Beiträge von Andy09

    Dazu nur soviel: Wenn ein WW-Rohr zwischen Heizung und den Wohnungen defekt ist, dann wird in den Wohnungen und damit in der Summe auch gesamt im Haus ja kein WW-Mehrverbrauch gezählt. Von daher könnte das Argument hinken.-----

    Da hast du recht.

    Ich sage nochmal mal so: Es war defineitiv ein (Warm)Wasserrohr defekt. Dadurch musste die Heizung permanent nachheißen. Das aufgeheißte Wasser ist dann in Mutter Erde versickert. Warmwasserrohr befand sich außerhalb der Wohnung. Auf unsere Uhren ist kein Mehrvervrauch an WW zu verzeichnen.

    Aber durch das permanente Nachheizen wurde natürlich Heizöl verbraucht und das fließt ja dann in der Abrechnung mit ein.

    Wenn das der Kündigungsgrund war, wird der Vermieter da nicht mit durchkommen können, denke ich.

    Das denke ich auch. Gekündigter Mieter wehrt sich ja. Und er zieht nur aus, weil er von außerhalb vielleicht bessere Chancen sieht und es sich besser kämpfen läßt, als wenn er jetzt hier wohnen bleibt.


    Ich würde da an Deiner Stelle so schnell als möglich ausziehen, denn Dein Vermieter scheint ja - warum auch immer - nicht in der Lage zu sein, die Ungereimtheiten zu erkennen, geschweige denn aufzuklären. Somit hätte ich Null Vertrauen mehr in zukünftige Nebenkostenabrechnungen. Ob der Vermieter den ganzen Wirrwarr und die Ursachen dafür zu vertreten hat, steht zwar in den Sternen und man darf da auch nichts unterstellen, aber das ändert nichts daran, dass ich da als Mieter nicht mehr würde wohnen wollen.

    Ja, am liebesten würde ich auch ausziehen. Aber mit (bezahlbaren)Wohnraum sieht es bei uns ganz schlecht aus.

    Dann sage ihm doch, dass die Fristlose unter diesen Bedingungen gegenstandslos ist.

    Das weiss er / wir auch, Berny.

    Aber wenn er jetzt da wohnen bleibt wird der VM ihn das Leben noch schwerer machen und das will der Mieter sich nicht antun. Zum Glück hat er kurzfristig eine andere Möglichkeit gefunden.

    Übrigens der Kündigungsgrund war: Störung des Hausfriedens.

    Es geht ausschließlich darum, wie dieser Heizölmehrverbrauch entstanden ist und wer es zu verantworten und damit zu zahlen hat. Wenn der Vermieter die Kosten zu tragen hat, dürfen sie nicht auf die Mieter umgelegt werden.

    Ich mache jetzt mal kurz weiter.

    VM widerspricht, das Ölverbrauch durch defektes Warmwasserrohr entstanden ist, da kein Mehrverbrauch an WW. Mieter sollen die Kosten tragen. Auf Widerpruch wird nicht eingegangen.

    Merkwürdig ist wie gesagt, da bei einer ähnlichen Abrechnung mit fast gleichen Verbrauchtswerten deutlich weniger Öl verbraucht wurde.

    Mittlerweile wurde auch schon der erste Mieter fristlos gekündigt, da er sich dagegen gewehrt hat, weil dieser sich anwaltltich vertreten lassen hat.

    So, denn mache ich mal hier weiter.

    Wir haben vor einigen Tagen eine geänderte Heizkostenabrechnung bekommen, weil 1000 Liter zuviel in der Abrechnung standen, was wir bei der Einsichtnahme der Belege festgestellt hatten. Merkwüdig, ist bzw. war. das nur die Heizölmenge fehlerhaft war aber nicht der der Rechnungsbetrag.

    Jedenfalls wurde jetzt neu berechnet. Ergebnis je nach Mieter zwischen 70 und 110 EUR weniger Nachzahlung.

    Die ganze Sache scheint aber immer noch fragwürdiger zu werden.

    So ist der Endbestand der Abrechnungsperionde was ja gleichzeitig der neue Anfangsbestand für die nächste Abrechnungsperiode verändert worden.

    Zwar simmt die Menge in Litern weiterhin, aber die Gesamtkosten dieses End- bzw. Anfangsbestnades hat sich um über 800 EUR erhöht. Dies hat für uns den Anschein, das uns jetzt diese verringerten Kosten, gleich wieder im Folgejahr in Rechnung gestellt werden.

