Beiträge von anitari

    Zitat

    der käufer verzichtete vor 6 jahren laut kaufvertrag auf eigenbedarf

    Das ist keine Nettigkeit, sondern Gesetz. http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html

    Je nach Bundesland können das sogar 10 Jahre sein. Also mal googeln nach Bundesland + Kündigungsbeschränkung

    Wenn die Pacht an den Wohnraummietvertrag gekoppelt ist, endet dieser m. M. n. auch mit dem Mietvertrag.

    Habs gefunden. Augsburg gehört zum Regierungsbezirk Schwaben. Dort wurde die Kündigungsperrfrist(-beschränkung) auf 10 (in Worten ZEHN) Jahre festgelegt.

    Quelle

    http://www.justiz.bayern.de/media/neufassu…nd_04_05_12.pdf

    Seite 7

    BGB § 569
    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    (1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Steht da was von elterlicher Scheidung, Studienplatzwechsel, kann sich die Wohnung nicht mehr leisten oder Psyche?

    Für private Probleme des Mieters ist der Vermieter nicht verantwortlich. Folglich kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.

    Rat:

    Fristgerecht zum 31.12.2015 kündigen und versuchen ob sich der Vermieter auf Nachmieterstellung einläßt.

    Müssen muß er das aber nicht.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    So, hoffe jetzt mal,dass der Abschnitt jetzt so zu sehen ist, so wie ich es mir wünsche ;)

    OK, dann sind so ziemlich alle Betriebskostenarten vereinbart. Was nicht vereinbart ist, sind die Wartungskosten der Heizungsanlage. Außerdem sind unter 14) einige Kostenarten aufgelistet die nicht umlegbar sind. Zum Beispiel Videoüberwachung und Bereitschaftsdienste. Aber die, denke ich mal, kommen bei einem EFH ohnehin nicht in Betracht.

    Zur Abrechnung:

    Auch wenn jahrelange "vergessen" wurde Abzurechnen, könnt Ihr das jetzt erstmals machen.

    Am besten ist es Du nimmst den ganzen Kram, Mietvertrag und alle relevanten Belege, und läßt Die Abrechnung von einer Fachfirma machen. Ista, Brunata, irgend eine Hausverwaltung in der Nähe oder, wie schon erwähnt, Hilfe bei Haus & Grund holen.

    Dir das ganz Prozedere hier zu erklären würde den Rahmen sprengen.

    Aber trotzdem hier ein Beispiel wie eine Abrechnung in etwa aussehen sollte:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    P. S.: Die Miniaturansicht gehört nicht dazu. Weiß leider nicht wie sie zu löschen ist.

    Eh ich auf Deine Fragen eingehe, was genau steht im Mietvertrag zu Betriebskosten?

    Wenn nicht monatliche Vorauszahlungen haben sich Deine Fragen erledigt. Das haben sie sich auch wenn monatliche Vorauszahlungen drin steht aber nicht welche Betriebskostenarten genau.

    Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Vertragsseite einscannen und als Bild(er), nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Vorweg einen Rat, laß Dir von Deinem Vater eine Vollmacht geben um in Mietangelegenheiten agieren zu dürfen und werde Mitglied bei Haus & Grund. Das ist das Gegenstück zum Mieterbund der Eigentümern und Vermietern Rat und Hilfe bietet.

    Zitat

    Aber wie sieht es mit dem Schimmel aus?

    Ich vermute mal das Bad ist ohne Fenster. Da müßt Ihr ganz besonders auf richtiges Lüften achten. Denn der Lüfter dient ja Hauptsächlich dazu den "Mief" abzutransportieren.

    Also nach dem Duschen oder Baden Tür und Fenster, möglichst gegenüber dem Bad, etwa 10 Minuten weit öffnen. Wanne, Dusche und Fliesen immer gleich trocken wischen. Darauf achten das die Tür unten einen Lüftungsschlitz hat und das dieser frei ist/bleibt.

    Ansonsten hier noch Tips zum richtigen Lüften und Heizen

    http://www.wga-stralsund.de/downloads/Merk…htig_heizen.pdf

    1. Was VORmieter sagen und versprechen ist völlig irrelevant.

    2. Wie sicher ist es das Ihr am 1.10. einziehen könnt? Gibt es schon einen Mietvertrag?

    3. Bei Wohnungsübergabe mit dem VERmieter ein Übergabeprotokoll anfertigen in dem alle Mängel aufgezählt werden und gleich Termine zur Beseitigung vereinbaren/setzen.

    Nur so ist sichergestellt das Euch evtl. Schäden nicht angelastet werden.

    Du hast doch die Antwort selbst gefunden.

    Da die Gerichte in Sachen Mietrecht überwiegend zugunsten des Mieters entscheiden, dürfte die Aussicht auf Erfolg einer Klage Deines Vermieters ziemlich gering sein. Da es um einen wirklich läppischen Betrag geht geh auch davon aus das die Klage erst gar nicht angenommen wird.

    Aber prüf doch mal ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist.

