Beiträge von anitari

    Danke für deine Antwort.
    Wenn er zum 13.7. einzieht und der Mietvertrag erst am 1.8. beginnt, hat die Verwaltung mir gesagt, ich soll es selber mit dem Nachmieter klären. Somit hat dieser mir die Miete vom 13.7. bis zum 1.8. gezahlt. Er isz zwar nicht eingezogen, aber die Pakete standen in meiner Wohnung und es gibt keinen Vertrag darüber.
    Und die Pakete stehen nicht mehr in meiner Wohnung.
    Gruß.

    Was willst Du dann noch? Gib ihm die Kohle zurück und fertig.

    Zitat

    Wie sieht es allerdings rechtlich aus?

    Das, wenn eine VertragsPARTEI aus mehreren PERSONEN besteht nur alle PERSONEN gemeinsam bzw. die VertragsPARTEI als ganzes kündigen kann.

    Eine Teilkündigung einer von mehreren Personen einer Vertragspartei wäre unwirksam.

    Zitat

    Zudem haben wir für das Objekt eine Unterlassungserklärung beim Notar abgegeben, d.h. wenn die Miete in einer bestimmten Frist nicht bezahlt werden kann, hat der Mieter das Recht das Gewerbe zu schließen.

    Ja und? Was hat das mit der Pflicht die Miete zu zahlen zu tun? Nichts!

    Zitat

    Noch etwas:
    Falls der Vermieter wirklich strikt gegen unsere Kündigung ist

    Gegen Eure gemeinsame Kündigung kann der Vermieter gar nicht sein.

    Zitat

    und stur bleibt, wäre es für uns möglich eine Vollmacht für den anderen Mieter zu schreiben? In dieser würde dann stehen, dass wir der Person eine Vollmacht übertragen und wir somit nichts mehr mit dem Mietvertrag zu tun haben. Wären wir dann von allen Verpflichtungen als Mieter entbunden, oder ist das rechtlich nicht machbar?

    Wenn Ihr gemeinsam kündigt ist der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet PUNKT.

    Wozu dann Vollmacht oder ähnlicher Quatsch?

    Wobei mit einer Vollmacht ist man nicht aus dem Vertrag.

    Du hast schwarz auf weiß, daß Du den Putz nicht beseitigen mußt. Wozu noch die Frage?

    Dieses Schwarz-auf-Weiß ist aber nicht mehr gültig.

    Rantzau

    Du warst leider so unklug mit dem neuen Eigentümer einen neuen Vertrag abzuschließen. Somit sind die Vereinbarungen mit dem Voreigentümer Null und Nichtig geworden.

    Der Vermieter hat hier vermutlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, endlich auf Abrechnung nach der Heizkostenverordnung umgestellt. Dagegen kannst Du gar nichts tun.

    Zitat

    Heizkosten, heißt in unserem Mietvertrag Kosten für Gas.

    Heizkosten bestehen aus mehr als nur den Kosten für die Heizenergieart. Kosten der Anlagenwartung, Emissionsmessung und des Betriebsstromes kommen noch dazu.

    Zitat

    also kann ich zusammenfassen, dass ich jeden Monat blind nur nach m2 Heizkosten zahle entspricht nicht der Heizkostenverordnung

    Doch. Die monatlichen Vorauszahlungen werden nach der Wohnfläche veranschlagt.

    Die Abrechnung über monatlichen Vorauszahlungen muß dann nach der Heizkostenverordnung erfolgen.

    Sprich ein Teil, meistens 30 %, der Gesamtheizkosten werden nach der Wohnfläche und der Rest nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

    Gleiches gilt für die Kosten der Warmwasseraufbereitung wenn in den Heizkosten enthalten.

    Dazu sind sog. Heizkostenverteiler an allen Heizkörpern und evtl. Warmwasserzähler für jede Wohnung.

    Rechnet der Vermieter trotz Verpflichtung nicht gesetzeskonform ab darf der Mieter den Teil der Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.

    Da Ihr offenbar große Angst vor einer evtl. Nachzahlung habt wäre mal zu prüfen ob die monatlichen Vorauszahlungen angemessen sind.

    Für Heizkosten ohne Warmwasser sollten es etwa 1,00 - 1,25 € pro m² sein, mit Warmwasser 1,25 - 1,50 €.

    Für die übrigen Nebenkosten nochmal etwa 1,00 - 1,25 € pro m².

    Sprich insgesamt 200 - 250 € monatliche Vorauszahlungen. Da wären dann aber nur die allerwichtigsten Nebenkosten berücksichtigt. Extras wie z. B. Hausmeister, Treppenhausreinigung und/oder Gartenpflege kosten auch extra.

    Noch ganz wichtiges Kriterium, besonders wenn man erst eingezogen ist, ist der Abrechnungszeitraum.

    Ist der das Kalenderjahr, gut für Euch. Denn dann könnt Ihr aus den heizfreien bzw. heizarmen Monaten Mai - September Heizkosten "ansparen" für die Monate Oktober - Dezember.