    Uns ist bei einen Vergleich aus vorherigen Abrechnungen auch folgendes aufgefallen:

    So hatten wir in einen Abrechnungsjahr insgesamt

    ca. 750 HKV Einheiten und 7640 Liter Heizöl verbraucht.

    im aktuellen Jahr

    ca. 730 HKV EInheiten aber 9373 Liter Heizöl verbraucht.

    Das sind also über 1700 Liter mehr bei gleichen Heizkostenverbrauch lt. Verbrauchserfassung.

    WIe es zu diesen Mehrverbrauch kommt, konnte uns noch niemand sagen. Es geht also weiter.

    Der alte Thread wurde von Dir nicht mehr weiter verfolgt bzw. Du hast nie berichtet, was Ihr jetzt weiter unternommen habt.

    Wenn das einzig Schriftliche im Raum die Nebenkostenabrechnung des Vermieters ist und Ihr dieser nicht schriftlich widersprochen habt, so wundert es mich nicht, dass der Vermieter auf das Geld wartet.

    Ja, leider bin ich nicht dazu gekommern :(

    und

    Natürlich haben wir auch gegen diese Abrechnung für 2012 Wiederspruch eingelegt, warum es ja hauptsächlich um den erhöhten Heizkostenverbrauch ging.

    Die Gründe für den erhöhten Heitölverbrauch von wie im ersten Thread genannt (also erhöhung um über 100 %) konnte man uns bisher nicht nennen, weshalb auch bisher noch keine Zahlung erfolgte.

    Nun droht der VM natürlich mit gerichtlichen Schritten und verlangt Zinsen wegen des Verzuges der ausbleibenden Zahlungen.

    Ich denke mal, das er das nicht darf, denn er muss den Mieter unstimmige Posten und deren Entstehung eigentlich eigentlich erklären können.

    es geht nochmal um unsere BK Abrechnung für 2012. Diese hatte ich ja bereits hier https://forum.mietrecht.de/thread/6044-he…5-neuer-posten/ eingestellt. Momentan sind wir noch zu keiner Einigung gekommen.

    Es geht jetzt darum: Momentan bekommen die Mieter vom VM Mahnungen, wegen ausstehender Zahlungen der Nachzahlungen aus BK Abechnungen.

    Besteht für uns überhaupt eine Zahlungspflicht, solange die Widersprüche noch nicht beantwortet wurden bzw. Fragen zur Abrechnung noch nicht vollständig vom VM beantwortet wurden?
    Darf der VM überhaupt Zinsen für noch nicht gezahlte Nachzahlungen erheben?

    Ich sage schon mal DANKE.

    Gruß

    Andy

    Was hat denn ein Versicherungsvertrag mit der Tatsache zu tun, dass in Eurem Haus aufgrund eines Heizungsdefektes die Heizung 8 Wochen in Dauerbetrieb war und dadurch (möglicherweise) ein Heizölmehrverbrauch erzeugt wurde, der durch den Schornstein gegangen ist?

    Was soll ich, sagen, natürlich darum wer diese Kosten des Mehrverbrauchs trägt. Zahlt Versicherung nicht, wird wahrscheinlich versucht diese Kosten auf die Mieter umzulegen, so wie es im Moment ja auch passiert ist.

    So mir ist noch etwas eingefallen:

    Die Wasserrechnungen die wir eingesehen haben, beliefen sich immer von September bis September des Folgejahres. Dadurch könnte / konnte der Verbrauch von Oktober bis Dezember wahrscheinlich nur geschätzt werden. Vielleicht hat man da was an den Zählerständen gedreht, damit der Wasserverlust nicht ersichtlich ist/wäre und einige Verbrauchswerte auf des Folgejahr mitgenommen oder eben ganz weggelassen. Mein Nachbar von der Bundespolizei hat sich zumindest die verbrauchswerte aufgeschrieben.

    Jetzt müsste man sehen, dass man auch den aktuellen Zählerstand zur Rechnung bekommt. Werde mal versuchen die Rechnungen anzufordern. Wenn ich diesen Zählerstand auch hätte, könnte man den ca. Jahresverbrauch ableiten, da mir der Zählerstand zum 2.1.13 bekannt ist.


