Beiträge von anitari

    Du hast vertraglich eine Vorrauszahlung zu leisten, keine Pauschale. Akzeptier das doch.

    Das sehe ich anders.

    In §3 Pkt. ist nichts eingetragen. Also nicht vereinbart das monatliche Vorauszahlungen zu leisten sind.

    Zitat

    Welche Betriebskosten in den NK enhalten sind steht im Anhang Betriebskosten... (der hier nicht mit gepostet wurde) so steht es am Ende des Formulars.

    § 27 der zweiten Berechnungsverordnung entspricht inhaltlich dem seit 2003 (2004?) geltenden §2 der Betriebskostenverordnung.


    6. Für die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrechte des Mieters und des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    Das ist meiner Meinung nach der Kasus-Knacksus.

    Die gesetzlichen Bestimmungen haben sich geändert.

    Die Kündigungsfristen regelt §573c BGB

    §568 hat, auch in der alten Fassung des BGB, nichts mit der Kündigungsfrist zu tun.

    Ja, ein möbliertes Zimmer in Ihrer Wohnung, Bad und Küche zur Mitbenutzung. Auf dem Mietvertrag, steht aber "Untermietvertrag auf bestimmte Zeit".
    Macht das einen großen Unterschied?

    Macht es. Ob da Untermietvertrag oder nur Mietvertrag steht ist egal.

    Bei diesen Bedingungen (Zimmer möbliert, innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung und an nur eine Person vermietet) gelten die meisten Bestimmungen des Mietrechts, sowie der Mieterschutz nicht.


    1) Nun ist die Frage ob es möglich ist, dass meine Mutter Hauptmieterin wird und ich dann in der Wohnung leben kann?
    (Ich habe eine Maklerin gefragt und diese meinte, dies wäre eine Untervermietung und verboten.)

    Makler - kein Kommentar:mad:

    Mit Zustimmung des Vermieters ist eine Untervermietung natürlich möglich.


    Zitat

    2) Deshalb müsste meine Mutter dann als Bürgin auftreten. Was muss ich dann aber auf dem "Interessenschein" angeben?

    Deinen Namen

    Zitat

    Dort wird ja zB nach Einkommen, Schufa usw gefragt. Gebe ich dann mein nicht vorhandenes Einkommen an, oder kann ich das meiner Mutter angeben?

    Das Einkommen des Interessenten. Das bist Du

    Zitat

    Meine Schufa auskunft, oder die meiner Mutter? etc.

    Siehe oben

    3. Möglichkeit, Deine Mutter und Du mietet die Wohnung gemeinsam.

    Mieterhöhungsverlangen mit Zugang am 07.12. zum 01.01. ist unwirksam.

    Das nur nebenbei.

    Binnen 2 Monate nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens kann der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht, mit gesetzlicher Frist wohlgemerkt, Gebrauch machen.

    Zitat

    Ist es möglich zum 31.3 zu kündigen?

    Nein. Zum 30.04.2017
    In dem Fall ausnahmsweise noch bis zum 07.02.2015

    ach ja absolut zum kotzen find ich ja noch,ich muss die kaüfer ach noch in die Wohnung lassen ,,,wenn sie sich die Räumlichkeiten ansehen wollen,das teilte er mir schon mit

    vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen was ich tun kann

    Selbst 1 - 2 Termine a etwa 45 Minuten pro Woche für Besichtigungen festlegen und dem Vermieter, evtl. auch Makler, nachweisbar mitteilen.

    Sollte das Haus nach 3 Monaten noch nicht verkauft sein die Termine auf 1 - 2 pro Monat reduzieren.

    Ist dann das Haus verkauft und der Käufer rechtmäßiger Eigentümer kann er Dir evtl. wegen Eigenbedarf (für sich selbst, einen nahen Familienangehörigen oder anderen Angehörigen seines Haushaltes) wegen Eigenbedarf kündigen.

    Bis dahin können aber Monate vergehen.

    Vielleicht hast Du ja Glück und der neue Vermieter ist 80, Vollwaise, ledig, kinderlos und Einzelkind.;)

    hm, also wenn ich meinen Teil nicht bezahle, dann wird mein mitbewohner vermutlich nach 3 monaten aus der wohnung geworfen und kann mich verklagen, richtig? also muss ich ihm dann ein Teil der Miete zurück zahlen?

    Nein, dann kann der Vermieter EUCH kündigen und EUCH auf Schadensersatz (Mietausfallentschädigung) verklagen.

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