Beiträge von anitari

    Zitat

    Was passiert wenn ich meinen Teil der Miete nicht mehr bezahle?

    Dann wird der Vermieter Euch vermutlich außerordentlich kündigen.

    Womit aber nicht die Zahlungspflicht endet. Er, der Vermieter, kann Euch noch auf bis zu einem Betrag in Höhe von 3 MM schadensersatzpflichtig machen.

    Dann machen wir einen Aufhebungsvertrag, stimmt das?

    Das mußt Du den Vermieter fragen. Sagt der ja laß Dir das schriftlich geben.

    Sagt er nein mußt Du ordentlich kündigen und die Kündigungsfrist einhalten. Allerdings nur wenn dadurch der Vertrag mindestens einen Monat früher endet. Sprich am 30.09. oder früher.

    Zitat

    Was wäre denn wenn mir zur neuen Wohnung noch 1-2 Monate fehlen die ich länger in der Wohnung bleiben will, gibt es da auch eine Möglichkeit?

    Ja, mit dem Vermieter reden.

    Was ist denn wenn ich jetzt vor Ablauf der Frist schon eine Wohnung finde und umziehen will/ muss damit ich die neue Wohnung bekomme.

    Dann mußt Du selbst Kündigen damit der Vertrag früher endet.

    Im Falle von Eigenbedarfskündigungen sind die meisten Vermieter jedoch froh früher über die Wohnung verfügen zu können und entlassen den Mieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag.

    Das müßtest Du aber mit dem Vermieter klären.

    Mir wurde vom Mieterschutzbund nun noch folgendes mitgeteilt:
    - wir können frühzeitig kündigen, da aufgrund der Wohnungsgröße und des Nachwuchses ein Härtefall vorliegt

    Natürlich könnt Ihr "frühzeitig" kündigen. Noch bis zum 3. Februar 2016 zum 30. April 2016.

    Oder ist es ein Vertrag mit längerer Laufzeit?


    Zitat

    - die Miete kann für unseren Nachmieter nicht ohne weiteres erhöht werden (max 20 % alle 3 Jahre, also von 385 auf ca. 460 € statt 635 €)

    Mietverein hat keine Ahnung

    Zitat

    - der Vermieter kann den Nachmieter nicht ohne weiteres ablehnen

    Mieterverein hat keine Ahnung

    Zitat

    - eine beliebige Erhöhung der Miete kann nur bei Neuvermietung, nicht aber bei der Übergabe an einen Nachmieter erfolgen

    Mieterverein hat keine Ahnung

    Ja die Jahresabrechnungen habe ich vor nem Monat endlich erhalten und auch 300 Euro zurückbekommen ( waren eigentlich 400 ) aber hatte keine Lust zum Anwalt etc. zu laufen. Nein im Mietvertrag steht nur 15 Euro Gebäudeversicherung und nichts weiter. Die Wohnung ist auch nicht so pralle sodass ich wirklich überlege umzuziehen. Wieso denn 6 Monate Frißt ? Ich dachte 3 Monate.

    LG

    Du schmeißt da einiges durcheinander.

    Das was im Mietvertrag steht ist ein "fiktiver" Wert.

    Die tatsächlichen Kosten gehen aus der Abrechnung hervor.

    Schau in diese was da anteilig für Dich unter Versicherungen steht.

    6 Monate Kündigungsfrist für den Vermieter, der mit dem Mieter gemeinsam in einem Haus mit nur 2 Wohnungen wohnt, wenn er dem Mieter ohne wichtigen Grund kündigen will.

    Zitat

    Habe jetzt 3 Jahre lang 15 Euro monatlich bezahlt = 180 Euro im Jahr.

    Das ist ja mehr als die Hälfte der Versicherung.

    Wie wird diese denn umgelegt? Wenn nach Wohneinheiten müßte das explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Ansonsten muß nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Das wären bei Gesamtwohnfläche 120 m² und 300 € jährlich, 100 € (8,33 € monatlich) für Dich und der Rest für die Vermieter.

    Selbst wenn die Umlage nach Wohneinheiten vereinbart wäre, entfielen auf Dich "nur" 150 €.

    Übrigens kannst Du die Abrechnungen für 2013 und 2014, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, noch fordern. Denn ein evtl. Guthaben würde Dir trotzdem noch zustehen und Du könntest den Abrechnungen, besonders bezüglich der Umlage der Versicherung, noch binnen 12 Monate nach Zugang widersprechen.

