Klempner selber bezahlen trotz Hauptrohrverstopfung?

  • Hallo,

    Ich habe gestern eine ziemliche Verstopfung im Bad gehabt. Das Wasser ist aus allen Seiten hochgekommen und kaum abgeflossen (In der Dusche hat es sich nurnoch gestaut). Selbst nach betätigen des Wasserhahns, ist der Wasserpegel im Klo angestiegen.

    Da ich die ehemalige Vermieterin nicht erreichen konnte und ich noch nicht die Telefonnr. des neuen Vermieters habe, habe ich schließlich selbst nach ca. 4 Std warten, einen Klempner Notfalldienst angerufen. (Man muss ja schließlich irgendwie wieder auf die Toilette können? Zudem hat es sehr gestunken.)

    Nachdem die Verstopfung behoben war, welche sich laut Klempner in eienr Tiefe von 4,5 - 5m befand, und somit im Zentralabfluss, konnte ich die ehemalige Vermieterin doch noch erreichen. Allerdings zahlt die Gebäudeversicherung nicht, da kein Wasserschaden entstanden ist und der Vermieter will die Rechnung auch nicht übernehmen, da wir den Klempner selbst gerufen haben.

    Daher ist meine Frage, ob wir jetzt auf den Kosten sitzen bleiben oder ob der Vermieter wohl nicht doch die Rechnung übernehmen muss, da es sich um eine für und unzugängliche Leitung handelt, die Verstopft war.

    MfG
    Lukas

  • Eine derartige Verstopfung kommt doch nicht von jetzt auf gleich.

    Ob es wirklich ein Notfall war der Dich berechtigte selbst umgehend einen Handwerker zu beauftragen und der Vermieter trotzdem die Kosten tragen muß ... :confused:

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