Beiträge von anitari

    Zitat

    Könnte man mit dem Vermieter verhandeln die Untermiete für 3 Monate zu verlängern

    Ob der Untermietvertrag zwischen Dir und Deinem Mieter verlängert wird ist eine Entscheidung zwischen Dir und Deinem Mieter.

    Dein Vermieter hat damit nichts zu tun.

    So, vorher nicht geschafft...die Abrechnung liegt bei....
    Frage:
    VM lässt sich nicht auf Kopien ein. Ist weiteres folgendes Vorgehen "ratsam"?
    Termin vereinbaren, bei Termin eigenständig entweder Kopien anfertigen oder alle relevanten Dokumente mit dem Handy bspw. fotografieren, um diese dann einem Anwalt zukommen zu lassen? Kann VM etwas vorwerfen, falls der Anwalt erst in 2016 antwortet? VM lässt M Zeit bis 15.1.16 den ausstehenden Betrag zu zu zahlen.

    Danke liebe alle!


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    Wie schon geschrieben das Ding ist keine korrekte Abrechnung und somit unwirksam.

    Termin zur Einsicht in die Originalbelege wahrnehmen und dort selbst Kopien bzw. Fotos anfertigen. Das darf der VM nicht untersagen.

    Hier ein Muster wie in etwa eine korrekte Abrechnung aussehen sollte:

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    ich habe neulich von meinem Vermieter ein Schreiben bzgl. der Umrechnung der Heizkosten auf die Wohnfläche erhalten.

    Was genau steht in diesem Schreiben?


    Zitat

    Ich finde es irgendwie komisch ohne diesen Wert die Berechnung durchzuführen...zu Mal ich als Mieter so keine Möglichkeit habe die Angaben bei der Abrechnung zu kontrollieren.

    Der Vermieter wird schon wissen wie groß die Wohnung ist und Du kannst das selbst ausmessen.

    Wenn keine Dachschrägen und alle Räume mindestens 2 m hoch ist das ganz einfach. Die Grundfläche aller Räume addieren, fertig.

    Gibt es einen Balkon oder eine Terrasse, davon 1/4 bis 1/2 der Grundfläche dazu rechnen.

    anitari

    Bist du dir sicher mit dem 04.04.2016 noch für den 30.06?

    Ja, ganz sicher.

    BGB § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Dritter Werktag im April 2016 ist der 4.

    Allerdings sollte man, wenn möglich, nicht bis zum letzten Drücker mit der Kündigung warten.

    Du kannst ab dem 31.03.2016, dann sind die 12 Monate um, zum 30.06.2016 kündigen sofern Deine Kündigung spätestens am 04.04.2016 dem Vermieter zugegangen ist.

    Für Mieter gilt, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, immer die 3monatige Kündigungsfrist. Egal wie lange das Mietverhältnis dauert.

    Nur für Vermieter verlängert sie sich nach 5 und 8 Jahren um je 3 Monate.

    Ich muß den beiden Vorpostern ausnahmsweise mal widersprechen.

    Wenn die "Abrechnung" tatsächlich so aussieht wie von schnuppserli wiedergegeben ist sie formell unwirksam.

    Es fehlen die Gesamtkosten des Objektes, der Verteilerschlüssel und der Nutzungszeitraum.

    schnuppserli

    Es wäre hilfreich wenn Du die "Abrechnung" einscannen und als Bild, nicht zu klein, hochladen könntest. Persönlich Daten unkenntlich machen.

    Ich würde es vorziehen in die Geschäftsräume des VM zu gehen um die Originalbelege einzusehen, als mir Kopien zuschicken zu lassen.

    Du könntest den Vermieter aber auch auflaufen lassen. Heißt schweigen und wenn er an die Zahlung erinnert sagen das Du keine formell korrekte Abrechnung bekommen hast. Da dann der 31.12.15 Geschichte ist kann er keine Nachzahlung mehr fordern.

    Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung genauer angeschaut und gefunden, dass es einen Posten gibt der "Strom Allgemein" heißt. Dieser nimmt 900€ ein und ich muss davon knapp 100€ zahlen.
    Wenn ich mal überschlage wären das über 3000kWh pro Jahr. Wir haben hier nur ein elektrisches Garagentor und ein paar Lichter im Treppenhaus. Sind solche Werte normal oder sind meine Zweifel berechtigt?

    Lass Dir vom Vermieter die Originalrechnung vorlegen.

    Vermieter hat auf Nachfrage zugestimmt und es schriftlich beim Meldeamt bestätigt. Ging also.

    Der Vermieter von Person A ist aber nicht der Wohnungsgeber. Das ist Person A, wenn auch nicht der Eigentümer.

    Person A könnte also dem EMA mitteilen das Freund B sich dort ohne sein Wissen bzw. seine Zustimmung an-/umgemeldet hat.

    Danke soweit.

    B kommt am 21. November in die Wohnung, meldet sich dort am 30. November an. Bedingung war, dass B sich einen Job sucht und zeitnah auszieht, B tut aber rein gar nichts.

    Bitte mal genaue Daten.

    Am 21. November welchen Jahres?

    Wenn im Jahr 2015 kann sich Person B gar nicht so einfach beim EMA (Einwohnermeldeamt) an-/ummelden.

    Aber wie schon geschrieben, Gäste kann man der Wohnung verweisen.


    Eine Wohngemeinschaft, bei deren alle Mietparteien in einem Mietvertrag als Hauptmieter/Schuldner stehen...

    ... kann nicht von einzelnen Personen der Partei Mieter gekündigt werden bzw. wäre eine solche Teilkündigung unwirksam.

    Ein Vertragsentlassung ginge nur mit Zustimmung aller Personen der Partei Mieter und Vermieter.

    Das die übrigen WGler das Zimmer des ausgezogenen nutzen entbindet ihn nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter der Wohnung.

    Ja, ist alles beigefügt. Allerdings heißt es, dass ich für die Zeit der Bauarbeiten keine Mietminderung fordern darf, weil der Vermieter dann 120€ pro Monat mehr berechnen wird, sinngemäß.

    Das ist Dummfug. Mietminderung fordert man nicht, die nimmt man vor. Und so lange es keine energetische Modernisierung ist, darf man das vom ersten Tag an an dem die Arbeiten beginnen.

    In die Mieterhöhung dürfen nur die tatsächlichen Kosten der Modernisierung.

    Ist alles unter dem von mir eingefügten Link deutlich und auch für Laien verständlich erklärt.

    Im übrigen schließe ich mich Mainschwimmer Tip an, laut lesen hilft! So habe ich früher immer Gedichte für die Schule gelernt.

    Gestern hatte ich den Brief mit der Kündigung im Briefkasten. Warum wäre sie denn unwirksam?

    Und was genau steht da als Kündigungsgrund drin?

    Am besten Du scannst das Schreiben ein und lädst es als Bild, nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Nur vorab, auch mehrfach unpünktliche Mietzahlungen berechtigen den Vermieter zur Kündigung. Nach erfolgloser Abmahnung sogar zur außerordentlichen. Aber das schrieb ich ja in Post 5 schon.

    Die Miete die Du am 05.11. (wieder verspätet) überwiesen hast wurde mit der offenen aus Oktober verrechnet. Folglich hast Du im November gar keine Miete gezahlt.

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