Beiträge von anitari

    45 € Material. Und was ist mit den Kosten der Installation/Montage? Die mußt Du dazu rechnen.

    Welches Gerät ist denn nun defekt? Der Scheinwerfer, das Tablatt oder der Bewegungsmelder?

    Eigentlich aber auch egal. Meiner Meinung nach alles keine Teile die sich innerhalb der Mietsache befinden und dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

    Ihr, die Vermieterin und Du, versteht den Wortlaut der Klausel nicht.

    Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des vorbezeichneten Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig."

    Das eine Jahr war am 01.10.2015 um, dann kann zum 31.12.2015, vorausgesetzt die Kündigung war noch am 3. Werktag beim Vermieter, zum 31.12.2015 gekündigt werden.

    Deine Kündigung ist der Vermieterin im Juli zugegangen, demnach endet der Vertrag am 31.12. oder wurde nur eine K-Frist von einem Monat für Dich vereinbart?

    Geh mal zur Bank und versuch einen Kredit ohne Einkommensnachweis und Vorlage des Persos zu bekommen.

    Sag jetzt nicht das ist ganz was anderes. Ist es nämlich nicht.

    Die Bank will sicher gehen das Du die Raten und der Vermieter das Du die Miete zahlen kannst.

    Da genügen nun mal die Angaben in der Selbstauskunft nicht.

    Ja, Vermieter dürfen solche Nachweise fordern.

    Ich möchte fristlos kündigen.

    Und hast natürlich schon eine neue Wohnung in die Du von jetzt auf gleich einziehen kannst.

    Die gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Gefährdung müßte schon amtlich besiegelt sein. Dann wäre eine außerordentliche Kündigung eventuell möglich.

    Klausel mit Endrenovierung:

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 18.03.2015 Az: VIII ZR 242/13, Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 unter III 2 a m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 101, 253, 268 f.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheit-sreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam (BGH - Urteile vom 28. April 2004 Az. VIII ZR 230/03 und vom 14. Mai 2003, Az. VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 sowie vom 25. Juni 2003, Az. VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192, bestätigt im Urteil des BGH vom 26. Mai 2004 Az: VII ZR 77/03. Unwirksam sind ebenso alle Regelungen in Mietverträgen, die den Mieter dazu verpflichten, eine Wohnung zu renovieren, die er unrenoviert übernommen hatte.

    Quelle und mehr zum Thema http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm


    Hinzu kam, das die Wohnung über einen Markler angeboten wurde und diese Kosten auch auf mir hängen bleiben würden.

    Hast Du den Makler beauftragt?

    Zitat

    Ich habe auch meine Zweifel ob der Eigenbedarf nicht absehbar war,

    Dann lass die Kündigung fachanwaltlich prüfen.

    Zitat

    Was genau bedeutet das "unter Lehrgeld verbuchen?"

    vergessen

    Zitat

    Gibt es nicht die Möglichkeit bei der Hausverwaltung (ist ein Studentendorf) irgendwie Zugang zur Wohnung zu bekommen? :/

    Mit welchem Recht denn? Dem Mietvertrag den Du mit jemand abgeschlossen hast der weder Eigentümer ist noch berechtigt war diesen mit Dir abzuschließen?

    Möglicherweise ist diese Wohnung ja gar nicht frei oder existiert gar nicht. Diese Betrüger veröffentlichen Bilder von z. B. Hotelzimmern und geben das als Bilder der Wohnung aus.

    Aber geh trotzdem zu der Verwaltung. Die dürfte das sehr interessieren.

    Zitat

    Nach netter Unterhaltung per Mail mit der Vermieterin, wurde die Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten und 700€ überwiesen

    Ach du Sch...

    Hoffentlich nicht auf ein ausländisches Konto.
    Bist Du sicher das die "Vermieterin" überhaupt die Eigentümerin ist?

    Zitat

    Habe gehört nach 2 Wochen kann man den Vertrag noch schriftlich kündigen,

    Du meinst zurücktreten/widerrufen? Das geht bei Mietverträgen nicht. Außer Du konntest die Wohnung nicht persönlich vor Vertragsabschluß besichtigen und die sog. Vermieterin ist Unternehmer im Sinne § 14 BGB.

    Ansonsten bleibt nur die Kündigung. Was jedoch fristlos, also sofort, geht wenn dem Mieter die Mietsache nicht oder nicht vollständig übergeben wird.

    Dazu müßtest Du sie aber, wenn die Dame heute wieder nicht erscheint, nachweisbar abmahnen und die Übergabe bis zum, sagen wir mal, 8.10. fordern.

