qed
ich werde es nicht nochmal erklären. Die Mühe wäre vertan.
"Der Mieter soll lügen bis sich die Balken biegen." ist der Quintessenz
Hilft wenig wenn es klar gesetzlich geregelt ist, was passiert wenn es keine schriftliche Willenserklärung gibt.
Schade, scheinbar ist hier dem Autor keine Einsicht vermittelbar, aber eventuell kann ja dem Fragensteller geholfen werden: Bitte nicht irritieren lassen. Auch mündliche Abreden sind verbindlich. Man hat hier nur ein Problem, es zu beweisen. Wenn aber ein Zeuge dabei war, oder der Richter dem einen mehr glaubt als dem anderen, dann ist dies genauso so verbindlich, wie etwas Schriftliches.