Beiträge von anitari

    Das Gekritzel und die Sternchen sollen wohl auf einen Kündigungsverzicht abzielen. Dieser ist zwar möglich, aber nur 1malig. Zum Beispiel bis zum 30.09.2016.

    Es ist aber kein Datum eingetragen bis wann ein Kündigungsverzicht gelten soll.

    Folglich ist die Klausel aus meiner Sicht unwirksam.

    Wie schon Mainschwimmer schreibt, in Wohnheimen gilt das Mietrecht in weiten Teilen nicht.

    Zudem wurde Dir vertraglich ein Zimmer zugesichert, nicht ein bestimmtes.

    Tut mir Leid, Du wirst wohl mit dieser blöden Situation leben müssen.

    Zitat

    Könnte der, der zuerst hier gewohnt hat, Anspruch auf alleiniges Wohnrecht erwirken?

    Wohnrecht hat nichts mit Mietrecht und Mietverträgen zu tun. Das nur nebenbei.

    Anspruch auf die gesamte Wohnung hat keiner der WGler.

    Wenn, wie aus Eurer Sicht, die Mietverträge unwirksam sind, warum dann fristlos bzw. überhaupt kündigen?

    Die Verträge sind völlig in Ordnung, sprich wirksam. Folglich einzuhalten.

    Für eine fristlose Kündigung sehe ich hier keinen Grund. Bestenfalls für eine Mietminderung für die Dauer des Heizungsausfalls.

    Zitat

    Ich habe übrigens keinen Mietvertrag unterschrieben, aber die Schlüsselübergabe ist schon ausreichend um Miete zahlen zu müssen oder ?

    Ja. Und das so lange bis der Vertrag endet. Das ist normalerweise bis zum Ende der Kündigungsfrist der Fall.

    Diese beträgt für Mieter i. d. R. 3 Monate.

    Zitat

    Diese wurden aber bisher nicht abgelesen (Einzug Sept. 2015).

    Dann solltest Du darauf bestehen.

    Zitat

    Wie funktioniert nun die Abrechnung? Ich zahle vom Gesamtverbrauch 50%?

    Nein.

    50 % der Gesamtkosten der Heizungsanlage werden nach der Wohnfläche abgerechnet und die anderen 50 % nach Verbrauch.

    Wenn der Vermieter nun seinen "Fehler" bemerkt hat ist das ja in Ordnung. ABER!!!!!!! Er will jetzt von 35 € auf 85 € erhöhen. DAS ist ZU VIEL! Meiner Meinung nach.

    Rechnerisch aber korrekt, bei der Wohnungsgröße und den Extras wie Kabel-TV und Gartenpflege durchaus angemessen.

    Noch mal der Hinweis, beim Vermieter Einsicht in die Belege verlangen.

    Zitat

    Aber die Vorrauszahlung war schon immer bei 35€

    Dann wird es Zeit das sie auf einen realistischen Wert angepasst werde.

    Seit 2011 ist so einiges erheblich teurer geworden. Das geht auch nicht an den Betriebskosten vorbei.

    Evtl. sind ja die Gartenpflegekosten wegen dem Mindestlohn so hoch.

    WG ist ein Begriff den das Mietrecht nicht kennt.

    Also bitte erst mal die vertragliche Situation erklären.

    Alle gemeinsam Mieter der kompletten Wohnung?

    Jeder nur Mieter von jeweils einem Zimmer + Nutzung der Gemeinschaftsräume?

    Ein oder mehrere Hauptmieter + x Untermieter?

    Ein Sofa macht ein Zimmer nicht zum möblierten Zimmer.

    Zitat

    Ist Sie jetzt fein raus und ich kann nichts dagegen machen?

    Machen könntest Du schon was. Nur ist das mit viel Zeit und Geld verbunden.

    Mein Rat, das ganze unter Lehrgeld verbuchen, das Sofa aus dem Zimmer räumen und im neuen Vertrag vermerken das das Zimmer unmöbliert ist.

    Anderer Rat, das Zimmer komplett möblieren, mindestens Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, dann als möbliert (im Vertrag vermerkt) vermieten und als Kündigungsfrist schlicht "die gesetzliche" in den Vertrag schreiben.

    Noch ein Nachtrag:

    Laut Abrechnung 2011 hat sich ja schon ergeben das die 35 € nicht ausgereicht haben. Wurden da die Vorauszahlungen nicht angepaßt (erhöht)?

    Was war mit den Abrechnungen 2012 und 2013?

    Inzwischen sind Betriebskosten ohne Heizkosten bei bis zu 1,50 € pro m² angekommen. Diese werden sogar von Jobcentern akzeptiert. Und das will schon was heißen.

    Verstehe ich das richtig?

