Beiträge von Papadopulus

    qed

    ich werde es nicht nochmal erklären. Die Mühe wäre vertan.

    "Der Mieter soll lügen bis sich die Balken biegen." ist der Quintessenz

    Hilft wenig wenn es klar gesetzlich geregelt ist, was passiert wenn es keine schriftliche Willenserklärung gibt.

    Schade, scheinbar ist hier dem Autor keine Einsicht vermittelbar, aber eventuell kann ja dem Fragensteller geholfen werden: Bitte nicht irritieren lassen. Auch mündliche Abreden sind verbindlich. Man hat hier nur ein Problem, es zu beweisen. Wenn aber ein Zeuge dabei war, oder der Richter dem einen mehr glaubt als dem anderen, dann ist dies genauso so verbindlich, wie etwas Schriftliches.


    Zum Thema Trichter, mit solchen Rechtsauffassungen ala Märchenonkel habe ich mich schon öfters live rumschlagen müssen. Weit gekommen sind diese selten und sie hatten alle die gemeinsame Eigenschaft sehr unsymphatische Zeitgenossen/innen zu sein. Wer damit leben möchte. Problem anderer Leute.

    mmh, was ist so schwer zu verstehen: es soll doch nicht zur Rechtsauffassung der Phantasie freien Lauf gelassen werden, sondern zum Tatbestand. Also: Wenn der Vermieter sagt, man hätte es so und so mündlich vereinbahrt, dann könnte der Mieter genau das gegenteil behaupten. Es käme dann nicht auf irgendein Gesetz an, sondern auf die Glaubhaftigkeit...

    Naja wäre schon schön, wenn es so einfach wäre. Aber das Thema hatten wir vor kurzem erst und ich habe wenig Lust hier noch einmal einen Roman zu posten. Deshalb:

    Meister G.
    31. Januar 2012 um 22:36

    also selbst wenn der Roman hier nocvh einmal gepostet wäre, er wäre nicht besser. Die Aussagen hier wie dort sind -mit Verlaub- Bullshit. Diese hohe Abweichung hat der Vermieter zu erklären, vorher läuft gar nichts.

    Auch wenn vertraglich vereinbarte Betriebskosten in der Vergangenheit nicht abgerechnet wurden so muss der Vermieter eine zukünftige Abrechnung weder ankündigen noch die Vorauszahlungen anpassen. Entscheidend sind lediglich die vertraglichen Vereinbarungen. Einzig eine rückwirkende Abrechnung ist nicht zulässig.

    wo bitteschön steht das? Das ist doch reine Fiktion...

    Wenn im Mietvertrag tausend Dinge stehen, denen über Jahre keine Bedeutung zu gekommen ist, dann darf der Mieter darauf vertrauen, dass nicht plötzlich und aus heiterem Himmel noch etwas auf ihn zukommt. Der Vermieter muss anfangs einer Abrechnungsperiode darauf hinweisen, dass weitere Kosten entstehen und zukünftig mit umgelegt werden. Sowas ergibt sich aus §242 BGB.

    Oder auch: Garten bewässern, Wasser im Heizkessel nachfüllen oder auch Zählerdifferenz(diese wäre aber nur ganz gering)

    Stimmt, jetzt fällt es mir auch wieder ein: vor zig Jahren hatte ich mal einen Vermieter, der hatte bei der Verteilung einen Wasser-Zähler gar nicht mit aufgeführt, schlicht unterschlagen. Es war ein Zähler in seinem Keller, der die Leitung zum Garten-Häuschen zählte... Holzauge sei wachsam

    befremdlich:
    du hast gekündigt, das ist dein gutes Recht. Der Vermieter kann sich dagegen nicht wehren. Hat das Gesetz etwas gegen Vermieter?

    Der Vermieter hat sich seit der Kenntnis über deinen Auszug den Kopf darüber zerbrochen, einen Nachmieter zu finden, da die regelmäßigen Kosten des Mietobjekts weiter laufen. Soll er gezwungen werden, die Wohnung für alle Eventualitäten noch für einige Zeit nach dem Kündigungstermin freizuhalten? Wenn ja, für wie lange?

    Geh davon aus, dass der Vermieter gegen eine für ihn kostensparende Fortsetzung des Mietverhältnisses nichts einzuwenden hätte. Wenn er aber bereits wirtschaftlich gut gestellt ist (Nachmieter vorhanden oder so), dann wird er dir die Wohnung gar nicht überlassen können (den der Gesetzgeber liebt auch die anderen Mieter, die Ihre Wohnung gekündigt haben, weil sie bereits eine neue angemietet haben).

