Sach- und Haftpflichtversicherung sind als Nebenkosten-Punkt in meinem Vertrag durchgestrichen.
Dann mußt Du die Kosten auch nicht tragen.
Sach- und Haftpflichtversicherung sind als Nebenkosten-Punkt in meinem Vertrag durchgestrichen.
Dann mußt Du die Kosten auch nicht tragen.
Wäre, wie in diesem Fallbeispiel die begründete fristlose Kündigung mit kulanter fristsetzung auf Grund „Unzumutbarkeit“ sowie „Vertragsverletzungen“ möglich?
• Befristeter Untermietvetrag, unmöbiliertes Zimmer,, Dauer 1Jahr
Was steht als Grund für die Befristung im Vertrag?
Der Rest ist Kindergartenkram.
Vielleicht könnt ihr mir auch ein paar Paragrafen zur Verfügung stellen. Danke im Voraus
Den hier:
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Anmerkung: Vertragsgemäß ist der optisch etwas angegriffene FB. Oder wurde vertraglich ein optisch einwandfreier FB zugesichert?
ZitatAuf nichts meiner Angebote ist der VM eingegangen
Entschuldigung, das sind keine Angebote, sondern Forderungen. Und das auch noch vor Mietbeginn.![]()
Ist die Wohnung zufällig im selben Haus in dem auch der Vermieter wohnt? Und hat dieses Haus zufällig nur 2 Wohnungen?
Verlasse ich mich da auf den oder sollte ich denen einen schriftlichen Widerspruch einreichen?
Was bitte habe ich mehrfach geschrieben????
Her Gott noch mal, mach das verdammt noch mal schriftlich!!!!
Nu kapiert???![]()
Dann lass die Abrechnung fachlich prüfen und, wie schon geschrieben, Einsicht in die Originalbelege verlange.
Aber bald. Reagierst Du bis 22.1. nicht kann der Vermieter am 23. das Mahnverfahren einleiten.
Das im Betriebskostenspiegel sind keine Preise, sondern Durchschnittswerte.
Danke für deine Antwort, kannst du auch was zu dem Preis pro m² sagen wie du diesen empfindest?
Danke & Besten Gruß
Marcel
Die 2,19 € pro m² sind ein Durchschnittswert, der zudem schon lange überholt ist.
Allein für Heizkosten ist dieser Durchschnitt von einst 0,90 - 1,00 € auf 1,20 - 1,35 €, ohne Warmwasserkosten, gestiegen.
Was ist denn alles in den BK enthalten?
Extras wie z. B. Aufzug, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst etc. kosten natürlich extra.
Ich vermiete eine ähnlich große/kleine Wohnung. 100 € Betriebskosten. Das kommt locker hin.
Allerdings sind da wirklich nur die wichtigsten BK, wie Heizung, Warmwasser, Wasser, Müll, Grundsteuer und Versicherungen, drin.
ZitatDer Gaspreis ist im Vergleich zum Jahr davor von 0,064 EUR / pro Einheit auf 0,085 EUR / pro Einheit gestiegen, was eine Differenz von knappen 23% ausmacht.
Das ist der Preis pro Heizkosteneinheit, nicht der Gaspreis.
Der Preis pro Heizkosteneinheit errechnet sich aus den Gesamtkosten der Heizungsanlage und dem Gesamtverbrauch des Objektes.
Bei etwa gleichen Gesamtkosten und geringerem Verbrauch steigt der Preis pro Heizkosteneinheit, auch ohne das der Gaspreis gestiegen ist.
Gesamtkosten der Heizungsanlage setzen sich zusammen aus Brennstoffkosten, Wartungskosten, Kosten der Emissionsmessung und dem Betriebsstrom für die Anlage. Um nur die wichtigsten Heiznebenkosten zu nennen.
0,064 bzw. 0,085 € für eine Heizkosteneinheit ist nicht utopisch. Oder hast Du das Komma falsch gesetzt?
Prüfung durch einen Fachanwalt für Mietrecht ist bei Zweifeln an der Richtigkeit immer gut.
Zuvor solltest Du aber dem Vermieter nachweisbar mitteilen das Du von Deinem Prüfungsrecht Gebrauch machst. Ansonsten bist Du ab dem 23.01.2016 in Verzug.
Weiterhin solltest Du beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege, auch nachweisbar, verlangen. Das zu gewähren ist er verpflichtet.
Die einzigen Möglichkeiten die handfest wären:
1. Kündigen gemäß BGB §573a. Da brauchst Du keinen Grund angeben. Kündigungsfrist jedoch um 3 Monate länger.
2. Fristgerechte Kündigung wegen ständig unpünktlichen Mietzahlungen.
Dabei müßtest Du im Kündigungsschreiben genau auflisten wann die Miete spätestens fällig war und wann sie tatsächlich gezahlt wurde.
Achtung! Miete ist spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag fällig. Das kann durchaus erst 5. oder 6. des Monats sein.