    Du bist alleiniger Mieter der Wohnung in der neben Dir auch Dein Ex-Partner wohnt?

    Jetzt bzw. in naher Zukunft möchtest Du ausziehen und der Ex-Partner soll in der Wohnung bleiben.

    Der Vermieter lehnt ihn jedoch, weil Raucher und behindert (Achtung AGG wenn der VM das tatsächlich so begründet), ab. Das geringe Einkommen wäre eher ein nachvollziehbarer und zulässiger Grund.

    Um es dennoch zu ermöglichen willst Du die gesamte Wohnung an den Ex-Partner untervermieten.

    Dazu ist, egal ob Partner, Ex-Partner oder was auch immer, die Zustimmung des Vermieters nötig.

    Denn das wäre laut BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte. Dritte sind Personen die nicht Vertragspartner sind.

    Nun wird Untervermietung im § 553 mit "einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen"
    definiert.

    Chance? Aus meiner Sicht eher schlecht.

    Zu Frage 1: Ja darf er, wenn im Mietvertrag vereinbart. Und das sind sie wie Bild 3 zu entnehmen ist.

    Zu Frage 2: Ja muß sie, denn die Abrechnung ist ihr noch binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen.

    Zu Frage 3: Weil das im Mietvertrag so vereinbart ist.

    Zu Frage 4: Ein Anstieg von 3,91 €/m³ auf 4,17 € ist doch nicht viel. Ja Wasserpreise können, wie alle anderen auch, steigen.

    Zu Frage 5: Niederschlagswasserkosten sind Kosten für die Einleitung von Regenwasser in das öffentliche Abwassernetz. Das wird von der Kommune nach der versiegelten Fläche des Grundstücks erhoben. Warum das hier nach Verbrauch umgelegt wird ist mir schleierhaft. Denn das ist eine BK-Art die nichts mit Verbrauch und Verursachung zu tun, sarum müßte sie nach der Wohnfläche umgelegt werden. Habe bei genauerem Hinsehen bemerkt das nach m² (Wohnfläche) umgelegt wird. Also OK.

    Zu Frage 6: Ob es OK ist kann ich nicht sagen, aber möglich ist es.

    Zu Frage 7: Weil vertraglich so vereinbart.

    Zu Frage 8: Gegen die Abrechnung wehren kann sich nur der Vertragspartner des Vermieters. Das ist, wenn ich das rechts verstehe, Deine Mutter. Natürlich kannst Du sie dabei unterstützen. Als erstes sollte Deine Mutter Einsicht beim Vermieter in die Originalbelege verlangen. Das zu gewähren ist der Vermieter verpflichtet.

    Kurzes Schreiben an den Vermieter per Einwurfeinschreiben mit der Bitte einen Termin zu benennen um die Belege einzusehen.

    Achtung, nicht schreiben welche genau!

    Zu diesem Termin kannst Du Mutti dann begleiten.

    So lange der Vermieter die Einsicht nicht gewährt ist die Nachzahlung nicht fällig!

    Anmerkung zum Schluß, 35 € Vorauszahlungen ohne Heizkosten ist schon ziemlich wenig bei 2 Personen. Da können ja schon 15 - 25 € auf Frisch- und Abwasser entfallen.

    Wenn ich das richtig errechnet habe ist die Wohnung knapp 50 m² groß?

    Da wären 50 € monatliche Vorauszahlungen angemessener, sprich realistischer.

    "Der Mieter hat, unabhängig von der Mietdauer, die Wände zu streichen, Dübellöcher zu schließen und eventuelle Schäden im Boden zu beseitigen."

    Das ist unwirksam, sofern in einem Formularmietvertrag als Klausel enthalten.

    Zitat

    Dazu gibt es ein 2. Problem: Da es eine Souterrainwohnung ist, gibt es an einigen Wänden Feuchtigkeit und lose Tapetenteile, muss ich diese Reparaturen auch vollziehen?

    Leidiges Problem bei derartigen Wohnungen.

    Da es Erstbezug war kann es durchaus daran liegen das der Bau schlicht noch nicht ausreichend trocken war bei Bezug.

    Andere Ursache falsches Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters.

    So, jetzt warte ich auf die "Fetzerei" dazu:cool:


    Ergänzend zu den vorigen Posts: Die Miete hat bis spätestens am dritten Bankenarbeitstag auf dem VM-Konto einzutreffen.

    Der kleine aber feine Unterschied geht aus dem BGB nicht so recht hervor. Danke für die Ergänzung.

    Als Erklärung für Tombadur.

    Samstag ist zwar ein Werk-/Arbeitstag aber kein Bankenarbeitstag.

    Ist z. B. der 3. Werktag ein Samstag, dann ist die Miete erst am folgenden Montag fällig. Sofern diese kein bundesweiter Feiertag ist.

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