Beiträge von chellock

    Hallo,

    Ich wohne bis zum Auszugstermin 2 Jahre und 10Monate in meiner Wohnung. In meiner Kündigungsbestätigung stand drin:

    Die Einheit ist von Ihnen vertragsmäß zu übergeben. Sollten sie die Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt haben, so werden die bis zum Übergabetag fällig. Die Wände und Decken sind zu streichen, die Türen, die Fenster, die Fußleisten und die Heizkörper sind zu lackieren. ...

    Ich sehe ja ein meine buntgemalte Wände zu streichen. Aber muss ich wirklich alles streichen und lackieren?!

    In mein Mietvertag steht unter Instandhaltung der Mieträume:
    2. Die Mieter verpflichtet sich während der Mietzeit der erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, das Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
    Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
    In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.....

    :confused: Heißt das jetzt ich sollte nur die Küche, Bad und Dusche streichen? Warum soll ich laut Kündigungsbestätigung alles streichen? Ich wohn doch nicht mal 3 Jahre drin!
    Hilfe!!!

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