    Leider hatten wir von Januar bis Mitte März auch ein Problem mit der Heizung, durch ein erneutes defektes Wasserrohr. Deshalb gab es dort auch Ärger mit VM, das wir immer solche Gerüchte verbreiten.

    Jedenfalls konnten wir diesmal beweisen, dass wirklich erneut etwas nicht stimmt. Innerhalb 1 Minute, lief 1 Liter Wasser durch (Hauptuhr) Das ganze haben wir dokumentiert, weshalb es auch den Ärger gab und wir den Schlüssel für den Heizungskeller abgeben mussten.

    Übrigens, hat am Anfang nicht einmal die Heizungsfirma einen Defekt feststellen können. :(

    Nur einmal zur Info, was im nächsten Jahr auf uns zu kommt:

    im Jahr 2012 hatten wir insgesamt 383,283 m³ Wasser.

    Alleine von 2.1.2013 bis 15.3.2013 hatten wir 135,401 m³ Wasser was aufs Jahr gerechnet wäre, sehr viel ist. Das kann ja nur durch das defekte (zweite) Wasserrohr entstanden worden kann.

    Aber jetzt zurück zur aktuellen Abrechnung:

    Da ja nur der Gesamtwasserverbrauch der Hauptuhr von Sep.-bis Sep. bekannt ist, bräuchte man jetzt auch alle Verbrauchswerte der anderen Mieter (die Uhren werden alle im Dezember eines Jahres abgelesen) , so dass man dann erst einmal den Verbrauch dieser hat. Der Rest müsste dann für die Heizung und die Bewässerung der Grünanlagen verbraucht worden sein. Wenn dann auch noch eine sehr große Differenz zum Ablesewert 2.1.13 da wäre, der dann vom Gesamtverbrauchswert lt. Abrechnung (383,283 m³) abweicht, hätte ich glaube ich den Beweis.

    :confused::confused:
    Warum denn nicht?? Wenn das Öl vernünftig rein und vernünftig rausgegangen ist und Du selber Ablesefehler an den HKVn ausschließt, dann bleibt doch der Heizungsdefekt als einziger Grund für den überhöhten Ölverbrauch über. (Einen puren Rechenfehler in der Abrechung könntest Du ja selbst rausfinden.)

    Wie konntest Du denn den Heizungsdefekt nicht ansprechen?

    Also Ablesefehler kann ich in zwei Wohnungen ausschließen, weil ich da beim Ablesen dabei war.

    Den Heizungsdefekt haben wir (es waren 3 Mieter beim Gespräch dabei, sogar die Bundespolizei) nur kurz ansprechen. Er hat auch eine Versicherung bei einer defekten Heizung (Wasserverlust bei außenliegenden Rohren, darauf hatte ich hingewiesen), aber da muss der VM wohl genau nachweisen, wie Hoch die Kosten waren.

    Da der Warm- und Kaltwasserverbrauch gegenüber den Vorjahr geringer ist, ist die Beweisbarkeit wohl schwierig.

    Darum könnt ihr meiner Meinung nach nur hier bei den Rechnungen fürs Heizöl ansetzen, weil der Dienstleister ohne nachzufragen nur seinen Job mit der Verteilung der Kosten macht.

    Ja, das ehe ich ja auch so.


    Und wenn die vermissten Liter Heizöl in dem Tank gelandet sind, dann müssen sie irgendwo geblieben sein.
    Sie sind nicht in Eure Heizkörper und Warmwasserhähnen gelandet. Das sagt schon die Abrechnung.

    Einfach ausgedrückt: Entweder das Heizöl wurde wieder aus den Tanks entfernt (oder eben gar nicht erst getankt) oder - falls es tatsächlich in der Heizungsanlage verfeuert wurde - der Wirkungsgrad der Heizungsanlage hat sich derart verschlechtert, dass sie möglicherweise als defekt zu betrachten ist. Wer dann dafür die (Mehr-)Kosten zu tragen hätte, wäre wohl erst noch zu klären, denke ich. Damit wären wir auch wieder beim Thema "Heizung war 8 Wochen lang defekt". Hat der Vermieter Dich davon überzeugt, dass der Heizungsdefekt nicht für die Sache verantwortlich ist??

    (Der Vollständigkeit halber:
    Oder es gibt Abrechnungs- und/oder Ablesefehler und Ihr habt tatsächlich das Öl (mehr-)verbraucht. Aber das sollten Vermieter und Abrechnungsunternehmen feststellen können.)

