Danke für die Antwort.
Also um das nochmal ganz klar zu formulieren: (Ich hab das Gefühl es gibt evtl. ein Missverständnis bei dem Wort: "Mieter")
Person X, ein Mieter einer Wohnung in Berlin, der selbst seine Miete an den offiziellen Vermieter, also dem Eigentümer des Hauses zahlt, hat sein übriges Zimmer von 8qm an meine Partnerin untervermietet. Aber ohne Vertrag.
Muss diese mündliche Absprache trotzdem gekündigt werden, obwohl es nur eine Untervermietung ohne Vertrag ist?
Also ja: der Hauptmieter wohnt selbst in der Wohnung und das Zimmer meiner Partnerin ist mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl ausgestattet.
Also wenn sie jetzt bis 15.12. kündigt, bekommt sie dann die Kaution von 500 € zurück? Was wenn nicht?
LG
lagun4
Nein, es gibt kein Mißverständnis. Wenn dann eins bei Dir bzw. Deiner Partnerin.
Sie ist eingezogen und hat die erste Miete gezahlt. Somit ist sie Mieter mit einem wirksamen mündlichen Mietvertrag. Das ihr Vermieter selbst Mieter ist spielt keinerlei Rolle.
Mietverträge, auch mündliche, müssen in jedem Fall in Schriftform gekündigt werden.
Wenn Deine Partnerin das, fristgerecht, zum 31.12.2015 macht, die Miete bis dahin zahlt und ihr Vermieter (der Hauptmieter) keine Ansprüche mehr hat muß er die Kaution unverzüglich nach Mietende erstatten.
Wenn nicht kann sie die Kaution per Mahnbescheid einfordern, notfalls einklagen.
Um ein Mißverständnis auszuräumen, sog. Untermietverhältnisse sind Mietverhältnisse wie alle anderen auch.