Beiträge von anitari

    Mietminderung hast Du ja schon vorgenommen.

    Gründe für eine außerordentliche Kündigung kann ich nicht erkennen.

    Zunächst solltest ordentlich kündigen. Das ist noch bei Zugang bis 05.01.2016 zum 31.03.2016 möglich.

    Sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.

    Einem Aufhebungsvertrag muß der Vermieter nicht zustimmen.

    Zitat

    Und mit der Beschaffung eines Ersatzkühlschranks durch mich und der anschließenden Verrechnung mit der Miete ist er nicht einverstanden.

    Das muß er auch nicht. Tu es und fertig.

    Bliebe allerdings die Frage was genau zur EBK vertraglich vereinbart wurde.

    Mit Kühlschrank und Abzugshaube?

    Wurden die Mängel bei Mietbeginn nachweisbar, z. B. im Übergabeprotokoll, dokumentiert bzw. zeitnah nachweisbar dem Vermieter mitgeteilt?

    Wenn Frisch- und Abwasser nicht nach Verbrauch abgerechnet werden kann der Rohrbruch und die Sanierungsarbeiten schon die Ursache für die hohen Kosten sein.

    Die Thermomessabrechnung ist vermutlich die Abrechnung der Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten.

    Einen m³ Wasser zu erwärmen kann locker 5 € und mehr kosten.

    Wasser gesamt beinhaltet i. d. R. Frisch- und Abwasser, nicht aber die Kosten der Warmwasseraufbereitung.

    Wie hoch waren eigentlich die monatlichen Vorauszahlungen?

    Bei 46 m² sollten das mindestens 100 € gewesen sein.

    Aber wie schon mehrfach geschrieben, ohne die Abrechnung zu sehen kann man nur orakeln.

    Hallo,
    Das Mietverhältnis zu unserem ehemaligem Mieter wurde zum 1.12 beendet, damit war die Räumung auch eingeschlossen.

    Durch was beendet?

    Räumung? Durch Räumungsfrist, -beschluß oder was genau?


    Zitat

    aber welche Rechte habe ich jetzt?

    So lange die Wohnung nicht korrekt an Dich zurück gegeben wurde - keine.

    Die die Du dir bisher raus genommen hast fallen allesamt unter das Strafrecht.

    Wir fangen mal bei Hausfriedensbruch (StGB §123) an.

    Hallo ihr lieben Helfer,

    nachdem sich unsere Wohnung seit über 12 Jahren in WG-Besitz befand, kann man ihr das an manchen Stellen auch ein wenig ansehen. Nun erhielten wir die Kündigung vom Vermieter und die Aufforderung "nötige Schönheitsreparaturen" durchzuführen. Neben für uns verständlichen Forderungen wie Auswechseln der beschädigten/ abgelebeten Tapete, werden aber auch Forderungen gestellt wie Schäden an Fußböden/ Fließen (Kratzer im Parkett, kleinere Sprünge/ Kratzer in Fließen), Silikonfugen und Fenstern umgehend zu beheben. Ist eine solche Forderung nach einer solch langen Mietzeit mit regelmäßig wechselnden Mietern zulässig oder zählen die Schäden und Mängel als vom Vermieter hinzunehmende Gebrauchsspuren?

    vielen dank für euer Interesse Micha

    Das kann hier niemand sagen.

    Aber bei 12 Jahren und häufigem Wechsel der Mieterschaft würde ich mal sagen ja.

    Was genau sagt der Mietvertrag?

    ich hatte was von einer 3 Monatsfrist gelesen, nach Bekanntgabe der Erhöhung. Das trifft aber wahrscheinlich nur zu, wenn es sich um eine Nachzahlung gehandelt hätte, richtig ?

    Eine Nachträgliche (rückwirkende) Erhöhung die dem Vermieter erst nach Ablauf der Erstellungsfrist der Abrechnung bekannt wurde.

    Dann darf der Vermieter die Abrechnung noch binnen 3 Monate korrigieren.

    Beispiel:

    Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2012

    Erstellungsfrist endete somit am 31.12.2013

    Im Februar 2014 bekommt der VM Bescheid das die Grundsteuer ab 2012 rückwirkend um Betrag x erhöht wird.

    In dem Fall darf der Vermieter noch bis Ende April 2014 die Abrechnung für 2012 noch wirksam korrigieren..

    Ich habe den Roman nur überflogen.

    Es geht wohl hauptsächlich darum das der Mieterwechsel verweigert wird bzw. die Zahlung der 1.800 € (für was noch mal?) zur Bedingung gemacht wird.

    Knappe Antwort:

    Auch wenn 10 Jahre lang dem Wechsel von Mietern zugestimmt wurde, gibt es keinen Anspruch darauf.

    Im Klartext,

    Forderung des Vermieters erfüllen - dann Mieterwechsel

    Forderung nicht erfüllen - kein Mieterwechsel

    Vertrag bleibt wie er ist.