    ... dann muss der auch ohne Schwierigkeiten zu öffnen sein. ..

    Ich finde nicht, dass eine Registrierung eine Schwierigkeit darstellt, gebe aber zu, dass dies gegebenfalls nicht Barriererfrei erfolgen kann...

    ... Vor allen Dingen dann, wenn du, wie es aussieht mit deiner Meinung allein auf weiter Flur stehst.

    Im Gegensatz zu den hier überwiegend wiedergegebenen "Meinungen" belege ich meine Aussagen, somit stellt dies keine Meinung -schon gar nicht meine- dar, sondern ein Zitat. Leider ist es ja seit zu Gutenberg unüblich geworden, aber jedenfalls immer noch seriös


    Das ganze jetzt für 2009:

    Zählerstand: 1087-2680 =1593m³
    Rechnungsbetrag: 8339,49 €

    Gesamtverbrauch aller Einzelzähler: 976,24 m³

    8339,49/976,24= 8,54246

    Mein Verbrauch : 161,41* 8,54246= 1378,84€

    Die Sache ist doch eigentlich recht einfach: wenn die Summe der einzelnen Ablesewerte der Mieter nicht übereinstimmt mit dem Wert des Hauptzählers, dann ist es Sache des Vermieters, die Differenz zu klären. Vorstellbar wäre zum Beispiel auch ein Schaden in der Zuleitung, undichte Rohre etc.pp.

    Lösung für die Mieter: in dem Beleg der Stadtwerke steht der Pries pro Einheit. Diesen mit dem eigenen Verbrauch multiplizieren, den Betrag dem Vermieter mitteilen und die Nachzahlung entsprechend angepasst leisten, fertig.

    Was nützt dem Fragesteller ein Link, den er nicht öffnen kann. Bitte erst nachdenken, bevor man postet.

    der Fragesteller kann den Link öffnen, wenn er will...er muss nicht deine Meinung vertreten hinsichtlich der Bereitschaft, sich auch noch woanders registrieren zu lassen. Bitte erst nachdenken usw. usf.

    Ansonsten noch ein Hinweis (ich will ja niemanden unwissend sterben lassen): der Link führt nicht in ein wie auch immer zu beurteilendes Forum, sondern zu einem Gutachten, welches von einem Fachanwalt gegen Honorar erstellt und dann veröffentlich wurde...ich würde das ja direkt hier einstellen, aber sowas is wohl nicht zulässig

    Und wenn diu wieder einmal auf einen Beitrag von 123 verlinkst, solltest du bedenken, dass nur registrierte Nutzer ihn lesen können. Und ich habe keine Lust, mich in diesem Krawallforum registrieren zu lassen

    der Link ist auch nicht für dich gedacht, sondern um dem Fragesteller zu belegen, das manche Antworten mit Vorsicht zu genießen sind...

    Krawall-Forum hin oder her: in dem verlinkten Beitrag wird eine Rechtsauffassung mit einem Beleg aus der Rechtssprechung versehen (was ich persönlich hilfreicher finde, als irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Ansichten)

    mmh, noch mal konkret nachgehakt: im Standard-Mietvertrag stehen sehr viele Posten, die über Jahre aber gar nicht abgerechnet wurden. Nun kommt "auf einmal" ein Posten davon erstmalig in die Abrechnung.

    Das ist meines Erachtens nicht statthaft, da der Mieter einen Vertrauensschutz hat. Wenn jahrelang nur -sagen wir- 4 Posten in der Abrechnung standen und auf dieser Basis die Höhe der Vorauszahlungen erfolgt, dann kann nicht plötzlich auf einer Abrechnung ein fünfter Posten erscheinen.

    Richtigerweise muss also eine erlaubte weitere Position angekündigt werden und wenn es ein hinsichtlich der Mehrbelastung beachtlicher Betrag ist, muss die Vorauszahlung angepasst werden.

    also wenn ich es richtig sehe, endete das Mietverhältnis durch die Kündigung der Mieter zum 31.01.2012. Da heute der 06.02.2012 ist, bleibt selbst nach der Auffassung von "Vermieter" noch reichlich Zeit, die Sache klarzustellen.

    Bitte insofern den Passus in Standard-Mietverträgen zur stillschweigenden Verlängerung VOLLSTÄNDIG lesen. Es stehen dort zwei mit "UND" verknüpfte Bedingungen.

    Und noch zum "Trichter": ebenso wie der Vermieter kann auch der Mieter seiner Phantasie freien Lauf lassen. Die Frage ist nur, wer ggflls was glaubhaft vor Gericht vorbringen, sprich beweisen/belegen kann.

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