Beiträge von anitari


    Will er mich damit nur einschüchtern? Ich bin leider ein Laie was das Mietrecht angeht.

    Ganz sicher.

    Den Begriff WG kennt das Mietrecht übrigens nicht.

    Einen als Gesamtschuldner "ranziehen" kann er nur wenn auf der Vertragsparteiseite Mieter mehrere Personen stehen. In Deinem Vertrag steht auf Vertragsparteiseite Mieter aber nur eine Person, nämlich Du.

    Und Du hast keine Rückstände aus der Nebenkostenabrechnung.

    Ich denke mit Berechtigung der Nutzung der Geheinschaftsräume. Im Mietvertrag heißt es:

    ...folgende Räume: 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor/ Diele, 1 Toilette mit Dusche

    An sich haben wir alle einen Mietvertrag für die eigenen Zimmer, aber wie sehe ich an dem Mietvertrag, ob wir alle Hauptmieter waren? Ich bin nämlich bisher davon ausgegangen, allein deswegen, da wir alle einen eigenen Vertrag hatten.

    Wer steht denn in Deinem Mietvertrag als Mieter?

    Du allein oder Du und die anderen WGler?

    Nun möchte mein Vermieter den Teil, den mein Mitbewohner nicht gezahlt hat, von meiner Kaution abziehen. Zunächst würde ich meinen, das sei absolut nicht rechtens, aber dennoch würde ich gerne hören, was ihr dazu zu sagen habt.

    Und wir würden gerne erst mal was zum Mietvertrag hören.

    Gemeinsamer Vertrag in dem alle WGler als Mieter stehen oder jeder einen separaten Vertrag über ein Zimmer in der Wohnung?

    BGB § 556b
    Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

    (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

    (2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Wenn auch der Ton der Dame etwas ruppig war, so unrecht hat sie nicht. Jedenfalls was den ersten Teil ihrer Aussage und einer möglichen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen betrifft.

    In der Rechnung des Wasserversorgers muß doch die Märchensteuer ausgewiesen sein. Normal Frischwasser 7 % und Abwasser 0 %.

    In der Hausgeld- bzw. Betriebskostenabrechnung allerdings nicht.

    So nun klär und mal auf um was es geht. Rechnung des Versorgers oder Hausgeldabrechnung.

    Die Kosten die auf den Mieter umgelegt werden sind immer inkl. Märchensteuer. Da wird nichts extra ausgewiesen.

    Hallo,

    hatte in der Ausbildung das Thema MWSt.
    Als Vermieter beziehe ich Wasser mit 19%, aber kann doch nur 7% an Mieter umlegen, da Wasser Lebensmittel.
    Wie verhält sich nun die Umlage bei BetrK.-Abrechnung?

    Danke für Antworten

    Steht das in der Rechnung des Versorgers?

    Wenn ja, Rechnung zurückweisen und eine korrekte fordern.

    Die Quotenregelung nicht mehr.

    Bei der Schönheitsreparaturklausel könnte man streiten. Der begriff üblicherweise könnte die Fristen variabel machen und somit die Klausel wirksam.

    Es wäre besser die Klausel als ganzes zu sehen statt Deiner Interpretation.

    Wenn möglich scann die entsprechende Vertragsseite ein und lade sie als Bild, bitte nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Gibt es eine generelle Frist, wann ein Widerspruch bearbeitet werden muss?

    Nach meinem Wissen nicht.

    Aber es gibt eine Frist in der der Mieter noch Einspruch gegen die Abrechnung erheben kann. Das ist binnen 12 Monate nach Zugang.

    BGB § 556
    Vereinbarungen über Betriebskosten

    (1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.

    (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Zitat

    1. Mehrmietereinheit (3 Leute). Es wurde dem Vermieter ein Aufhebungsvertrag übermittelt das eine Person auszieht. Alle Mieter unterschreiben aber der Vermieter weigert sich.
    Finanziell würde die Miete von den 2 verbliebenen bezahlt.

    Was kann man dagegen tun?

    Nichts

    Zitat

    2. Statt dem Aufhebungsvertrag wird den 3 Personen ein neuer Vertrag angeboten zu evtl. den gleichen Konditionen. Der Vermieter möchte eine Begehung und eine Bestandsaufnahme vor dem Abschluss machen.

    Was kann einen bei der Bestandsaufnahme erwarten? Nachforderungen,Schönheitsreparaturen andere Druckmittel?

    Wer weiß

    Zitat

    3. Was kann man tun, wenn man der Vermieter sich in Frage 2 extrem viel Zeit lässt mit dem neuen Vertrag

    Fristgerecht kündigen?

    Zitat

    In unserer Wohnung gibt es zwei Zimmer, die lediglich durch eine Schrankwand (komplette Höhe u. Breite) abgetrennt sind.

    Dieser Zustand war bei Besichtigung und Übergabe der Wohnung ja bekannt. Folglich kein Mangel den der Vermieter auf seine Kosten zu beheben hat.

    Sollte der Vermieter seine Zustimmung zu dieser baulichen Veränderung geben, ist zu bedenken das diese bei Mietende möglicherweise wieder zurück zubauen ist, die Schrankwand zwischenzeitlich ohne Schaden zu nehmen eingelagert und dann wieder aufgebaut werden muß.

    Zitat

    Wie ist das jetzt hat mein Vermieter das Recht die ganze Schließanlage zu wechseln?

    Natürlich hat er das. Ist ja sein Eigentum.

    Ob er Dir die Kosten dafür überhelfen kann ist eine andere Frage.

    So lange Du nicht grob fahrlässig, z. B. durch Adresse am Schlüsselbund, gehandelt hast kann er bestenfalls die Kosten für den Ersatz Deiner Schlüssel verlangen.

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