Eltern mieten Wohnung für Kind?

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich bin gerade auf Wohnungssuche, bin aber Student und habe kein eigenes Einkommen. Deshalb würde meine Mutter mir die Wohnung bezahlen.

    1) Nun ist die Frage ob es möglich ist, dass meine Mutter Hauptmieterin wird und ich dann in der Wohnung leben kann?
    (Ich habe eine Maklerin gefragt und diese meinte, dies wäre eine Untervermietung und verboten.)

    2) Deshalb müsste meine Mutter dann als Bürgin auftreten. Was muss ich dann aber auf dem "Interessenschein" angeben? Dort wird ja zB nach Einkommen, Schufa usw gefragt. Gebe ich dann mein nicht vorhandenes Einkommen an, oder kann ich das meiner Mutter angeben? Meine Schufa auskunft, oder die meiner Mutter? etc.

    Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen :)

    lg Dario


  • 1) Nun ist die Frage ob es möglich ist, dass meine Mutter Hauptmieterin wird und ich dann in der Wohnung leben kann?
    (Ich habe eine Maklerin gefragt und diese meinte, dies wäre eine Untervermietung und verboten.)

    Makler - kein Kommentar:mad:

    Mit Zustimmung des Vermieters ist eine Untervermietung natürlich möglich.


    Zitat

    2) Deshalb müsste meine Mutter dann als Bürgin auftreten. Was muss ich dann aber auf dem "Interessenschein" angeben?

    Deinen Namen

    Zitat

    Dort wird ja zB nach Einkommen, Schufa usw gefragt. Gebe ich dann mein nicht vorhandenes Einkommen an, oder kann ich das meiner Mutter angeben?

    Das Einkommen des Interessenten. Das bist Du

    Zitat

    Meine Schufa auskunft, oder die meiner Mutter? etc.

    Siehe oben

    3. Möglichkeit, Deine Mutter und Du mietet die Wohnung gemeinsam.

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich bin gerade auf Wohnungssuche, bin aber Student und habe kein eigenes Einkommen. Deshalb würde meine Mutter mir die Wohnung bezahlen.

    1) Nun ist die Frage ob es möglich ist, dass meine Mutter Hauptmieterin wird und ich dann in der Wohnung leben kann?
    (Ich habe eine Maklerin gefragt und diese meinte, dies wäre eine Untervermietung und verboten.)

    2) Deshalb müsste meine Mutter dann als Bürgin auftreten. Was muss ich dann aber auf dem "Interessenschein" angeben? Dort wird ja zB nach Einkommen, Schufa usw gefragt. Gebe ich dann mein nicht vorhandenes Einkommen an, oder kann ich das meiner Mutter angeben? Meine Schufa auskunft, oder die meiner Mutter? etc.

    Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen :)

    lg Dario

    Hallo,

    ein Mieter ist nicht gezwungen in der Wohnung auch zu leben, die er angemietet hat, soll heißen, wenn deine Mutter die Wohnung mietet ist es ihr auch erlaubt, die Miete zu bezahlen, Kinder mit in der Wohnung leben zu lassen, Rechte und Pflichten auszuüben aber es kann sie keiner zwingen, in dieser Wohnung zu leben.

    Eine Untervermietung ist nicht zwingend, denn ihr könntet auch die Wohnung zusammen anmieten, was wiederum dann wie von dir beschrieben, auslöst, dass Unterlagen vorgelegt werden müssen.

    Wenn die Mutter die Wohnung alleine anmietet muss sie sich natürlich auch dort anmelden, zumindest einen Zweitwohnsitz.

    Oder eben die Bürgschaftslösung, wenn der Vermieter sich darauf einlässt.

    Eine Untervermietung wäre unter Umständen nicht der schlechteste Weg, wenn du z. B. Bafög und oder Wohngeld beantragt hast, eben zum Nachweis der Mietverpflichtung.

    Gruß

    BHShuber

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