Zu Frage 1: Ja darf er, wenn im Mietvertrag vereinbart. Und das sind sie wie Bild 3 zu entnehmen ist.
Zu Frage 2: Ja muß sie, denn die Abrechnung ist ihr noch binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen.
Zu Frage 3: Weil das im Mietvertrag so vereinbart ist.
Zu Frage 4: Ein Anstieg von 3,91 €/m³ auf 4,17 € ist doch nicht viel. Ja Wasserpreise können, wie alle anderen auch, steigen.
Zu Frage 5: Niederschlagswasserkosten sind Kosten für die Einleitung von Regenwasser in das öffentliche Abwassernetz. Das wird von der Kommune nach der versiegelten Fläche des Grundstücks erhoben. Warum das hier nach Verbrauch umgelegt wird ist mir schleierhaft. Denn das ist eine BK-Art die nichts mit Verbrauch und Verursachung zu tun, sarum müßte sie nach der Wohnfläche umgelegt werden. Habe bei genauerem Hinsehen bemerkt das nach m² (Wohnfläche) umgelegt wird. Also OK.
Zu Frage 6: Ob es OK ist kann ich nicht sagen, aber möglich ist es.
Zu Frage 7: Weil vertraglich so vereinbart.
Zu Frage 8: Gegen die Abrechnung wehren kann sich nur der Vertragspartner des Vermieters. Das ist, wenn ich das rechts verstehe, Deine Mutter. Natürlich kannst Du sie dabei unterstützen. Als erstes sollte Deine Mutter Einsicht beim Vermieter in die Originalbelege verlangen. Das zu gewähren ist der Vermieter verpflichtet.
Kurzes Schreiben an den Vermieter per Einwurfeinschreiben mit der Bitte einen Termin zu benennen um die Belege einzusehen.
Achtung, nicht schreiben welche genau!
Zu diesem Termin kannst Du Mutti dann begleiten.
So lange der Vermieter die Einsicht nicht gewährt ist die Nachzahlung nicht fällig!
Anmerkung zum Schluß, 35 € Vorauszahlungen ohne Heizkosten ist schon ziemlich wenig bei 2 Personen. Da können ja schon 15 - 25 € auf Frisch- und Abwasser entfallen.
Wenn ich das richtig errechnet habe ist die Wohnung knapp 50 m² groß?
Da wären 50 € monatliche Vorauszahlungen angemessener, sprich realistischer.