Beiträge von Najuke

    Mahlzeit,

    habe meinem Vermieter eine Mail geschrieben und folgende Antwort erhalten...


    Guten Tag,
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    ich habe ihnen schon eine Mail bezüglich der Kellernutzung geschrieben und wir haben auch schon telefoniert aber im nach hinein vermute ich dass sie mich falsch verstanden haben. Mein Anliegen ist es eine 120 x 120 cm große Holzplatte mit zwei Böcken im Keller aufzustellen da in der Wohnung nur begrenzt Platz ist. Es soll aus dem Keller keine Werkstatt gemacht werden oder des gleichen, es wird nicht lackiert, gesägt, geschliffen, gebohrt etc. oder sonstige lauten Sachen betrieben. Wie ich verstanden habe geht es ihnen um den Brandschutz, da ich nichts brennbares im Keller lagere und auch in Zukunft nicht lagern werde (bin auf der Arbeit Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter) sollte dies kein Problem darstellen zudem kommt hinzu dass ich Nichtraucher bin.
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    Es geht lediglich um die gelegentliche Nutzung der aufgestellten Platte mit Einhaltung der Ruhezeiten, im Mietvertrag habe ich keine Regelung gefunden die mir dies verbieten sollte. Ich würde mich über eine positive Antwort sehr freuen da es sich bei meinem Anliegen nicht um etwas unzumutbaren handelt. Der Aufenthalt im Keller kann mir ja nicht verwehrt werden...
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    Im Anhang ein Bild von meinem Anliegen.
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    Mit freundlichen Grüssen ...


    Sehr geehrter Herr ... ,
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    der Keller dient nicht als Aufenthaltsraum, von daher können wir Ihnen leider keine Genehmigung erteilen.
    Selbstverständlich können Sie die Holzplatte in Ihrem*Keller lagern. Spielen oder dergleichen müssten Sie dann jedoch in Ihrer Wohnung.
    *
    Mit freundlichen Grüßen ...

    Guten Tag,

    ich streite mich zur Zeit mit meinem Vermieter rum wegen der Kellernutzung. Ich bin letztes Jahr zusammen mit meiner Lebensgefährtin in einer neuen Wohnung gezogen zu der zwei Kellerräume gehören, ein kleiner und ein großer. Da wir kaum Sachen haben die in dem Keller abgestellt werden müssen möchten wir alles zum abstellen in den kleinen Keller packen und aus dem grossen ein Hobbykeller machen.

    Den Kellerraum möchte ich dafür nur einmal gründlich reinigen und dann weiss streichen. In dem Raum soll dann eine Tabletop Spielplatte stehen sowie eine Arbeitsplatte um Sachen abzustellen fürs Hobby sowie eine Couch und Couchtisch damit man sich da auch hinsetzten kann beim betreiben des Hobbys.

    Es sollen keine brennbaren Sachen im Raum gelagert werden, es geht nur ums spielen da die Wohnung zu klein für eine Spielplatte ist und es zu sperrig ist. Der Kellerraum ist gross genug, die Deckenhöhe ist gut, Fenster gibt es auch sowie genug Licht, eigentlich perfekt.

    Nach meiner Anfrage wurde es mir direkt untersagt eine solche Platte aufzustellen wegen Brandschutz und ich dürfte im Keller nur Sachen lagern. Im Mietvertrag ist die Nutzung aber nicht beschrieben bezüglich der Kellernutzung.

    Kann der Vermieter ohne weiteres den Aufenthalt im Keller verbieten obwohl ich keine Lärm machen würde und mich an die Ruhezeiten halten würde?

    Hat jemand das gleiche Problem? Würde mich über paar Antworten freuen.


    Gruss Michael

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