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Heizkosten, heißt in unserem Mietvertrag Kosten für Gas.
Heizkosten bestehen aus mehr als nur den Kosten für die Heizenergieart. Kosten der Anlagenwartung, Emissionsmessung und des Betriebsstromes kommen noch dazu.
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also kann ich zusammenfassen, dass ich jeden Monat blind nur nach m2 Heizkosten zahle entspricht nicht der Heizkostenverordnung
Doch. Die monatlichen Vorauszahlungen werden nach der Wohnfläche veranschlagt.
Die Abrechnung über monatlichen Vorauszahlungen muß dann nach der Heizkostenverordnung erfolgen.
Sprich ein Teil, meistens 30 %, der Gesamtheizkosten werden nach der Wohnfläche und der Rest nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Gleiches gilt für die Kosten der Warmwasseraufbereitung wenn in den Heizkosten enthalten.
Dazu sind sog. Heizkostenverteiler an allen Heizkörpern und evtl. Warmwasserzähler für jede Wohnung.
Rechnet der Vermieter trotz Verpflichtung nicht gesetzeskonform ab darf der Mieter den Teil der Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.
Da Ihr offenbar große Angst vor einer evtl. Nachzahlung habt wäre mal zu prüfen ob die monatlichen Vorauszahlungen angemessen sind.
Für Heizkosten ohne Warmwasser sollten es etwa 1,00 - 1,25 € pro m² sein, mit Warmwasser 1,25 - 1,50 €.
Für die übrigen Nebenkosten nochmal etwa 1,00 - 1,25 € pro m².
Sprich insgesamt 200 - 250 € monatliche Vorauszahlungen. Da wären dann aber nur die allerwichtigsten Nebenkosten berücksichtigt. Extras wie z. B. Hausmeister, Treppenhausreinigung und/oder Gartenpflege kosten auch extra.
Noch ganz wichtiges Kriterium, besonders wenn man erst eingezogen ist, ist der Abrechnungszeitraum.
Ist der das Kalenderjahr, gut für Euch. Denn dann könnt Ihr aus den heizfreien bzw. heizarmen Monaten Mai - September Heizkosten "ansparen" für die Monate Oktober - Dezember.
Ist der Abrechnungszeitraum aber z. B. der 1.2.2014 - 31.1.2015 habt Ihr die berühmte A...karte. Denn dann schützen auch keine noch so angemessenen Vorauszahlungen vor einer Nachzahlung. Im Januar sind die tatsächlichen Heizkosten etwa 3 x so hoch wie die gezahlten.