Die Verwaltung ist übrigens stinkfaul...
Hier ist es der Vermieter![]()
Die Grundsteuer ist bei ETWs nicht im Hausgeld enthalten.
Die Verwaltung ist übrigens stinkfaul...
Hier ist es der Vermieter![]()
Die Grundsteuer ist bei ETWs nicht im Hausgeld enthalten.
Die Abrechnung ist an meinen Vermieter adressiert. Eine Anlage dazu habe ich nicht erhalten (habe ich einen Anspruch darauf?). Genau diese Aufteilung eines Abrechnungsunternehmens würde ich mir nämlich wünschen um die Kosten auch nachvollziehen zu können.
Die Verrechnung der Vorausszahlung mit den Kosten ist am Ende der Seite handschriftlich in einer Zeile vermerkt.
Das dachte ich mir fast. ETW-Eigentümer meinen oft, sicher aus Unwissenheit, wenn sie ihre Hausgeldabrechnung an den Mieter durchreichen reicht das.
Ja der Vermieter hätte eine namentlich an Dich gerichtete Abrechnung erstellen müssen. Seine Abrechnung, aus der die Kosten und deren Aufteilung ersichtlich ist, in Kopie als Anlage. Dann wäre das korrekt.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
1. Den Vermieter nachweisbar anschreiben und ihm mitteilen das die Abrechnung nicht korrekt und Du sie darum zurückweist.
1. a. Was falsch ist angeben.
1. b. Was falsch ist nicht angeben. Dann muß der Vermieter das selbst raus finden.![]()
2. Schweigen.
2. a. Fragt dann der Vermieter irgend wann mal nach der Begleichung der Nachzahlung, ich denke es hat sich eine ergeben, dumm fragen: "Was für eine Abrechnung? Habe keine bekommen." Denn das was Du bekommen hast ist keine wirksame Abrechnung.
2. b. Kommt keine Frage/Erinnerung am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung einfordern.
ZitatWas sagt ihr dazu?
Das die Abrechnung den Mindestanforderungen entspricht. Detaillierter geht es gar nicht.
Bei Unklarheiten den Vermieter kontaktieren und Einsicht in die Originalbelege fordern. Das zu gewähren ist er verpflichtet.
An wen ist denn diese Abrechnung namentlich gerichtet?
Gibt es noch ein Anschreiben des Vermieters an Dich gerichtet dazu in dem dann die Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet werden?
ZitatDarf der Vermieter in einem Mehrparteienhaus (3 Etagen) mit einem Stromzähler und drei Unterzählern den Mietern den Stromvertrag vorschreiben?
Die Mieter haben doch gar keinen Vertrag mit dem Anbieter.
Der Vermieter kann einen Vertrag mit dem Anbieter seiner Wahl abschließen.
Trotz Gebot zur Wirtschaftlichkeit muß das nicht der billigste sein. Die sehr günstigen Anbieter haben oft eine lange Vertragslaufzeit oder verlangen sogar eine Kaution. Solche Anbieter würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser.
ZitatJedoch wurde ich über keinerlei Konditionen des Stromvertrags informiert.
Die gehen die Mieter auch nichts an.
ZitatDer Abrechnungszeitraum ist vom 07.05.14 - 06.05.15, also ein wenig verschoben.
Stimmt. Aber korrekt.
Dein Nutzungszeitraum also vom 1.12.14 - 6.5.15
Sprich überwiegend Heizmonate.
Zitatmonatliche Vorauszahlungen betragen 75€.
Inkl. Heizkosten?
Wenn ja sind das mindestens 75 € monatlich zu wenig. In Heizmonaten sogar 150 - 225 € zu wenig. Das aber nur ganz knapp ohne Kosten der WW-Aufbereitung berücksichtigt.
Abrechnungszeitraum?
Ich vermute mal 1.6. 14 - 31.5.15 - falsch bitte korrigieren.
Höhe der monatlichen Vorauszahlungen?
ZitatZum Beispiel war ich auch über Weihnachten 2 Wochen überhaupt nicht in der Wohnung, also da kann etwas vorne und hinten nicht stimmen.
Na und? Die Anlage ist trotzdem gelaufen. Bestenfalls war Dein Verbrauch für diese 2 Wochen geringer.
Für die Heizkosten sind die Gesamtkosten der Heizungsanlage, der Gesamtverbrauch des Hauses des gesamten Abrechnungszeitraumes ausschlaggebend.
Der persönliche Nutzungszeitraum und Verbrauch eher zweitrangig.
ZitatKann ich den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten jetzt schon kündigen?
Ja, zum 01. Oktober 2016
Bei einer Inklusivmiete gibt es keine Abrechnung.
Richtig, wurde mir zusammen mit der Abrechnung der Energiekosten zugestellt.
Daraus ergibt sich für die 4 Monate doch nur eine Nachzahlung von 60,22 €
Angesichts der geringen Vorauszahlungen von monatlich 70 €, ein läppischer Betrag.
Vielen Dank zunächst für die Antworten. Als Ergänzung hier noch die gesondert aufgeführte Betriebskostenabrechnung.
Grüße
Was ist das denn nun?
Die Abrechnung des Vermieters an Dich oder was?
Ich habe noch so einige Ungereimtheiten gefunden.
Betriebsstrom, das schrieb Andreas ja schon an, fast 8 % der Heizenergiekosten ist heftig. Üblich sind 5 - 6 %.
Wartung mit 268 € ist auch recht teuer. Hier wäre zu prüfen ob nicht etwa ein Wartungsvertrag besteht. In solchen sind oft Kostenenthalten die Nicht umlegbar sind.
