Beiträge von anitari

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    Muss ich für etwas Zahlen, was ich eigentlich nicht nutze?

    Du könntest aber.

    Ergo mußt Du anteilig zahlen.

    Vergleichbar mit den Auszugskosten die auch der Mieter im EG anteilig tragen muß obwohl er den Aufzug nicht nutzt.

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    Vielleicht wird sowas gesetzlich geregelt.

    Hier ist der Mietvertrag das Gesetz. Was dort vereinbart ist gilt.

    Zitat

    ... und ist es rechtens, dauerhaft immer wieder den Vertrag um 3 Jahre zu verlängern?

    Für Verträge über Gewerberäume ist das rechtens.

    Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit, früher aus diesem Vertrag zu kommen ...

    Nur mit Kulanz des Vermieters.

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    Da ich nun in Erwägung ziehe zum Jahresende meine Räume zu kündigen, habe ich meinen Vertrag gelesen ...

    Stolze Leistung nach über 7 Jahren :o

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    mein Vermieter hat, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen, ...

    Muß er auch nicht.

    Zitat

    eine Treppe führt direkt zu meiner Wohnung (inkl. Flur), wo viele Gegenstände von mir stehen.

    Räum sie weg. Oder gehört der Flur zu Deiner Mietsache?

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    Ich würde den Klienten stets begegenen und fühle mich in meiner Privatsphäre massiv eingeschränkt.

    Deine Privatsphäre beginnt hinter Deiner Wohnungstür.

    So nebenbei, nicht alle Menschen die zur Psychotherapie gehen sind gefährlich.

    Zitat

    Muss ich im Fall des Falles einen neuen Mietvertrag unterschreiben?

    Nein. Der bestehende gilt unverändert weiter. Lediglich Name des Vermieters und die Bankverbindung ändern sich.

    Gegen rechtlich korrekte Mieterhöhungen kann man, außer neue Wohnung suchen, nichts machen.

    Zitat

    Der Käufer will das Haus nur als Kapitalanlage haben.

    Na dann bleibt nur zu hoffen das er sich das nicht anders überlegt, der Noch-Eigentümerin nicht wegen Eigenbedarf kündigt und selbst einzieht.

    Zitat

    Also..., ich habe in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus gewohnt

    Hat in der 2. Wohnung der Vermieter selbst gewohnt?

    Zitat

    mit der Begründung, dass im Mietvertrag eine Heizkostenpauschale vereinbart wurde

    Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung. Da hat der VM recht.

    Zitat

    Ich erwäge jetzt, meinen ehemaligen Vermieter auf die Erstellung einer Verbrauchsunabhängigen Heizkostenabrechnung zu verklagen. Werde ich damit Erfolg haben?

    Wenn ich mir den § 11 richtig verstehe, nein. Dann spielt es auch keine Rolle ob der VM selbst mit in dem Haus wohnt oder nicht.

    Wir wollten die Wohnung ordentlich hinterlassen, deshalb wurde gestrichen

    Tja, wenn das nicht fachgerecht ausgeführt wurde habt Ihr jetzt ein Problem.

    im Mietvertrag meines verstorbenen Bruders stand, daß die Wohnung besenrein zu übergeben ist. Was versteht ihr unter dem Wort besenrein?
    Wir haben alles gestrichen, Bad geputzt, Küchenschränke,Kühlschrank, Heizungen und auch den Keller geputzt. Jetzt meinte die Vermieterin, daß das alles nicht ordnungsgemäß gemacht wäre vor allem im Bezug auf das Streichen, weil dies ein Bekannter meiner Mutter gemacht hat.

    Und warum wurde gestrichen wenn im Vertrag besenrein steht?

    Zitat

    In meinem Mietvertrag findet sich allerdings überhaupt keine explizite Klausel zu Kündigungsfristen.

    Aber im BGB einen diesbezüglicher Paragrafen

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Im Moment hast Du noch die Möglichkeit neu zum 31.10.2015 zu kündigen. Dann kannst Du völlig entspannt umziehen.

    Steht tatsächlich

    Zitat

    Bis zum 31.05.2016 verzichten beide Parteien auf das Recht zur ordentlichen Kündigung.

    im Vertrag?

    Ich frage deshalb noch mal nach weil Du irgendwo 2015 schreibst.

    Der BGH hat einen gegenseitigen Kündigungsverzicht bis maximal 45 Monate, also 3, Jahre und 9 Monate, ab Vertragabschluß (Datum der Unterschrift) für zulässig erklärt. In einem Formularmietvertrag, wohl gemerkt.

    Demnach wäre die Klausel in Eurem Vertrag unwirksam und Eure Kündigung zum 31.8.2015, sofern dem Vermieter fristgerecht zugegangen, wirksam.

    Ist es aber eine Individualvereinbarung wäre der K-Verzicht bis 31.5.2016 allerdings wirksam.

    Also den Vertrag noch mal genau prüfen oder besser noch fachlichanwaltlich prüfen lassen.

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Also die Heizkosten sind schon auf 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten aufgeschlüsselt. Aber in der Rechnung vom Fernwärme anbiete sehe ich das ca. 3500€ Grundpreis sind und 3500€ Verbrauch für das Haus.