    Ist der Abrechnungszeitraum aber z. B. der 1.2.2014 - 31.1.2015 habt Ihr die berühmte A...karte. Denn dann schützen auch keine noch so angemessenen Vorauszahlungen vor einer Nachzahlung. Im Januar sind die tatsächlichen Heizkosten etwa 3 x so hoch wie die gezahlten.


    Mit meiner monatlichen Gaszahlung bin ich noch zufrieden, das ist einigermaßen in Ordnung.

    Gaszahlung?

    An wen denn?

    Oder sind monatliche Heizkosten gemeint?

    Die 15 % beziehen sich auf die Heizkosten laut Abrechnung. Nicht auf eine evtl. Nachzahlung.

    Beispiel:

    Heizkosten laut Abrechnung 1000 €

    Dann darfst Du davon 15 % abziehen wenn die Abrechnung nicht gemäß Heizkostenverordnung erstellt wurde.

    Zitat

    und ich weiß, dass mein Vermieter mir Gaszähler installieren müsste.

    Nö. Oder hat die Wohnung eine eigene Heizanlage (Gastherme)?

    Werden die Wohnungen per Zentralheizung mit Wärme und evtl. Warmwasser versorgt gibt es bzw. kann es keine Gaszähler für jede Wohnung geben.

    Was es geben muß sind Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper und der Vermieter muß nach der Heizkostenverordnung abrechnen.

    Tut er das nicht kann der Mieter diesen Teil der Betriebskostenabrechnung um 15 % kürzen.

    Ich könnte auch das Haus kaufen. Und in die Wohnung der Mieterin einziehen wollen. Verhält sich dies genaus wie die Eigenbedarfskündigung?

    Wenn Du dann rechtmäßiger Eigentümer und somit der Vermieter bist, ja.

    So nebenbei, Dein Vater ist 70. Braucht er da nicht schon Hilfe? Zum Beispiel im Haushalt oder bei der Pflege des Grundstücks.:cool:

    Eigenbedarf kann man nämlich auch für Hausangestellte geltend machen.

    Der Umlageschlüssel ist die Wohnfläche (qm).

    Die Kosten wurden alle auf 12 Monate, nicht 10 berechnet.

    Mal davon abgesehen sind 60 € für 54 m² schon sehr knapp.

    Hausmeister ist so ein Extra, das auch extra kostet. Die Grundsteuer ist recht hoch. Was nicht unbedingt falsch sein Muß. Da kann einfach an der teuren Gegend liegen.

    Was hat das ab 1.11.14 Romano zu bedeuten?

    Alle Kosten die im Abrechnungszeitraum entstanden Kosten fließen in die Abrechnung ein.

    Ob nun im, vor oder nach dem Nutzungszeitraum des Mieters ist egal.

    Der Mieter muß sie anteilig zu seinem Nutzungszeitraum tragen.

    Ob die Umlage anteilig zum Wasserverbrauch korrekt ist wage ich allerdings zu bezweifeln. Das müßte explizit im Mietvertrag vereinbart sein.

    Wenn nicht müssen die Kosten nach der Wohnfläche und dem Nutzungszeitraum, wenn kürzer als der Abrechnungszeitraum, umgelegt werden.

    Ich war bei den Stadtwerken und der jetztige Mieter zahlt sogar nur 110 Euro. Wie kann das denn?

    Keine Ahnung.

    Der jetzige Mieter ist im Winter nicht da, die meiste Zeit auf Montage, zieht sich im Winter wie ein Eskimo an und heizt nicht oder der Vermieter erzählt Dir einen vom Pferd.

    110 € bei Zentralheizung mit Öl oder Gas würde hinkommen. Mit Strom niemals.

    Zitat


    Nach meiner Rechnung komme ich auf Stromkosten von
    110 * 80 m2 = 8800 + Ca. 2000 zusätzlich * 25 Cent = 2700 Euro im Jahr, im Monat 225 Euro. Ist das realistisch?

    Das ist ziemlich realistisch. Mit Strom heizen ist etwa 3 - 4 x so teuer als mit Gas oder Öl. Da liegen die Heizkosten im Schnitt bei 1 - 1,50 € pro m².

    Zitat

    Es wird ein Energieverbrauchskennwert von 110 kWh angegeben.

    Der kann sich aus 3 günstigen Jahren ohne nennenswerten Winter errechnet haben. Ich persönlich halte von diesem, wie ich ihn nenne, Schwindelpass überhaupt nichts.

    Zitat

    In unserem Fall gilt dann wohl § 577a (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung) nicht, oder?

    Wenn die Wohnung schon eine ETW war als Ihr sie gemietet habt, gilt § 577a nicht.

    Rat? Es auf keinen Fall auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Ihr solltet die Kündigung zunächst mal fachanwaltlich prüfen lassen.

    Zitat

    In dem Mietvertrag sind 3 Parteien eingetragen

    3 PERSONEN aus der die PARTEI Mieter besteht. Ist die Kündigung an alle 3 gerichtet?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!