Ein mal Emissionsmessung und dann noch mal Kaminkehrer ist ein mal zu viel.
Das der Vermieter "gnädiger Weise" 150 € erlassen hat liegt wohl eher daran das er weiß das mit der Abrechnung was nicht stimmt.
Mein Rat die Abrechnung fachlich, am besten von einem Fachanwalt, prüfen lassen.
Bei einem so alten Mietvertrag ist davon auszugehen das Klauseln Schönheitsreparaturen betreffend inzwischen unwirksam sind.
Sprich die Wohnung ist, wie es auch im Vertrag steht, sauber (besenrein) zurückzugeben.
ZitatLaut Verwalter muß das alles auch in angeblich gesetzlichen geregelten Farbtönen passieren,
Verwalter, wie auch Vermieter, reden manchmal viel wenn der Tag lang ist oder "erfinden" mal eben irgendwelche Gesetze.
Ein Gesetz das Farbtöne vorschreibt gibt es nicht.
Meine Lieblingsgegenfrage bei derartigen Behauptungen:
In welchem Gesetz/welcher Vorschrift steht das/kann man das nachlesen?
Hallo,
in der Tat vom Zeitraum her eher Frühjahr, allerdings habe ich auch diese Monate für wenig heizintensiv gehalten. Der Vermieter erlässt von sich aus 150€ der Nachzahlung, mit Hinweis auf mein Studium (siehe handschriftliche Änderung durch den Vermieter). Dies ist natürlich erstmal sehr erfreulich, dennoch würde ich mich freuen wenn jemand einen Blick auf die Abrechnung werfen könnte. Persönlich kontaktiert habe ich Ihn noch nicht, da er im Ausland wohnhaft ist.
An Vorauszahlungen leiste ich monatlich 90€ für die Heizung und 70€ für Betriebskosten.
12.000 €, in Worten ZWÖLFTAUSEND, Heizkosten bei einer Wohnfläche von 460 m²? Das macht mich sprachlos
Und im ganzen Haus sollen in 12 Monaten nur knapp 86 Einheiten verbraucht worden sein?
Das kann doch vorne und hinten nicht stimmen.
Oder stehen 410 m² leer?
Ich dachte schon meine Heizkosten mit etwa 15 - 18 €/m² im Jahr sind hoch.
März und April nennst Du mitten im Sommer?
Das sind noch Heizmonate in denen die tatsächlichen Heizkosten doppelt so hoch sein können wie die gezahlten.
Wie hoch waren denn nun die Vorauszahlungen für die 4 Monate? 360 €, 280 € oder 360 € + 280 €?
Wenn 360 oder 280 € wäre das inkl. Heizkosten viel zu wenig.
Genaueres kann man aber ohne die Abrechnung zu sehen nicht sagen.
Wenn Du magst scann sie ein und lade sie als Bild(er), bitte nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.
ZitatJetzt plötzlich fällt den Vermietern ein, sie hätten gerne gewußt, was der Bekannte meiner Mutter genau gemacht hat. Sonst glauben sie nicht, das die Renovierung ordentlich erfolgte.
Haben die keine Augen im Kopf?
Was genau steht denn im Mietvertrag zu Renovierung und wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist?
Bei einem so alten Vertrag kann es gut möglich sein das einige Klauseln inzwischen unwirksam sind.
ZitatDer Vermieter will nun ...
Und was will der Mietvertrag?
Bitte den exakten Wortlaut zu Schönheitsreparaturen, wie die Wohnung bei Mietende zu übergeben ist und, falls festgehalten, in welchem Renovierungszustand sie zu Mietbeginn übergeben wurde.
Den Rückbau vom Mieter vorgenommener Änderungen, z. B. Laminat, kann der Vermieter fordern.
ZitatZum § 573a BGB noch eine Frage; heißt das, dass der Hauptmieter einem Untermieter ohne Grund, mit einer Frist von 6 Monaten, kündigen kann?
Heißt es. Sofern er, der Vermieter (Hauptmieter), selbst mit dem Mieter in einer Wohnung wohnt.
Er, der Vermieter, muß sich aber im Kündigungsschreiben auf diesen Paragrafen berufen.
ZitatUnd; was ist wenn im (scheinbar unwirksamen) Kündigungsschreiben steht: "Ich widerspreche einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 574a BGB?
In wessen Kündigungsschreiben?
Der Vermieter kann einer stillschweigenden Verlängerung nur nach § 545 widersprechen.
Ich weiß jetzt nicht ob ich das schon erwähnte, wenn nicht,
laut Mietrecht gibt es nur Mieter und Vermieter.
Das ein Vermieter zufällig mal selbst Mieter ist spielt keine Rolle.
danke für die Info.
Wir bzw. meine Mom sind in diesem Fall aber der Vermieter ![]()
Danke für die nicht unwichtige Info so am Rande.
Zitatanitari das ist mir klar. Aber als Vermieter würde es in diesem Fall ja reichen, vor Sept. schriftlich dem Mieter zu kündigen oder?
Warum? Der Mieter will doch eher ausziehen bzw. den Vertrag beenden.
Zitatlt. meiner Recherche hat der Vermieter dem Mieter in diesem Fall 6 Monate vor Termin schriftlich zu kündigen.
Nur wenn die Wohndauer 5 Jahre, aber unter 8 Jahre, beträgt.
Wenn der Mieter dann eher den Vertrag beenden will muß er schon selbst kündigen.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen, ohne Einhaltung von Fristen, zu jedem x-beliebigen Datum zu beenden. Zum Bleitsift zum 31. Juli
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