Den ganzen Vertrag scannen würde ich glaube ich den Rahmen sprengen. Er hat 15 Doppelseitig bedruckte Seiten
Das wollen wir Dir und uns nicht zumuten:o
Mein Rat, laßt das Vertragswerk von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen.
Was soll eine gesetzliche Vertragslaufzeit sein? So etwas gibt es nicht.
Da ist wohl die gesetzliche Kündigungsfrist gemeint.
Zu 1: So einfach ist das nun auch wieder nicht. Oder ist es ein 2FH in dem Ihr dann mit dem Vermieter wohnt?
Zu 2: Ist, weil zum Nachteil des Mieters, per se unwirksam. Hat das Haus mehr als 2 Wohnungen oder wohnt der VM nicht selbst drin, muß er eh nach Heizkostenverordnung abrechnen.
Zu 3: Rechtlich korrekt. Das nennt sich Mietausfallentschädigung und darf bis max. 3 Monate geltend gemacht werden. Allerdings ist der VM in so einem Fall zur Schadensminimierung verpflichtet. Heißt er muß sich darum bemühen so schnell als möglich wieder neu zu vermieten.
ZitatEs gibt noch einige solche Klauseln.
Dann scann den Vertrag doch mal ein und lade ihn als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.
Am Telefon sagte der Makler auch nur "es kommt drauf an ..."
Dann achtet schön darauf was er Euch so alles zum unterschreiben vorlegt. Am besten vor Ort nichts unterschreiben. Mit dem Hinweis erst mal in Ruhe lesen wollen, alles Mitnehmen und zu Hause studieren.
... habt Ihr als Besteller die Maklerdienste in Anspruch genommen ...
Woraus schließt Du das whoop den Makler "bestellt" hat?
Wir wurden jetzt erstmal zur Mietvertragsunterzeichnung eingeladen, und es wurde uns gesagt, dass man vor Ort nochmal über die Provision sprechen könnte.
Das läßt eher auf ein schlechtes Gewissen des Maklers schließen.
Ich kann doch aber nichts dafür das sein weiß nicht zu meinem paast......Dann hätte er mir sein weiß stellen müssen
Dann hättest Du sein Weiß kaufen müssen bzw. die ganzen Wände in einem einheitlichen Weiß streichen müssen.
Der Vermieter ist im Recht.
Solch stümperhafte, unfachmännische Renovierung muß er nicht hinnehmen.
Ein Absperrhahn unterliegt nun nicht den direkten und häufigen Zugriff.
Sofern er innerhalb der Wohnung ist schon.
Ist es nachweisbar das Du die Küche samt Installation von Vormieter übernommen hast, sprich der ganze Kram Dein Eigentum ist?
Ihr beide unter Euch könnt vereinbaren und beglaubigen lassen was und so viel Ihr wollt, für den Vermieter ist das völlig irrelevant.
ZitatDie andere Möglichkeit wäre, seine Unterschrift beim Amtsgericht ersetzten zu lassen.
Die des Vermieters?
Vergeßt es.
Lediglich die Zustimmung der anderen Personen(en) der Vertragspartei Mieter zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages wäre einklagbar. Aber nicht die Zustimmung des Vermieters zur Vertragsentlassung.
1)Im Mietvertrag steht: Der Mieter ist - sofern er eine Erdgeschosswohnung gemietet hat - verplichtet, den Bürgersteig etc sauber zu halten und im Winter Schnee zu räumen und zu streuen.
So wie ich das jetzt sehe, muss dies also der Vermieter tun, oder?
Jau
Zitat2) Im Bad ist ein beleuchtetes Regal welches auch zur Beleuchtung des Bades dient.
ich habe jetzt aber eine weitere Deckenlampe montiert und die vorhandene abgeklemmt(auch ordnungsgemäß).
Ist dies gestattet? ich finde zu diesem Punkt im Mitevertrag nichts.
Natürlich ist das gestattet. Das muß nicht extra im Vertrag stehen.
Bei Mietende ist die Deckenbeleuchtung aber u. U. zu Entfernen und der ursprüngliche Zustand der Decke wieder herzustellen.
Rechtlich zulässige Gründe dem Mieter zu kündigen wären vorrangig Vertragsverletzung des Mieters
insbesondere Mietschulden, unpünktliche Mietzahlung, vertragswidrige Benutzung der Wohnung, unerlaubte Untervermietung, Gebrauchsüberlassung, Störung des Hausfriedens. Dann noch Eigenbedarf und Unwirtschaftlichkeit.
Sogenannte Sachverständige reden oft ihrem Auftraggeber zum Munde.
Was genau steht nun als Grund in der Kündigung?
Wenn dieser doofe Strahler dann ist doch der Grund weggefallen nachdem Du ihn abgebaut hast.
Folglich die Kündigung unwirksam.
meine vermieterin hat uns gekündigt.
Mit welcher Begründung?
Der Strahler dürfte wohl kaum ein rechtlich zulässiger sein.
Kündigungsfrist wäre übrigens 9 Monate.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!