    So einfach.

    Übrigens braucht die neu eingezogene Person ja eine Wohnungsgeberbestätigung um sich beim EMA umzumelden.

    Nun Rate mal wer die ausstellen muß bzw. die Ausstellung verweigern kann? :p


    Wichtig ist aber ob das mit der Kündigung so rechtens ist?

    Ist es. Für Wohnheime gelten die meisten Bestimmungen des Mietrechts nicht. Heißt diese Einrichtungen können ihre eigenen Regeln machen und die dann auch wirksam sind.

    Eine außerordentliche Kündigung wäre nur möglich wenn der Vermieter in schwerster Weise seine vertraglichen Pflichten verletzt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Er kann ja nichts dafür das die BS geschlossen wird.

    Kleiner Nachtrag: In Summe soll ich für elf Monate 1150 Euro Heizkosten haben für knapp 50m2 und zum Vergleich in der gleichgroßen Wohnung bei Hochrechnung des Winterverbrauchs (auch im Sommer) läge ich bei 330 Euro... Das kann doch überhaupt nicht sein...

    Das ist schon etwas viel. Jedoch wäre noch die Heizungsart wichtig. Zum Beispiel Fernwärme, mit durchschnittlich 1,90 €/m², ist gleich nach Strom die teuerste Heizungsart.

    Auch die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen wäre hilfreich zu wissen. 2,50 €/m² inkl. Heizkosten sind inzwischen der Durchschnitt.

    Zitat

    ich bin im November 2013 in eine neue Wohnung gezogen und hatte für die beiden Wintermonate eine hohe Nachzahlung der Heizkosten von 275 Euro, ich hatte damals angefragt, wieso das so viel sei, mir wurde aber gesagt, dass das normal sei, weil es ja nur Wintermonate gewesen seien...

    Das ist korrekt. Denn in den Heizmonaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Und wenn man kein Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten "ansparen" konnte, ist eine Nachzahlung so sicher wie das Amen in der Kirche.


    Habe Ich wirklich keine andere Möglichkeit als bis zum 30.06.2017 in der Wohnung wohnen zu bleiben?


    Wohnen mußt Du keineswegs bis 30.06.2017 in der Wohnung, möglicherweise aber so lange Miete zahlen.

    Der Vermieter macht Dir das Angebot dich gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen -
     also komm in die Puschen

    Die beiden §§ widersprechen sich. Damit gilt automatisch §2. Du kannst also jetzt zum 31.03.2016 kündigen.

    Das ist etwas unglücklich formuliert. Weiter unten heißt es

    Zitat

    Beide Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.06.2017 mit gesetzlicher Frist erklärt werden kann.

    Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.

    Nun hat unser Vermieter seinen Bagger inkl. der Schaufel in unserem Garten geparkt. Ist das ok?

    Nun ja, Garten/Grundstück sind sein Eigentum welches Ihr als Mieter lediglich nutzen dürft.

    Wie wäre es mal damit den Vermieter auf die Gefahrenquelle für Kinder anzusprechen?

    Da der Mietvertrag alle BK-Arten des §2 Betriebskostenverordnung enthält, gelten alle als vertraglich vereinbart.

    Ein Nachtrag zum Mietvertrag ist daher eigentlich nicht nötig, neu anfallende BK-Arten können auch so umgelegt werden.

    Ausnahme BK im Sinne Pkt. 17 "sonstige Betriebskosten". Diese müßten explizit im Vertrag oder eben, wie von der Vermieterin versucht, extra vereinbart werden.

    Betriebskosten gemäß §1 sind nicht umlegbar.

    Um was für BK geht es denn genau? 7 neue Posten sind schon eine ganze Menge.

    ich meine mal gelesen zu haben, das nur renoviert werden muss wenn die Wohnung bei Übernahme gemalert war?

    Oder der Mieter für die Renovierung bei Mietbeginn angemessen entschädigt wurde. 800 € sind sicher angemessen.

    Folglich ist die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam und Ihr müßt jetzt, sofern notwendig, renovieren.

    Weiß muß nicht sein aber eine neutrale Farbe.

    Ist mir bekannt, angefordert hab ich die am 19.06.2013, dann am 18.09.2014 angemahnt und am 13.01.2015 erneut angemahnt (Mahnungen per Einschreiben). Anwalt hat diese mittlerweile auch diverse male angefordert. Oktober 2015 hieß es dann, das wir die Abrechnung für 2010 in den nächsten Tagen erhalten... also vor ca. 3 Monaten.

    Dann hätte doch längst ein Mahnbescheid erlassen und Erlass auf Vollstreckung beantragt werden können. Und wenn das auch nichts gebracht hätte Klage erhoben werden können. Falls um einen Betrag geht der den Aufwand lohnt natürlich.

    So was weiß ein guter Anwalt doch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!