Beiträge von anitari
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Kann Sie eine Erhöhung in Kombination aus Mietspiegelangleich und Index durchführen?
Nein.
BGB§ 557b Abs. 2 Satz 3: Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.
Im Klartext die Mieterhöhung ist unwirksam. Eine Reaktion deinerseits eigentlich nicht nötig.
Im Sommer 2017 hat sie uns alle eine Bestätigung unterschreiben lassen, dass sie die jährliche Betriebskostenabrechnung später durchführen kann, und darin dann eben einen längeren Zeitraum erfasst. Ist das so ok?
Nein. Denn alle Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind schlicht unwirksam.
Sind vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart ist der VM verpflichtet 1 x jährlich abzurechnen. Über einen Zeitraum von 12 Monate, nicht mehr.
Aktuell, bei kalenderjähriger Abrechnung, hast Du Anspruch auf die Abrechnung 2015 und 2016. Die solltest Du nachweisbar mit Fristsetzung fordern. Kommt der VM dem nicht nach kannst Du die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten.
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Ich habe bei der Hausverwaltung nun nochmal schriftlich um die Erlabnis gebeten, die Whg für 3 Monate untervermieten zu dürfen. Dies wurde nun abgelehnt,
Eine Untervermietung bzw. den Zuzug weiterer Personen kann der Vermieter nur aus 2 Gründen untersagen
1. die Wohnung ist zu klein und/oder 2. der Grund der Ablehnung liegt in der Person selbst.
§ 553 BGB - Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
Allerdings, wie BHShuber schon schreibt, eine Handhabe das durchzusetzen gibt es nicht, nur ein außerordentliches Kündigungsrecht, § 540 BGB. Das willst Du sicher nicht.
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Erhalt der Nebenkostenabrechnung 15.03.2018
Abgerechnet wurden das Jahr 2016 (15.08.2016 - 31.12.2016), 2017 (01.01.2017 - 31.12.2017), 2018 (01.01.2018 - 15.03.2018)
Eine oder 3 Abrechnungen?
Ist das Mietverhältnis beendet?
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Die Abwägung obliegt dir alleine, ebenso die Gestaltung des Mietverhältnisses wenn du weiterhin ein einvernehmliches Mietverhältnis haben möchtest.
Wenn ich das richtig verstehe ist das Mietverhältnis beendet. Denn die letzte Abrechnung geht nur vom 1.1. - 15.3.2018
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Übersehe ich etwas?
Ja, den Vermieter. Der muß sich nämlich auf gar nichts einlassen. Weder auf einen Nachmieter, noch auf eine vorzeitige Vertragsentlassung.
Was ist das eigentlich für ein Mietvertrag? Ein separater nur für ein Zimmer in der Wohnung oder ein gemeinsamer mit dem anderen Bewohner über die ganze Wohnung? Wenn letzteres hat auch der Mitbewohner ein Wörtchen mitzureden.
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Im Mietvertrag steht dazu nix,weil wir diese Fläche erst im Nachhinein angemietet haben.
Und wo steht dann was dazu oder ist was nachweisbar?
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Was genau hast Du denn gemietet?
Das ganze Haus + Grundstück?
Haus mit Gartenmitbenutzung?
Wohnung im Haus + Gartenteil zur alleinigen Nutzung?
Ich bat einen meiner Vermieter ob man ein Kabel in Schlafzimmer verlegen könnte damit ich auch dort TV hab. Dieser bestellte einen Elektriker der es nicht hinbekommen hat, letztlich soll ich aber nun den auftrag bezahlen.
Es war dein Wunsch. Oder wurde dir vertraglich die Möglichkeit des TV-Empfangs im Schlafzimmer zugesichert?
Im Winter muss ich ca25 Meter weg und Straße Schnee schieben, und für das Streusel selber aufkommen.
Ist im Mietvertrag vereinbart das Du Schnee räumen mußt? Die Kosten für das "Streusel" könnte der VM auch über die Nebenkostenumlegen. Von daher ist es egal ob Du es selbst kaufst oder nicht.
Ich soll Spielzeug meiner Kinder aus mein Garten entfernen. Und den Dachboden den wir als Speicher nutzen sofort räumen.
Noch mal die Frage was genau zur Gartennutzung im Mietvertrag steht. Ist die Nutzung des Dachbodens als Speicher vertraglich zugesichert?
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Ich vermute Du hast meine Frage aus Post 1 nicht richtig gelesen bzw. verstanden?
Doch haben ich. Du vermutlich meine Antwort aber nicht.
Der Vermieter kann die Kosten der Wartung umlegen, aber per "Einzelrechnung", sondern zusammen mit den anderen Nebenkosten in einer Abrechnung. Dann hast Du das Recht die Belege dazu einzusehen.
Diese "Einzelrechnung" würde ich zurückweisen.
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Mieterhöhung um 15 % ist sicher rechtens. Aber nicht auf Zuruf. Da muß der Vermieter schon ein korrektes Mieterhöhungsverlangen dem Mieter zukommen lassen.
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Also hat der Vermieter die Wartung beauftragt. Dann darf er die Kosten umlegen. Aber nicht so, sondern zusammen mit den Anderen Nebenkosten in der Abrechnung.
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Bist Du der Mieter oder Vermieter?
Wenn Vermieter solltest Du den Wartungsvertrag doch kennen.
Wenn Mieter mußt Du doch wissen ob die Firma da war.
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Nö, hat er nicht. Aber du wirst keine Freude an deiner Arbeit haben, weil der Bodenbelag wandern wird und du wirst gut sichtbare Spalten haben.
Dazu käme das evtl. die Türen nicht mehr passen. Die kürzen wäre eine bauliche Veränderung die nicht rückgängig zu machen ist.
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In diesem Fall, ist es ein Zimmer oder ein halb-Zimmer und hat die Fläsche einen Einfluss über die hohe der Miete?
Die Grundfläche des Raumes, ich schreibe bewußt nicht Zimmer, hat Einfluß auf die Gesamtwohnfläche der Wohnung.
Selbst die 1,5 m² der z. B. Besenkammer hätten das.
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Wenn der Vertrag schon früher abgeschlossen wurde, gilt dieses Datum.
Das müßte dann aber sehr viel früher gewesen sein. So knapp 1 Jahr.
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Können wir in irgendeiner Form von einem Sonterkündigungsrecht gebrauch machen, da die Hundehaltung unbegründet abgelehnt wurde?
Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Mieterhöhung und Tod des Mieters.
Das hieße 2 Monate doppelt zahlen, was für uns eine extreme finanzielle Belastung wäre.
Ein persönliches Pech das viele Mieter haben.
Ihr könnt ja versuchen Nachmieter stellen/vorschlagen zu dürfen die vor Ende Eurer Kündigungsfrist mieten wollen/können.
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Können wir, ohne direkte Erlaubnis / Zustimmung der Vermieterin, eine Katze in der Wohnung halten?
Nein. Katzen, wenn auch klein, sind laut BGH keine Kleintiere.
Ergo ist die Zustimmung des VM nötig. Verweigern kann er die aber nur mit einem nachvollziehbarem Grund.
Wenn der durchgestrichene Satz ja nicht relevant ist, ergibt der zweite Satz ja nicht viel Sinn (da Verweis auf ersten Satz "Andere Tierhaltung...")? Ist damit der ganze Paragraph unzulässig, da man Kleintiere ja nicht verbieten darf?
Nein
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Denn
1) Er kann den Verbrauch des Wassers nicht auf die Betriebskostenabrechnung umlegen, da dieser da nicht aufgeführt ist.
Warum nicht?
Wenn im Mietvertrag steht das der Mieter die Betriebskosten trägt sind alle 16 der insgesamt 17 Betriebskostenarten umlegbar.
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Weiß zufällig jemand, ob ich die Einsicht, per Einstweilige Anordnung einfordern kann?
Sicher. Aber warum so kompliziert?
Nebenkostenvorauszahlung - Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Der Mieter hat weiterhin ein Zurückbehaltungsrecht für den Fall, dass der Vermieter ihm die Einsichtnahme der Abrechnungsunterlagen verweigert und auch keine Kopien zur Verfügung stellt.
*Unterstützung: Link-Fehler beseitigt*
*Grace*
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