Zitat
Habe jetzt 3 Jahre lang 15 Euro monatlich bezahlt = 180 Euro im Jahr.
Das ist ja mehr als die Hälfte der Versicherung.
Wie wird diese denn umgelegt? Wenn nach Wohneinheiten müßte das explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Ansonsten muß nach der Wohnfläche umgelegt werden.
Das wären bei Gesamtwohnfläche 120 m² und 300 € jährlich, 100 € (8,33 € monatlich) für Dich und der Rest für die Vermieter.
Selbst wenn die Umlage nach Wohneinheiten vereinbart wäre, entfielen auf Dich "nur" 150 €.
Übrigens kannst Du die Abrechnungen für 2013 und 2014, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, noch fordern. Denn ein evtl. Guthaben würde Dir trotzdem noch zustehen und Du könntest den Abrechnungen, besonders bezüglich der Umlage der Versicherung, noch binnen 12 Monate nach Zugang widersprechen.
Kommt der Vermieter der Forderung die Abrechnungen zu erstellen trotz Fristsetzung nicht nach, darfst Du die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten.
Jetzt kommt das große ABER:
Du wohnst mit dem Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat. Dann kann er Dir ohne Grund kündigen. Kündigungsfrist jedoch mindestens 6 Monate.