    Kommt der Vermieter der Forderung die Abrechnungen zu erstellen trotz Fristsetzung nicht nach, darfst Du die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten.

    Jetzt kommt das große ABER:

    Du wohnst mit dem Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat. Dann kann er Dir ohne Grund kündigen. Kündigungsfrist jedoch mindestens 6 Monate.

    Das Durchschnittsalter der Deutschen liegt bei 45,6 Jahren, was können wir davon ableiten?

    Das ich eigentlich schon über 10 nicht mehr leben dürfte:p

    Noch zu bedenken, beim Thema Gebäudeversicherung, ist das Fragesteller in Bremen wohnt. Da ist ja fast regelmäßig Hochwasser. Ein Zusatz dazu in der Versicherung darum sehr sinnvoll.

    Nun ja wobei ich ja nicht verpflichtet bin irgendwelche super Zusatz Versicherungen mit zu bezahlen. Aber da ich kein extra Thema erstellen möchte, das ist schon ein Unterschied wenn ich im Jahr 120 und du 30 an Grundsteuer zahle.

    An der Grundsteuer kannst weder Du noch der Vermieter was ändern. Außer in einen Ort ziehen wo der Hebesatz niedriger. ist.

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist kein Luxus-Zusatz in der Versicherung und gegen Hochwasserschäden auch nicht wenn die Region dafür bekannt ist.

    Bei mir z. B. wäre das ein völlig unnötiger Zusatz.

    Unrealistisch ist es nicht.

    Es kommt u. a. auch darauf an welche Risiken versichert sind.

    Die Absicherung von Schäden durch Leitungswasser oder gar Hochwasser z. B. lassen sich Versicherungen gut bezahlen.

    Genaueres kann Dir nur der Vermieter sagen. Denn der Weiß was versichert ist und wie hoch die Grundsteuer ist.

    Hallo,
    am 25.01.16 bekam ich aus heiterem Himmel die Kündigung wegen Eigenbedarf per Einwurf Einschreiben von meiner Vermieterin.
    Sie gibt an, das ihr Sohn nun aus Hannover nach Düssldorf zurück kommt, ins Rentenalter gekommen wäre und die Wohnung als Altersruhesitz nutzen möchte. Sie kündigt mir zum 31.10.16

    Der Sohn hat vor 20 Jahren schon einmal in dieser Wohnung gelebt, war damals um die 30 und müsste jetzt so um die 50 sein.

    War das keine vorhersehbare Kündigung?
    Im Haus sind viele Treppen und Aufzug, die Wohnung ist in der 3. Etage, ist sie trotzdem als Altersruhesitz geeignet?
    Kann ich die Kündigungsfrist noch länger heraus ziehen?

    Ich habe Arthrose in den Knien und einen Hallus Valgus der vielleicht operiert werden muss.
    Zudem habe ich zurzeit absolut nicht die finanziellen Mittel für einen Umzug, neue Kaution und höhere Miete....ist das nicht ein Härtefall?
    Ich bin jetzt 49 jahre alt.

    Das Vermieter Ehepaar ist schon sehr alt und die Tochter schreibt im Namen Ihrer Mutter und hat jetzt wohl für den Bruder gekündigt.

    Wenn man eine Wohnung von Privat mietet muß man immer mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf rechnen.

    Haus mit Aufzug ist hervorragend als Altersruhesitz.

    Deine gesundheitlichen Probleme könnte eine besondere Härte bedeuten. Also widersprich der Kündigung aus diesem Grund.

    Hat die Tochter der Kündigung eine Vollmacht der Eltern beigelegt?

    Gegen das selbst schreiben ist nichts zu sagen. Mach viele Vermieter.

    Allerdings ist die Form schon etwas ungewöhnlich.

    Normalerweise werden die Kosten und Kostenarten tabellarisch aufgeführt.

    Aus meiner Sicht ist die Abrechnung inhaltlich falsch und daher zurück zu weisen.

    So in etwa sollte eine korrekte Abrechnung aussehen:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Außer den Apartments gibt es auch Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad auf der Etage. Auch bei den Zimmern hat sich die Miete nach einem Besitzerwechsel des Hauses vor einem Jahr von 280 Euro auf 345 Euro erhöht.

    Berny meint mit "anderen Wohnmöglichkeiten" Wohnungen oder Zimmer außerhalb des Studentenwohnheimes, z. B. bei privaten Vermietern.

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