    Zitat

    Mieter C steht jedoch nur auf dem Mietvertrag vom Vermieter. Bei einem Personenwechsel wurden die alten Namen einfach durchgestrichen und der neue Mieter hinzugefügt. Auf dem Mietvertrag von Mieter A und B sind aber noch die anfängliche Konstellation der Wohngemeinschaft eingetragen.

    An wen zahlen A und B denn die Miete?

    Zitat

    a) In der Kündigung sind keine Fristen.

    Die ergeben sich aus § 573c Abs. 1 BGB


    Zitat

    Er müsste mir seine Wohnung als Ersatz anbieten:

    Sofern sie denn frei ist/wird und der jetzigen etwa gleichwertig ist.

    Zitat

    Soll ich bei meinem Widerspruch alle Punkte erwähnen oder nur die Fristen?

    Wenn sie unwirksam ist, nein.

    Ansonsten nur wenn sie eine besondere Härte für Dich bedeutet.

    Zitat

    Kann er mir eine Kündigung mit einer anderen Begründung ausstellen?

    Sicher doch. Und da Ihr, so lese ich das, gemeinsam in einem 2FH wohnt brauch er nicht mal einen Grund dazu.

    Aber was genau steht denn in der Kündigung?

    Entweder den exakten Wortlaut abtippen oder die Kündigung einscannen und als Bild hochladen.

    Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    Merke: Ich zahle freiwillig 30€ Monatl. mehr Miete um einer hohen Nachzahlung zu entgehen

    Merke: Miete und Nebenkosten sind 2 Paar Schuhe

    Zitat

    Nun habe ich mich gefragt, wie sich das mit der Grundsteuer bei Mischobjekten verhält. EG, 1. und 2. OG sind Gewerblich, im 3. OG wohnen 5 Mietparteien. Wir zahlen Grundsteuer jährlich 271,88€ (62qm²) pro Kopf

    Ne, 4,52 € pro m² im Jahr.
    Ob das eine "Normale" Höhe ist kann man ohne den Grundsteuerbescheid und vor allem den Hebesatz zu kennen nicht sagen. Die Stadt/Gemeinde macht bei der Erstellung des Bescheides keinen Unterschied zwischen Wohn- und Gewerbefläche wenn beides für ein Objekt zutrifft.

    Zitat

    Desweiteren zahlen wir pro Nase 239€ für den Hausmeister.Desweiteren zahlen wir pro Nase 239€ für den Hausmeister.

    Den Umlageschlüssel Nase, wie auch Kopf kann ich in Deiner Abrechnung nicht finden.

    Zitat

    Heisst das, das wir pro cmb 6.57€ zahlen? Das wäre ja exorbitant.

    Na ja, in den neuen Bundesländern nicht wirklich. Hier kostet der m³ Wasser bis zu ca. 10 €

    Fazit, rechnerisch und inhaltlich ist die Abrechnung in Ordnung.

    Ob die einzelnen Kosten berechtigt sind kannst Du nur per Belegeinsicht herausfinden.

    Du schreibst allerdings nichts zu den monatlichen Vorauszahlungen.

    Inklusive Heiz- und Warmwasserkosten hätten das etwa 150 € monatlich sein sollen, dann wäre eine Nachzahlung erspart geblieben bzw. wäre geringer ausgefallen.

    Wobei 55 € sind ja nun keine Unsumme.

    Zitat

    sonst hätte ich die Kündigung bis spätestens Ende Dezember schicken müssen.

    Und wann hast sie denn nun geschickt?

    Wenn gar nicht wirst Du die April-, Mai-, Juni-, Juli- und August-Miete noch zahlen müssen. Vorausgesetzt Du kündigst bis zum 3.6.15 formgerecht.

    Zitat

    Nun ist die Frage, muss ich die April-Miete noch zahlen unter diesen Voraussetzungen oder lohnt es sich rechtliche Schritte einzuleiten?

    An welche rechtlichen denkst Du denn?

    Zitat

    Erst jetzt haben wir in dem Buch von Mietvertrag gelesen dass das Mietverhältnis bis Jan. 2017 festgeschrieben ist.

    Bitte den exakten Wortlaut dazu.

    Zitat

    Welche unfeine Art hätten wir dass der Vermieter froh ist endlich meine Tochter auf die Straße zu setzen.

    Eine die Deiner Tochter mehr schadet als nutzt. Darum keine weiteren Angaben.

    Apor Pos Heizkosten, diese müssen zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Tut der Vermieter dies nicht kann der Mieter diesen Teil der Abrechnung um 15 % kürzen. Wären schon mal fast 67 €.

    Und so lange der Vermieter keine Einsicht in die Originalbelege gewährt ist eine evtl. Nachzahlung nicht fällig. Den Vermieter darum nachweisbar zur Belegvorlage/-einsicht auffordern.

    Zitat

    Wie sollen wir uns verhalten?

    Dem Vermieter ein letzte, sehr kurze, Frist, sagen wir mal 5 Werktage, zur Übergabe der Wohnung setzen. Kommt er dem nicht nach den Vertrag weil die Mietsache nicht wie vertraglich vereinbart zur Verfügung gestellt wurde außerordentlich (fristlos) kündigen.

    Bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.

    ...Obwohl über 400 Euro Wasser aufs Jahr hochgerechnet + ca. 900 Heizung doch riesige Beträge für 1 Person darstellen...

    Nicht zwingend.

    75 € monatliche Heizkosten für eine Wohnung die etwa 50 - 75 m² groß ist wären nicht ganz unrealistisch.

    Heizkosten von ca. 1 - 1,20 € pro m² pro m² sind im Durchschnitt, wenn mit Warmwasseraufbereitung sogar bis 1,50 €.

    Der Durchschnitt für Betriebskosten insgesamt liegt bei 2 - 3 € pro m². Das hat mit Stadt oder Dorf nichts zu tun.

    Aber wie Berny schon schreibt:

    Dieser Zettel ist alles andere, nur keine korrekte Abrechnung.

    Zitat

    Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso?

    Weil die Angabe nicht vorgeschrieben ist. Es gibt übrigens gar keine Formvorschrift für Mietverträge. Diese können auch auf einem Bierdeckel oder mündlich abgeschlossen werden.

    Wo habt Ihr denn die 100 m² her?

    Zitat

    Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?


    Eine Dachterrasse ist so was wie ein Balkon.

    Zitat

    §26. Eigenleistung des Mieters,
    Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen.

    Etwas widersprüchlich die Klausel. Vermieter fragen.

    Zitat

    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.

    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Ist nach deutschem Mietrecht unwirksam.

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