Beiträge von ckero

    Hast Du ihn auch gängig gemacht, also etwas gedreht, herausgezogen, hereingedrückt bis er richtig frei war??


    Ich habe schriftlich den Sachverhalt nochmal beim Hausverwalter gemeldet, so das ich auch Mietminderung vornehmen werde usw. Dann hat er sich sofort wieder gemeldet und sich selbst nochmal angeschaut.

    Er hat gesagt, dass er auch die Zählerstände der Heizkörper von Vormieter überprüft hat und die waren immer null!! Somit hat er zugegeben das die Heizung schon am Anfang an nicht lief, somit bin ich aus dem schneider :)

    Jetzt muss er natürlich schauen wie er das alles hinbekommt.

    Gruß

    ckero

    Also mir fällt nur das §535 BGB, §536a BGB ein;

    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten

    ------------------------------------------------------------------------

    § 536a
    Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels.(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    Du kannst ja mal schriftlich bei deinem Vermieter auf diese Artikeln hinweisen oder dich berufen und rückwirkend vielleicht etwas geltend machen. Alles nur schriftlich machen nicht telefonisch.

    Gruß
    ckero

    Hallo ckero,

    auch, wenn es vielleicht übertrieben erscheint: Ich würde den Heizkörperthermostaten auf 2 (16°) stellen, dann hat die liebe Seele ihre Ruhe. Dass es etwas (mehr) kostet, dürfte klar sein. Aber ein Schaden und daraus evtl. resltierende Probleme dürften wohl in keinem Verhältnis zu leicht erhöhten Heizkosten stehen.
    Unser Bad ist in der Wohnung innenliegend, der HK-Th. steht auf 2 1/2 (18°).


    Das problem ist, das die Heizung nicht warm wird!! Lag das jetzt auch an mir, könnte ja auch sein das sie schon früher kaputt war und wir haben sie erst heute festgestellt oder?

    Die andere Heizung läuft sogar automatisch bei (Schneeflocke) Frostschutz symbol wenn draußen kälter wird!

    Was ich jetzt festgestellt habe, die Heizung läuft garnicht im Bad!!!
    Ich habe in der kompletten Wohnung nur zwei Heizkörper, und die andere läuft sogar wenn draußen -10°C automatisch alleine bei Frostschutzstufe.

    Jetzt werden die bestimmt sagen weil die Heizung nicht läuft bin ich schuld!

    Wehrmann, hast du eine idee wie ich mich dagegen wehren kann??

    Hallo ihr Lieben Mieterinnen und Mietern,

    ich habe folgenden Problem;

    ich bewohnen eine 1-Zi. Wohnung (EG) alleine, habe eine Dusche, WC und Waschbecken. Am 03.02.2012 also gestern habe ich festgestellt, dass kein Kaltwasser aus dem Hahn des Waschbeckens sowie kein Kalt- und Warmwasser in der Dusche kam.

    Im Bad ist noch ein Heizkörper die auf Frostschutz eingestuft ist.

    So daraufhin habe ich den Hausverwalter angerufen und die Sache geschildert, der hat mir einen Installateur geschickt wo sich des angeschaut hat und sagte mir das, dass die Außenleitung ist weil ich in der Küche Warm- u. Kaltwasser bekomme.

    Das die Außenleitung eingefrohren sein könnte durch die starke kälte -12°C bis -15°C und sagte mir das ich die Bad Heizung min. auf Stufe 2 drehen soll und abwarten bis die Rohre von sich selbst wieder alleine lösen, dann bekäme ich wieder Kaltwasser am Waschbecken sowie in der Dusche Warm- und Kaltwasser!

    Nach seiner aussage würde dies im normal fall 4-6 Stunden dauern.

    Nach 6 Stunden habe ich den Hausverwalter angerufen und habe gesagt das keine Verbesserung stattgefunden hat, er sagte mir das der Installateur ihn berichtet hat, dass ich nicht genügend die Wohnung geheizt habe, da wo er bei mir war hat er die Wohnung kalt befunden und das ich in der Wohnung mit dicken Pullover mich aufhielt geht er davon aus das ein Selbstverschuldung ist das die Wasserrohre eingefrohren ist!!!!

    Weil ich in (EG) Wohne sagte er, das ich die Heizkörper nie auf Frostschutz lassen darf und immer beheizen muss das so was nicht passiert!!!!!

    So was soll ich jetzt machen hat jemand ein guten Rat?????

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