    In jedem Fall musst Du da dran bleiben. Ich bin auf die Auflösung des Rätsels sehr gespannt.
    Die schlechteste Auflösung wäre hier: Mieter bezahlen einfach und es verläuft alles im Sande.

    Also, im betreffenden Abrechnungsjahr, haben wir noch die Öllieferungen angenommen, konnten also auch sehen, das wirklich betankt wurde. Die Liefermenge, stimme auch mit unseren Aufzeichnungen überein. Anhand unserer Aufzeichnungen, haben wir auch festgestellt, das 1000 Liter mehr draufstehen, was aber jetzt keine großen Auswirkungen hat, da der Liefergesamtpreis stimmte.

    Das wieder Öl aus dem Tankt entfernt wurde, halte ich zwar für ausgeschlossen, aber heute ist ja fast nichts unmöglich.

    Und, der VM hat sich erst ich sage noch einmal nach ca, 8 Wochen (ob nun eine Woche mehr oder weniger ist nun auch nicht so wichtig) auf die Fehlersuche gemacht, obwohl wir schon vorher darauf hingewiesen hatte.

    Noch ein Hinweis dazu: In dem Abrechnungsjahr, haben wir ja auch immer angerufen, das wir neues Öl brauchen. Zitat: des VM: „Sauft ihr das Öl aus“. Spätestens dann hätte dem VM auffallen müssen, das was nicht stimmen kann. Jetzt haben die Mieter den Ärger.

    und, der VM hat uns nicht davon überzeugt, das der Heizungsdefekt nicht dafür verantwortlich ist. Beim Gespräch war von einem Heizungsdefekt gar keine Rede mehr. Nur unser Hinweis, das es nicht sein kann, das wir im Abrechnungsjahr deutlich weniger HKV Einheiten gegenüber dem Vorjahr verbraucht wurden wir aber deutlich mehr bezahlen sollen (also pro Einheit 105 %) wurde ebenfalls zum Abrechner weitergeleitet.

    Und Ablesefehler, kann ich auch ausschließen, da ich die HVK Verteiler vorher selbst ablese und so gleich feststellen kann ob richtig abgelesen wurde. In den letzten Jahren gab es da nur minimale Abweichungen.


    Betrug bei Heizölbetankungen sind nichts Neues...

    Dies ist natürlich auch möglich, dass 3000 Liter getankt werden sollten, aber tatsächlich weniger getankt wurde. Aber dies jetzt nachzuweisen, ist (fast) unmöglich.

    So ist es. Unsere Verwalterin hatte sogar mal das ÖL bei sich zu Hause abladen lassen. Wurde gefeuert und der Schaden inzwischen beglichen. Die Welt ist halt bunt.

    Unser VM, hat seit kurzen auch ein Haus im gleichen Ort. Aber, dass dieser auch seinen Tank auf unsere Kosten betanken lies, können wir ausschließen, da wir wie bereits geschrieben bei den Lieferungen immer vor Ort bzw. einmal ein anderer Mieter anwesend waren.

    Hallo zurück,

    so, heute war der Termin beim Verwalter, der VM war ebenfalls da.

    Erreicht haben wir leider nicht viel. Das einzige was wir festgestellt haben, ist, das 1000 Liter zuviel abgerechnet wurden. Aber dazu kommt, das der Gesamtpreis der 3861 Liter Heizöl die abgerechnet wurden, den Preis von 2861 Liter lt.Rechnung entspricht. (Abrechnungen hatte ich ja schon eingestellt)

    Aufgrund dieser kleinen Unstimmigkeit, ändert sich an unser Abrechnung leider nur sehr wenig (unterschied um die 4 EUR, also ein Witz)

    Warum also trotz geringern Gesamtverbrauch deutlich mehr ÖL verbraucht wurde kann uns bisher leider keiner sagen.

    Jedenfalls wird die Abrechnung erst einmal zur Prüfung an das Abrechnungsunternehmen zur Prüfung übersandt. Aber Hoffnung haben wir im Moment wenig. :(

    Gruß

    Andy

    Besprich das unbedingt mit dem Vermieter. Er wird sich der Argumentation nicht verschließen können und am ehesten beurteilen können, wo die 3700 Liter Heizöl hin sind. In den Heizkörpern jedenfalls nicht. Das sagt sogar seine eigene Nebenkostenabrechnung.