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    Da hast Du einen Den-/Lesefehler. Auf Bild 1 sind 35.220 MWh als Brennstoffverbrauch der Liegenschaft (des Hauses) angegeben.

    Bild 2 ist für Dich entscheidend.

    Und daraus sehe ich das die Abrechnung rechnerisch korrekt ist.

    Bis auf den Grundkostenanteil der Heizkosten. Hier wird mit "Zeitfaktor" 365 (Tage) statt mit 97 (Tage) gerechnet.

    Problem ist halt der geringe Verbrauch. Das treibt leider den Preis pro verbrauchter Einheit für den einzelnen Mieter in die Höhe.

    Hat das Haus tatsächlich eine Wohnfläche von 464 m² ist die Aufteilung der Grundkosten korrekt.

    Zitat


    Bis auf den Grundkostenanteil der Heizkosten. Hier wird mit "Zeitfaktor" 365 (Tage) statt mit 97 (Tage) gerechnet.

    Muß mich korrigieren. Hier wird mit Gradtagen gerechnet. Das Jahr hat 1000.


    September 30 - Dein Anteil 5
    Oktober 80
    November 120
    Dezember 160

    Macht 365 Gradtage. Also auch das korrekt.

    Rechtlich gesehen ist der Ex-Partner immer noch Mieter mit allen Pflichten und Rechten. Er selbst hat immer noch Anspruch auf Nutzung der Wohnung.

    Dort einen Angehören "einzuquartieren" aus meiner Sicht nicht.

    Dazu bräuchte er ja die Zustimmung des Vermieters. Und die kann dieser z. B. wegen Überbelegung verweigern.

    Zitat

    Der Mietvertrag wurde auf beide Namen ausgestellt.

    Das kann im Falle einer Kündigung zum Problem werden. Denn diese müssen alle Personen der jeweiligen Vertragspartei erklären, sonst ist sie unwirksam.

    Zitat

    Der Vermieter erhält vom Fernwärmeanbieter eine Rechnung über Arbeitspreis und Grundpreis.

    Das ist lediglich seine Heizenergierrechnung. Diese ist u. a. die Grundlage für die Heizkostenabrechnung.


    Fernwärme ist gleich nach Strom die teuerste Art zu heizen.

    Leerstand führt zu geringem Verbrauch. Folge hohe Verbrauchskosten.

    Die Grundkosten nur auf die bewohnten Wohnungen umzulegen ist allerdings nicht korrekt.

    Der Vermieter muß die Kosten getrennt nach Grund- (nach der Wohnfläche) und Verbrauchskosten aufschlüsseln.

    Nutzungszeitraum nur 3 Monate, und evtl. noch Heizmonate, ist natürlich ein Garant für eine Heizkostennachzahlung.

    Wäre interessant die Abrechnung zu sehen. Wenn Du magst scann sie ein und lade sie als Bild(er). Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Kündigungsfrist für Untermieter ist die selbe wie für jeden anderen Mieter auch.

    Wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart 3 Monate.

    Ausnahme, das Zimmer ist 1. nachweislich fast vollständig mit Möbeln des Vermieters ausgestattet, 2. an nur eine Person und 3. innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung vermietet.

    Dann kann der Mieter bis zum 15. des Monats zum Ende des selben Monats kündigen.

    Der Inhalt des Mietvertrages Deines Vermieters hat Dich nicht zu interessieren bzw. hat mit Deinem Vertrag nichts zu tun.

    Da sie nicht Hauptmieterin ist hat sie kein Mitspracherecht über weitere Untermieter.

    Ist das Zimmer unmöbliert vermietet gilt für sie die 3monatige Kündigungsfrist.

    Ein Sonderkündigungsrecht wegen Zuzug weiterer Personen gibt es nicht.

    Nun verstehe ich das aber so das sie ein ganzes und die Hälfte des 3. Zimmers gemietet hat.

    Und dieses 3. Zimmer will die Hauptmieterin nun komplett vermieten. Sprich Deiner Schwester die vertraglich zugesicherte Nutzung entziehen.

    Dann könnte BGB § 543 Abs. 2 Pkt. 1 greifen

    § 543
    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

    Zitat

    Ich bin in ein unrenoviertes Zimmer eingezogen

    Ist das irgend wo, im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll, vermerkt?

    Wenn nicht hast Du schlicht Pech gehabt.

    Unfachmännische Renovierung bei Mietende muß kein Vermieter hinnehmen.

    Der Inhalt der Seite fehlerhaft was die Angabe von Kündigungsgründen angeht.

    Nur Mieter können ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen.


    Zitat

    Wir haben ein unbefristetes Mietverhältnis und muss nun unser Vermieter einen Kündigungsgrund angeben?

    Ja

    AUSNAHME, Ihr wohnt mit dem Vermieter gemeinsam in einem Haus welches nur 2 Wohnungen hat.

    Dann kann der Vermieter auch ohne Grund kündigen. Muß sich aber im Kündigungsschreiben auf sein erleichtertes Kündigungsrecht gemäß §573a berufen.

    Was genau genommen auch eine Begründung ist.

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