    Zitat

    Ich hatte bislang den Eindruck, dass Wasserkosten über die Nebenkosten abgegolten werden.

    Und auch abgerechnet?

    Das diese Kostenarten aufgelistet sind heißt noch lange nicht das sie auch in den Vorauszahlungen enthalten sind bzw. der Vermieter dafür in "Vorleistung" geht, sprich einen Vertrag mit dem Versorger hat.

    Ich weiß, dass der 3. Tag eines Monats die Frist für eine Kündigung ist und bin mir nicht sicher, ob die Kündigung noch gültig ist, wenn sie am Montag 05.10. hier eintrifft.

    Der 3. Werktag.

    Warte ab und teile uns dann mit wann genau die Kündigung eingetroffen ist und was genau drin steht.

    Kündigungsfrist für den Vermieter wären ab 5 Jahre Wohndauer 6 Monate. Also frühestens zum 31.03.2015

    Durchschnittlich - Erfahrungssache von mir selbst und aus dem Forum - beträgt der jährliche Wasserverbrauch (und gleiche Menge Abwasser) 35-40m³.

    Alles schön und gut, nutzt nur nichts wenn dieser Posten nicht nach Verbrauch abgerechnet wird bzw. werden kann.

    Die Kosten für Frisch- und Abwasser machen in Ines Abrechnung etwa 30 % aus. Ihr wird langfristig wohl nichts anderes bleiben als eine Wohnung in einem Objekt zu suchen wo nach Verbrauch abgerechnet wird.

    Die von mir genannten etwa 67 m³ sind nach meinem relativ hohen Wasserpreis von 4,50 €/m³ (ohne Märchensteuer und Grundgebühr). Es gibt ja Regionen wo Wasser nur halb so viel kostet.

    Mein aber auch das Reparaturen ohnehin separat abgerechnet werden müssten und nicht mit in die NKA gehören.


    Richtig. Sofern es denn Bagatell-/Kleinreparaturen im Sinne der Rechtsprechung sind. Reparaturen an oder sogar Erneuerung der Heizungsanlage gehören definitiv nicht dazu.


    Zitat

    noch ne kurze Rückfrage. 8% der Jahresmiete, das bezieht sich immer auf die Nettomiete , also Kaltmiete. Was zahlste denn da im Monat ?

    Auf die Nettomiete.

    Eine besondere "Härte", die möglicherwiese zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages berechtigen würde, läge nur vor bei einem langfristigen Vertrag. Sprich Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsverzicht.

    Bei einem "normalen" unbefristeten Vertrag ist dem Mieter zuzumuten die Kündigungsfrist einzuhalten.

    Das gilt auch für Studenten.

    Übrigens hätte der Vermieter auch bei einem langfristigen Vertrag mit Nachmieterklausel bis 3 Monate Zeit sich für einen der vorgeschlagenen Kandidaten zu entscheiden. Ergo auch in diesem Fall müßte der Mieter u. U. bis 3 Monate für 2 Wohnungen Miete zahlen.

    wenn aus dem 1 Zi Wohnklo mit realen 23m² ein Appartment mit 35m² wird, weiß er es ja :) und bald kommt ja auch der Weihnachtsmann wieder

    kann mir nicht vorstellen das die grobe Einschätzung des Eigentümers über die Wohnfläche ausreichend wäre für eine Berechnung nach Fläche.

    Fakt wird in jedem Falle sein, das er nicht für die Mieter die Nachzahlungen leistet (falls ünberhaupt was anfällt) . Gibt zwar viele Gutmenschen aber so gut ist dann auch wieder keiner :) man darf also vom Gegenteil ausgegen :)

    Ein halbwegs intelligenter Mieter wird spätestens bei der 1. Abrechnung mit dem Zollstock durch die Wohnung toben und nachmessen. Tut er es nicht - selbst Schuld.

    Vermieter haben im Normalfall ziemlich genaue Grundrisse/Bauzeichnungen von ihrem Objekt oder haben selbst ausgemessen.

    Abweichungen von bis 10 % nach oben der Wohnfläche haben Mieter übrigens zu dulden.

    Zitat

    Aber das werde ich ja eventuell selber am Ende des Jahres merken wenn mein VM dann mal ne NKA ausstellt. Die er ja laut eigener Aussage normal nicht macht .

    Wie ist das zu verstehen? Muß er keine machen weil vertraglich eine BK-Pauschale oder sogar eine Pauschalmiete vereinbart ist, oder weil er die Abrechnung machen läßt?

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