Beiträge von anitari


    Jetzt ist meine Frage, gibt es dennoch die möglichkeit den Vertrag vor dem 30.9.2017 zu kündigen,

    Ja, allerdings frühestens zum 31.12.2017

    Zitat

    Und wäre es trotz dieser Klausel möglich einfach nach z.B. einem Jahr dem Vermieter verschiedene Nachmieter zur Auswahl zu stellen?

    Dieses MÄRCHEN ist einfach nicht auszurotten.

    Vorschlagen kann man dem Vermieter 300 potentielle Nachmieter, akzeptieren muß er keinen davon und aus dem Vertrag kommt man damit auch nicht.

    Eine Nachmieterklausel gibt es wohl nicht im Vertrag?

    Zudem liegt ein berechtigtes Interesse vor, da meine Frau und ich im Juli geheiratet haben: Urteil des LG Hannover WM 88,12

    Nicht gelesen oder verstanden was in dem von mir genannten Link steht?


    Dann noch mal etwas größer und fetter:

    Enthält der Mietvertrag keine sogenannte Ersatzmieterklausel, was der Normalfall sein dürfte, kann der Mieter grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter einer vorzeitigen (vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist von 3 Monten) Aufhebung des Mietvertrages zustimmt oder seine Zustimmung zum Eintritt eines Nachmieters in den bestehenden Mietvertrag erteilt.

    In dem Urteil geht übrigens um einen Vertrag mit noch 12monatigem Kündigungsverzicht.


    ______________________________________________________________________________________________

    Wo ist der like-Button geblieben?

    Hallo Berny,
    ich möchte bestimmt nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen, aber woher nimmst Du dein geballtes Fachwissen, dass Du ohne jegliche Begründung die Antworten super kurz und knapp hier "hinballerst" ?

    Danke und Grüße!
    Daniel

    Aus Erfahrung und dem BGB.

    Zitat

    Habe ich durch die mir vorliegenden schriftlichen Bestätigungen nun die Möglichkeit das Mietverhältnis zum 30.09. zu beenden?

    Nein.

    Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch das Mieter durch Stellung von potentiellen Nachmietern das Mietverhältnis vorzeitig beenden können. Schon gar nicht wenn der Vertrag problemlos fristgerecht kündbar ist.

    Übrigens hätte der Vermieter im Falle eines Anspruchs auf vorzeitige Vertragsbeendigung bis 3 Monate Zeit um zu prüfen ob und welchen der vorgeschlagenen Interessenten er als Nachmieter akzeptiert.

    Die sehr weit verbreitete Ansicht, der Mieter könne dem Vermieter drei Nachmieter stellen, wenn dieser die Nachmieter ablehne, dann könne er vorzeitig ausziehen ist falsch!

    Enthält der Mietvertrag keine sogenannte Ersatzmieterklausel, was der Normalfall sein dürfte, kann der Mieter grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter einer vorzeitigen (vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist von 3 Monten) Aufhebung des Mietvertrages zustimmt oder seine Zustimmung zum Eintritt eines Nachmieters in den bestehenden Mietvertrag erteilt.

    Quelle meines "geballten Fachwissens" u. a. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm

    Sonst brauchen wir hier gar nichr weiter zu theoretisieren.

    Das brauchen wir auch nicht wenn es ein ganz "normaler" unbefristeter Mietvertrag ohne noch laufenden Kündigungsverzicht ist.

    Übrigens hätte der Vermieter falls Nachmieterstellung in Frage käme eine Überlegungs-/Prüfungsfrist von bis 3 Monate.

    Ist der Mietvertrag befristet, wenn ja bis wann, oder mit einem Kündigungsverzicht der noch läuft, wenn ja wie lange noch?

    Trifft beides nicht zu ist dem Mieter zuzumuten die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten.

    Zitat

    Nun habe ich gelesen, dass wenn die Vermieterin aus zweifelhaften Gründen einen Nachmieter ablehnt, sie für Schaden aufkommen muss, der durch das nicht entstehende Mietverhältnis zustande kommt.

    Sicher in einem Buch der Gebrüder Grimm.

    Also nochmal etwas genauer, habe mich davor etwas verwirrend ausgedrückt:
    Der Vermieter hat uns einen Warmwasserboiler besorgt und uns versichert, dass er diesen montieren (lassen) wird. Bis jetzt ist nichts passiert (und das war vor Monaten) und es ist immer noch kein Warmwasser in der Küche vorhanden.

    Und nach wie vor besteht Eurerseits kein Anspruch auf Warmwasser in der Küche. Ergo auch kein Recht zur Mietminderung.

    Schon allein das der Vermieter auf Euren Wunsch hin einen Boiler besorgt hat ist reine Kulanz. Laßt das Teil installieren und gut ist.

    Zitat

    - Eine mündliche Kündigung gibt es im Mietrecht nicht, richtig? (siehe BGB 568(1))

    Gibt es schon, ist nur unwirksam.

    Zitat

    - Mein Vermieter hat nun zwei gültige Mietverträge? (mein ungekündigter + ein neuer ab 1.10.)

    Ja, ist aber sein Problem.

    Zitat

    - Die Nachmieter haben mir gegenüber schon angekündigt, dass sie mich für meine "Planänderung" zahlen lassen wollen

    Da irren die Herrschaften gewaltig.

    Wenn hier einer zahlen muß ist es der Vermieter.

    Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt in dem etwas anderes, z. B. Personenzahl, evtl. vereinbart sein könnte Punkt 1 - 6 nach der Wohnfläche wenn nach Verbrauch bzw. Verursachung nicht möglich.

    Wohnt der Vermieter mit in dem Haus? Wenn nicht gehören die Kosten des Schornsteinfegers zu den Heizkosten die gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen.

    Punkt 7 gar nicht.

    Seit wann kann man die Haftpflicht und die Rechtsschutz an die Mieter umsetzten. Ist doch eine Gebäudeversicherung.

    Das die Rechtsschutzversicherung nicht umlegbar ist wurde schon geschrieben.

    Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und/oder den Aufzug ist, wenn vertraglich vereinbart, umlegbar.

    Die private des Vermieters natürlich nicht.

    Zitat

    Gibt es in dem Fall noch etwas was ich tun kann?

    Nichts.

    Der Vermieter muß keine von mehreren Personen der Partei Mieter aus dem Vertrag entlassen.

    Zitat

    Ich habe nun auch schon gehört das sich ein Vermieter nicht doppelt absichern darf was in unserem Fall nun scheinbar aber doch der Fall ist da wir auch eine Kaution hinterlegt haben.

    Die Kaution wurde von der Partei Mieter hinterlegt. Da ist nix doppelt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!