    Hier eine Checkliste dazu Mieterh

    Hallo anitari,
    Vielen dank für deine Antwort.
    Verstehe ich es richtig, dass dieser Wärmemengenzähler, einen Preisanstieg ums 3,41fache, und einen 2,76fachen Anstieg des Warmwasserkostenanteils, plausibel macht?
    Es wäre das erste mal in meinem Leben dass mir eine Rechenformel lieber wäre:D

    Ob dadurch ein derartiger Anstieg gerechtfertigt ist kann man nicht sagen ohne die Berechnungsgrundlagen, sprich Originalbelege, zu kennen.

    Das es für den Mieter teurer ist/wird habe ich, wie gesagt, schon öfter gelesen.

    Ich empfehle Dir beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege zu fordern. Da zu gewähren ist er verpflichtet.

    Bringt das keine Klarheit laß die Abrechnung fachanwaltlich prüfen.

    Das die Kosten der Warmwasseraufbereitung so extrem gestiegen sind kann u. a. mit der Novellierung der Heizkostenverordnung zusammenhängen.

    Danach ist ab dem 1.1.2014 vorgeschrieben den Energiebedarf und somit die Kosten für die Warmwasseraufbereitung getrennt mittels Wärmemengenzähler zu ermitteln.

    Nicht mehr wie vorher anhand einer Formel.

    Das die Kosten für die Nutzer/Mieter dadurch extrem höher sind habe ich schon mehrfach beobachtet.

    Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit, die Heizkostenvorauszahlung dennoch anpassen zu lassen?

    Ohne Abrechnung nicht.

    Zitat

    Eine Nebenkostenabrechnung des Vermieters ist bislang noch nicht erfolgt.

    Damit kann sich der Vermieter auch noch bis Dezember 2015 oder sogar Juli 2016 Zeit lassen.


    Zitat

    Bei Ablesung (durch mich) des Heizungszählers jetzt im August 2015 ergab sich, dass der Zählerstand unverändert war.

    Schon mal daran gedacht das der Zähler evtl. defekt sein könnte? Du solltest das dem Vermieter melden.

    Zitat

    D.h., ich bezahle seit Juli 2014 jeden Monat 110 € "für nix".

    Auch wenn der Verbrauch = 0 ist, die sog. Grundkosten, werden ja verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet, fallen ja dennoch an.

    Doch, habe ich. Deine Rechnung ist ja auch schlüssig und nachvollziehbar. Mich irritiert die Auflistung der Aufzugkosten...

    Die Auflistung der Gesamtkosten gehört doch zur Abrechnung. Wie sonst soll der Mieter nachvollziehen können ob sein Anteil richtig ist.

    Das was Du hochgeladen hast nicht Deine Betriebskostenabrechnung, sondern nur die Kostenaufstellung der Betriebskostenart Personenaufzug.


    Zitat

    Aber laut der detaillierten Auflistung sind doch bis zum 30.06.2015 (Mietvertrag ist zu dem Termin offiziell beendet) nur Kosten in Höhe von 1277 Euro angefallen. Oder sehe ich das falsch?

    Ja.

    Noch mal zum mitmeißeln:

    Wann im Abrechnungszeitraum (1.1. - 31.12.14) welche Kosten angefallen sind ist völlig egal, Du mußt sie anteilig für Deinen Nutzungszeitraum (1.1. - 31.6.14 tragen.

    Ebenso muß der Mieter der nach dir eingezogen ist auch die Kosten mit tragen die vor dem 1.7. entstanden sind.

    Angenommen von 1.1. - 31.3.14 wären Kosten für den Winterdienst in Höhe von 3.000 € angefallen.

    Würdest Du es begrüßen wenn sie nur Dir und nicht auch dem Mieter nach Dir aufbürdet würden?

    Zitat

    Ich habe bin zum 30.06.2014 ausgezogen.

    Ausgezogen heißt nicht gleich Mietvertragsende und Rückgabe der Wohnung.

    Zitat

    Habe nämlich die Kostenaufstellung für den Aufzug detailliert bekommen...

    Und eine Kostenaufstellung ist lediglich Bestandteil der Abrechnung.

    Wenn Du was hoch lädst, bitte auch die komplette Abrechnung.

    Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    Was meint ihr zu dem Thema?

    Nichts ohne den exakten Wortlaut der Klausel/n zu kennen.

    Entweder abtippen oder die Vertragsseite/en einscannen und als Bild/er, nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Sofern das Haus kein offizielles Studentenwohnheim ist, ist diese Klausel unwirksam.

    Zitat


    Was soll ich tun, noch hab ich nichts unterschrieben aber bin bereits eingezogen.

    Dann solltest Du auch nichts unterschreiben. Durch Übergabe der Wohnung an Dich ist schon ein wirksamer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.

    Hast Du schon die erste Miete gezahlt?

    Zitat

    Der Mieter möchte sich nicht darum kümmern einen Termin mit den Handwerkern auszumachen

    Ist ja auch nicht seine Sache. Das mußt Du als Vermieter machen.

    Der Mieter hat dafür zu sorgen das die Arbeiten ausgeführt werden können.

    Kann er selbst nicht anwesend sein bzw. die Handwerker rein lassen muß er dafür sorgen das dies jemand anderes für ihn macht.

    Wenn er Dir schon erlaubt das für ihn zu machen wo ist das Problem?

    Man kann natürlich auch versuchen die Termine so zu legen das der Mieter selbst ausmachen und die Handwerker rein lassen kann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!