    Das wird nicht einfach werden da der VM leider woanders wohnt, was die Sache schwieriger macht. Wenn er auch hier wohnen würde, wäre die Sache etwas einfacher. (anhand seiner eigenen NK Abrechnung wie du schriebst)

    Naja, wie bereits geschrieben haben wir ja in kürze einen Termin beim Verwalter.

    Gruß

    Andy

    Naja, scheint wohl der §2 BetrkVO gemeint zu sein...
    Und welche wären das namentlich bspw.?

    ich kopiere es mal hier (gekürzt, außer den wichtigen Punkten) hier rein:

    Aufstellung der Betriebskosten


    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

    1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

    2.die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die
    Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung
    von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der
    Berechnung und Aufteilung, die Kosten des Betrieb~s einer hauseigenen
    Wasserversorgungsanlage ünd einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
    Aufbereitungsstoffe.


    3.die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und
    Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen
    Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;

    4.die Kosten
    a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
    b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,

    c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstaben a;hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a;oder
    d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,

    5. Die Kosten
    a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
    b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstaben a; hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlage entsprechend Nr. 4 Buchstabe a; oder
    c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten

    6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmw,asserversorgungsanlagen
    a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; oder
    b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; oder
    c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.

    7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,

    8. Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,

    9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,

    10. die Kosten der Gartenpflege

    11. die Kosten der Beleuchtung

    12. die Kosten der Schornsteinreinigung

    13.die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

    14. die Kosten für den Hauswart,

    15. die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage
    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage;

    16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung

    17. sonstige Betriebskosten
    hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.


    Also die eigendliche Standartvereinbarung

    Gruß

    Andy

    Hast du den Vermieter gefragt, was die Abkürzung KKA bedeutet? Hier ist niemand mit der ultimativen Glaskugel, die die Übersetzung liefert.

    nein. Aber ich habe ja schon einen Termin beim VM. Habe es ja schon geschrieben.

    Aber mittlerweile wisen wir ja, was KKA heißt, dank Linus2011

    ... incl. dem Betriebskostenabschnitt des Mietvertrags.

    das klappt leider nicht. Datei wäre zu groß. Ist aber eine Standartvereinabrung, Stand 1.01.2004.

    Das einzige was mich stört, wäre der letzte Punkt:

    Dort heißt es: Sonstige Betrieskosten: hierzu gehören Betriebskosten, die im Sinne des § 1 von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind."

    Gruß

    Andy

    ... incl. dem Betriebskostenabschnitt des Mietvertrags.


    das klappt leider nicht. Datei wäre zu groß. Ist aber eine Standartvereinabrung, Stand 1.01.2004.

    Das einzige was mich stört, wäre der letzte Punkt:

    Dort heißt es: Sonstige Betriebskosten: hierzu gehören Betriebskosten, die im Sinne des § 1 von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind."

    Scanne die Abrechnung und auch die vorherige ein und lade sie hier hoch. Mit deinen Angaben ist beim besten Willen nichts anzufangen.


    so, hier die Übersicht für die beiden Jahre, hoffe es klappt.

    Merkwürdig wie geagt, das der Ölverbrauch um über 3000 l höher ist, obwohl der Gesamtverbrauch (aller Wohnungen) gegenüber dem Vorjahr von 877,092 HKV Einheiten auf 728,410 HKV Einheiten gesunken ist.

    Gruß

    Andy

    Dieser Vermutung kann ich nichts abgewinnen. Ein Defekt an der Anlage kann zu keinen Mehrverbrauch in dem Ausmaß führen.
    Selbst wenn das möglich wäre, müssten Sie trotzdem die Kosten bezahlen.

    Den Ölverbrauch können Sie anhand der Kostenbelege auch nachprüfen.
    Toyota: Nichts ist unmöglich!


    Weiß auch nicht!

    Ob nun Defekt hin oder her. Jedenfalls stimmte im Abrechnungsjahr etwas nicht. Die Heizung ist eine Zeitlang permanent gelaufen, fast ohne Unterbrechung. VM wurde darauf hingewiesen, hat aber erst nach ca. 8 Wochen etwas unternommen und es wurde wohl auch was repariert.

    Das mit den Kostenbelege ist bekannt, Termin steht schon und ist in kürze.


    Gruß Andy

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