Untermietvertrag nicht unterzeichnen um Kündigungsfrist zu umgehen?

  • Hallo Forengemeinde,


    Ich habe folgendes Problem.
    Ich habe ein WG-Zimmer mittels eines Untermietsvertrages gemietet. Die Hauptmieterin hat ihr Mietverhältnis nun gekündigt und es auf einen anderes Mitbewohner übertragen. Nun ist dieser Hauptmieter und benötigt demnach einen neuen Untermietvertrag den ich nun unterschreiben soll.
    Aus beruflichen Gründen würde ich aber am liebsten sofort ausziehen (unvorhersehbar)..wenn ich den neuen Untermietvertrag NICHT unterschreibe, entgehe ich dann den drei Monaten Kündigungsfrist? Der alte ist ja nicht mehr gültig oder?

    Vielen lieben Dank,

    maks

  • Hallo,

    warum sollte der alte Untermietvertrag nicht mehr gültig sein? Solange das bisherige Untermietverhältnis nicht gekündigt wurde, egal ob durch Vermieter oder Mieter, hat es weiterhin bestand. Wer gerade der Hauptmieter ist, spielt überhaupt keine Rolle.

    Auf der anderen Seite kann der neue Hauptmieter nicht verlangen, dass Du einen neuen Vertrag unterzeichnest. Der alte ist ja noch gültig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 1. ist bei Vermieterwechsel kein neuer Vertrag nicht nötig. Der bestehende wird mit dem neuen Vermieter weiter geführt.

    2. egal ob neuer Vertrag oder nicht, an der Kündigungsfrist ändert sich nichts.

  • Hallo maks,

    es gibt grds. keine Untermietsverträge. Das Gesetz kennt nur Mietverträge. Wenn Dein VM wechselt, so sollte unbedingt Dein alter VM und der neue VM Dir dies schriftlich mitteilen. An Deinem bestehenden MV ändert sich ansonsten nichts.

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