Ich glaube du hast nicht richtig gelesen oder die Sache nicht ganz verstanden....Es geht ja nicht darum das der Vermieter uns etwas zurück erstattet.... sondern nur darum das wir einen Überblick bekommen, wie sich die Nebenkosten zusammen setzen... und wo die angelichen höheren Kosten nun plötzlich herkommen...
Ich weiß ja nicht wo und wie Du wohnst und wie gut die Isolierung bei eurem Haus ist... Wir wohnen in einem Neubau Bauj. 1998 mit einer sehr guten Isolierung... Weiter habe ich in einem anderen Haus eine zweite Wohnung die fast so groß ist wie diese Wohnung... dort liegen die Nebenkosten auch seit 12 Jahren fest... bei 45 Eoro im Monat... erst einmal hat dort der Vermieter 80 Euro für das Jahr 2009 nach verlangt... und nicht wie in diesem Fall 200 Euro im Monat ??? Weiter sind wir fast nie in unseren Wohnungen und verbrauchen auch recht wehnig.. Wir sind die ganze Woche im Außendienst und Übernachten immer im Hotel... Heizung benötigen wir im Winter nur am Sonntag
Die Frage wie lange zurück wir eine Berechnung verlangen können und ob es da eine Verjährung gibt habe ich mit dem Mietverein nocht nicht besprechen können... mein Rechtschutz greift erst wenn der Vermieter klagt... Den Mahnbescheid haben wir auf jeden Fall abgelehnt...
Aber es gibt noch eine Beanstandung, weil in unserem Haus ca.26 Eigentumswohnungen, und 4 Gewerbebetriebe (Geschäfte, Bäckerei, Kebab) die Gewerbebetriebe in der Heizversorgung nicht getrennt von den Mietwohungen ist und auch mit dem gleichen Umlageschlüssel berechnet wurde.. dies haben wir bei der letzten Abrechung vor 10 Jahren bereits beanstandet.. danoch kam halt 10 Jahre keine Abrechung- Auch diese Frage muß ich mit dem Mietverein mal prüfen lassen... Aber wie sieht Ihr das...Ist das so OK ??
Beiträge von Andeu
-
-
Ok das ist ja auch meine Ansicht der Dinge....es sein denn mein Sohn könnte nacchweisen, das er nicht voll Geschäftsfähig ist bzw. zu diesem Zeitpunkt seiner Unterschrift nicht Geschäftsfähig war.. Damals war auch schon ein Beteuer im Gespräch !!!
Nehmen wir mal an, er könnte das über die Klinik oder seinem Artze nachweisen.... Dann ist doch die Kündigung nur von seiner Freundin unterschrieben... und damt nicht vollständig....
Mein Sohn ist nicht nur Suchtabhängig sonder die Diagnos Syzofornie wurde bereits gestellt... Kann auch sein das er bei der Unterschriftleistung unter Tablette stand und deshalb nicht wusste was er da unterschrieben hatte... Ok erst mal Danke für eure Einschätzung... ES ist nicht einfach Vater von einem suchtabhängig und Kranken Sohn zu sein! -
Hallo
Unser Vermieter hat seit 10 Jahren keine Nebenkostenabrechung und auch keine Nebenkostenvorrauszahlung Anpassung gemacht.
Trotz jährlicher Erinnerung hat der Vermieter nicht uns vorgelegt! Nun hat er uns zum 15 Nov. 2011 erstmals eine Nebenkostenrechung ( sehr hohe Nachforderung vorgelegt) für den Anrechungszeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2010
Laut Mietvertrag zahlen wir für die 65qm kleine Wohung mit Fernheizung 65 € Nebenkosten als Vorrauszahlung.
In seiner Nachforderung von über 2500€ hat er weder alle Kosten oder Verteilungschlüssel angeben, sondern auch unsere Vorrauszahlung falsch berechnet anstatt die 65 € hat er 55 € nur berechnet. Die Nachzahlung hat er zum 1.12.2011 verlangt und uns bereits am 5. Jan 2012 ein Mahbescheid über die gesamte Summe zustellen lassen. Den wir nach Rücksprache mit dem Mietverein abgeleht haben... Bereits am 17.12 habe wir den Vermieter und sein Anwalt auf die Fehlerhafte Abrechung aufmerksam gemacht und eine gültige vollständige Abrechung verlangt, incl. aller Abrechungen aus den letzten 10 Jahre... da wir annehmen, das er duch unsere Verrauszahlung auch Gewinne gemacht hatte....
Was meint Ihr ?? -
Hallo
mein Sohn hat mit seiner Freundin zusammen eine Wohnung gemietet.. Beide sind Harz IV (im Mietvertrag stehen beide)
Die Miete wurde bisher von der Arge an beide überwiesen.
Gegenüber der ARGE wurde das als Wohungemeinschaft geführt.
Nun ging vor ein paar Monaten die Freundschaft zu Ende und seine Freundin ist ausgezogen und hat mit Hilfe ihrer Mutter meinen Sohn gezwungen.(er war zu dieser Zeit krank (Suchtabhängig) in einer Klinik,die Kündigung mit zu unterschreiben, obwohl ich Ihm es abgeraten hatte. Er hat ein paar Tage später seinen Unsinn eingesehen (nach meiner Rücksprache) und hat per Einschreiben, seine Kündigung beim Vermieter zurück genommen. Nun will aber die Vermietergesellschaft die Kündigungsrücknahme nicht anerkennen und besteht auf Beendigung des Mietverhältnises zum Vertragsende. 31.1.2012 Droht nun mit rechtlichen Mittel und mit einer Räumungsklager. Leider hat er auch nicht die 3 Monate Kündigungszeit genutzt um eine voll Kostenübernahme durch die ARGE zu erreichen... Ihm fehlt nun die Hälfte der Miete.
Nun meine Frage: Eine Kündigungsbestätigung hat nur seine Freundin vom Vermieter erhalten, nur er nicht!
Ist eine Kündigungsbestätigung zwingend vorgeschrieben???
Zum Zeitpunkt in dem er die Kündigung unterschrieben hatte, war er Krank und in einer Klinik... (Suchtabhängigkeit)
Könnte man darüber den Vermieter zwingen seine Kündigung zurück zunehmen...
Weiterefrage: Wenn ein Mietvertrag von zwei Personen unterschrieben wurde, darf dann nur einer den Mietvertrag kündigen ??
Ich möchte natürlich erreichen das mein Sohn in der Wohnung verbleiben kann... Er meint die können mich ja nicht auf die Strasse setzten... Was meint Ihr ???
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!