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Die Rechnung muss ja ein Jahr nach Abrechnungszeitraum bei mir sein. Mein Vermieter sagt, dass seine Hausverwaltung Schuld an der Verspätung ist. Auch das ist aber normalerweise ihm anzulasten. Es kann aber sein, dass es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, da ist das ja nicht der Fall. Trotzdem muss mir doch mein Vermieter dann nachweisen, dass er alles mögliche versucht hat, um die Rechnung pünktlich zu erhalten und mir weiterzuleiten. Was kann/muss er da vorlegen?
Richtig. Ob "normale" oder WEG-Varwaltung ist dabei egal.
Der Vermieter muß nachweisen das es trotz intensiver Bemühungen nicht möglich war die Abrechnung fristgerecht zu erstellen und zuzusenden.
Was in der Praxis so gut wie unmöglich ist.
Mir ist nur bekannt das Vermieter die Abrechnung noch bis 3 Monate nach Fristende nachbessern dürfen, wenn Kosten bekannt werden von denen sie zum Zeitpunkt der Abrechnung keine Kenntnis haben konnten. In der Regel ist bei nachträglicher Erhöhung der Grundsteuer der Fall.
Die Abrechnung für 2014 ist, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, aber fristgerecht zugegangen.
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Ich bekam dann Anfang September erneut eine Mail, in der die Mail vom Juli weitergeleitet wurde sowie die Rechnung per Post an meine letzte bekannte Adresse.
Letzteres würde ich als wirksamen Zugang ansehen. Ab dem Datum hat der Mieter 30 Tage Zeit die Abrechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, wenn denn ein Grund dafür vorliegt.
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Entweder zahlen oder noch ganz schnell beim Vermieter, zwecks Prüfung der Abrechnung, nachweisbar Einsicht in die Originalbelege verlangen.