Hallo Berny,
ich möchte bestimmt nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen, aber woher nimmst Du dein geballtes Fachwissen, dass Du ohne jegliche Begründung die Antworten super kurz und knapp hier "hinballerst" ?
Danke und Grüße!
Daniel
Aus Erfahrung und dem BGB.
Zitat
Habe ich durch die mir vorliegenden schriftlichen Bestätigungen nun die Möglichkeit das Mietverhältnis zum 30.09. zu beenden?
Nein.
Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch das Mieter durch Stellung von potentiellen Nachmietern das Mietverhältnis vorzeitig beenden können. Schon gar nicht wenn der Vertrag problemlos fristgerecht kündbar ist.
Übrigens hätte der Vermieter im Falle eines Anspruchs auf vorzeitige Vertragsbeendigung bis 3 Monate Zeit um zu prüfen ob und welchen der vorgeschlagenen Interessenten er als Nachmieter akzeptiert.
Die sehr weit verbreitete Ansicht, der Mieter könne dem Vermieter drei Nachmieter stellen, wenn dieser die Nachmieter ablehne, dann könne er vorzeitig ausziehen ist falsch!
Enthält der Mietvertrag keine sogenannte Ersatzmieterklausel, was der Normalfall sein dürfte, kann der Mieter grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter einer vorzeitigen (vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist von 3 Monten) Aufhebung des Mietvertrages zustimmt oder seine Zustimmung zum Eintritt eines Nachmieters in den bestehenden Mietvertrag erteilt.
Quelle meines "geballten Fachwissens" u. a. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm