"Normale" Vermietung mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten, welche sich für den Vermieter nach 5 und 8 Jahren jeweils um 3 Monate verlängert. Und es gilt das Mietrecht, der Mieterschutz, in vollem Umfang.
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Bzw für zweiteres muss der Eigentümer ja mehr als 50% der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellen
Es heißt im BGB Wohnraum den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat.
Simpel gesagt der Wohnraum (das Zimmer) muß so möbliert sein das der Mieter außer seinem persönlichen Kram und evtl. einen TV nichts weiter mitbringen muß.
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Die 3 Zimmer selber wären dabei unmöbliert, jedoch die Küche, Flur, Waschmaschine, Bad, Garten etc von ihm ausgestattet.
Die Gemeinschaftsräume zählen nicht.
Übrigens, wenn die Zimmer überwiegend mit Einrichtrichtungsgegenständen vom Vermieter ausgestattet wären, müßte das aus dem Mietvertrag hervorgehen.